handen, aber von den Schlacken noch nicht geschieden ist. Und zwar handelt es sich hier, um es kurz zu sagen, um einen doppelten Läuterungsprocess, nämlich 1) um die Schei- dung der Künstlerinschriften auf Gemmen von denen einer anderen Bedeutung, und 2) um die Scheidung der echten Arbeiten und Inschriften des Alterthums von den Fälschungen der neueren Zeit.
Scheidung der Künstlerinschriften auf Gemmen von denen anderer Bedeutung.
Dass die alten Steinschneider, so oft sie ihre Namen auf ihre Werke setzten, wenn nicht feste Gesetze, so doch ge- wisse allgemeine Regeln befolgten, dürfen wir nach der Con- sequenz so mancher anderen Erscheinungen auf dem Gebiete der alten Kunst als gewiss voraussetzen und ist auch bisher allgemein angenommen worden. Allein da uns das Alterthum diese Regeln nicht in bestimmter Form überliefert hat, so folgte man bei Bestimmung der einzelnen Fälle mehr einem subjectiven Gefühl, als einer festen Theorie. Und allerdings, da sich eine solche erst durch Induction aus einer beschränk- ten und erst nach und nach sich erweiternden Zahl wenig- stens einigermaassen gesicherter Beispiele entwickeln lässt, so muss in ihren Bestimmungen zunächst manches schwan- kend bleiben und vermag uns nicht sowohl positive Sicher- heit, als einen höheren oder geringeren Grad von Wahrschein- lichkeit zu gewähren. Aber dennoch, oder vielmehr wegen dieses Schwankens müssen wir um so mehr nach einer schar- fen Formulirung streben, indem nur dadurch die Aufmerksam- keit auf alle wichtigen Punkte nachdrücklich hingelenkt und es nur dadurch möglich wird, eine feste Grundlage zu gewin- nen, von welcher aus jede weitere Untersuchung erst einen bestimmten wissenschaftlichen Nutzen zu versprechen ver- mag.
Der einzige, aber noch ziemlich allgemein gehaltene Ver- such einer solchen Theorie ist von Stephani gemacht worden in einer Note zu dem Köhler'schen Werke über die Stein- schneider (Gesamm. Schriften III, S. 251--258), von dem wir hier zunächst ausgehen mögen:
Gegen die Annahme eines Künstlernamens spricht es:
handen, aber von den Schlacken noch nicht geschieden ist. Und zwar handelt es sich hier, um es kurz zu sagen, um einen doppelten Läuterungsprocess, nämlich 1) um die Schei- dung der Künstlerinschriften auf Gemmen von denen einer anderen Bedeutung, und 2) um die Scheidung der echten Arbeiten und Inschriften des Alterthums von den Fälschungen der neueren Zeit.
Scheidung der Künstlerinschriften auf Gemmen von denen anderer Bedeutung.
Dass die alten Steinschneider, so oft sie ihre Namen auf ihre Werke setzten, wenn nicht feste Gesetze, so doch ge- wisse allgemeine Regeln befolgten, dürfen wir nach der Con- sequenz so mancher anderen Erscheinungen auf dem Gebiete der alten Kunst als gewiss voraussetzen und ist auch bisher allgemein angenommen worden. Allein da uns das Alterthum diese Regeln nicht in bestimmter Form überliefert hat, so folgte man bei Bestimmung der einzelnen Fälle mehr einem subjectiven Gefühl, als einer festen Theorie. Und allerdings, da sich eine solche erst durch Induction aus einer beschränk- ten und erst nach und nach sich erweiternden Zahl wenig- stens einigermaassen gesicherter Beispiele entwickeln lässt, so muss in ihren Bestimmungen zunächst manches schwan- kend bleiben und vermag uns nicht sowohl positive Sicher- heit, als einen höheren oder geringeren Grad von Wahrschein- lichkeit zu gewähren. Aber dennoch, oder vielmehr wegen dieses Schwankens müssen wir um so mehr nach einer schar- fen Formulirung streben, indem nur dadurch die Aufmerksam- keit auf alle wichtigen Punkte nachdrücklich hingelenkt und es nur dadurch möglich wird, eine feste Grundlage zu gewin- nen, von welcher aus jede weitere Untersuchung erst einen bestimmten wissenschaftlichen Nutzen zu versprechen ver- mag.
Der einzige, aber noch ziemlich allgemein gehaltene Ver- such einer solchen Theorie ist von Stephani gemacht worden in einer Note zu dem Köhler’schen Werke über die Stein- schneider (Gesamm. Schriften III, S. 251—258), von dem wir hier zunächst ausgehen mögen:
Gegen die Annahme eines Künstlernamens spricht es:
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handen, aber von den Schlacken noch nicht geschieden ist.
Und zwar handelt es sich hier, um es kurz zu sagen, um
einen doppelten Läuterungsprocess, nämlich 1) um die Schei-
dung der Künstlerinschriften auf Gemmen von denen einer
anderen Bedeutung, und 2) um die Scheidung der echten
Arbeiten und Inschriften des Alterthums von den Fälschungen
der neueren Zeit.
Scheidung der Künstlerinschriften auf Gemmen von denen
anderer Bedeutung.
Dass die alten Steinschneider, so oft sie ihre Namen auf
ihre Werke setzten, wenn nicht feste Gesetze, so doch ge-
wisse allgemeine Regeln befolgten, dürfen wir nach der Con-
sequenz so mancher anderen Erscheinungen auf dem Gebiete
der alten Kunst als gewiss voraussetzen und ist auch bisher
allgemein angenommen worden. Allein da uns das Alterthum
diese Regeln nicht in bestimmter Form überliefert hat, so
folgte man bei Bestimmung der einzelnen Fälle mehr einem
subjectiven Gefühl, als einer festen Theorie. Und allerdings,
da sich eine solche erst durch Induction aus einer beschränk-
ten und erst nach und nach sich erweiternden Zahl wenig-
stens einigermaassen gesicherter Beispiele entwickeln lässt,
so muss in ihren Bestimmungen zunächst manches schwan-
kend bleiben und vermag uns nicht sowohl positive Sicher-
heit, als einen höheren oder geringeren Grad von Wahrschein-
lichkeit zu gewähren. Aber dennoch, oder vielmehr wegen
dieses Schwankens müssen wir um so mehr nach einer schar-
fen Formulirung streben, indem nur dadurch die Aufmerksam-
keit auf alle wichtigen Punkte nachdrücklich hingelenkt und
es nur dadurch möglich wird, eine feste Grundlage zu gewin-
nen, von welcher aus jede weitere Untersuchung erst einen
bestimmten wissenschaftlichen Nutzen zu versprechen ver-
mag.
Der einzige, aber noch ziemlich allgemein gehaltene Ver-
such einer solchen Theorie ist von Stephani gemacht worden
in einer Note zu dem Köhler’schen Werke über die Stein-
schneider (Gesamm. Schriften III, S. 251—258), von dem
wir hier zunächst ausgehen mögen:
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 444. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/461>, abgerufen am 24.11.2024.
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