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Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859.

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lung, auf dem nicht einmal die Lesung des Namens ganz ge-
sichert zu sein scheint: Dubois bei Clarac p. 35. -- Die In-
schrift [fremdsprachliches Material - fehlt] auf einem Nicolo
mit der Darstellung der Cybele und der Dioskuren hat da-
gegen mit einem Künstler in keiner Weise etwas zu thun:
Venuti Acad. Cort. t. VII, p. 39; [Amaduzzi ib. t. IX,
p. 148].

Anteros.

Was Köhler S. 169 über den Stein mit dem Namen des An-
teros bemerkt, dient mehr zu seiner eigenen Charakteristik,
als zu der des Werkes: "Manchem mag der Herakles, der
den kretischen Stier trägt, auf einem Aquamarin vormals der
Sammlung des Sevin, welche Stosch von Zeit zu Zeit mit
den Erzeugnissen des italischen Kunstfleisses vermehrte, der
nachher in den Besitz des Duc von Devonshire kam, ein
höchst vortreffliches Werk geschienen haben (Stosch t. 9;
Bracci I, t. 19; Worlidge t. 141; Winck. Descr. II, 1726;
Lippert I, 591; Raspe 5754; Cades III, A, 145; Millin Introd.
p. 68; Visconti Op. var. II, p. 222; C. I. 7150). Millin und
Visconti hielten ihn für alt und echt und für das Werk eines
Künstlers aus der Zeit des Titus; allein die im dritten Buch-
staben fehlerhafte Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt], die auch sonst
nichts weniger als schön gerathen ist, und durch welche die
Arbeit einem Anteros beigelegt werden soll, ist so schlecht
gerathen, dass niemand an ihrer Neuheit zweifeln kann. Was
aber noch mehr zum Beweise der Neuheit dient, ist der Ge-
schmack der Zeichnung und Ausführung, der, so sauber das
Ganze beendigt ist, doch seine Neuheit nur zu deutlich ver-
räth." Wir haben hier zuerst die so häufige persönliche Ver-
dächtigung Stosch's, hier noch verstärkt durch die durchaus
unerwiesene Behauptung, dass Sevin den Stein durch Stosch
erhalten habe. Wir haben ferner ein durchaus subjectives
Urtheil über den Werth der Arbeit, das um so zuversicht-
licher ausgesprochen wird, je weniger es motivirt ist. Und
endlich wird uns als einziger thatsächlicher Beweis die feh-
lerhafte Inschrift vorgehalten. Aber gerade dieser Beweis
wird zum Ankläger Köhler's, der sein ganzes Urtheil offen-
bar auf einen mangelhaften Abdruck hin auszusprechen sich
nicht scheute. Denn die mir vorliegenden bieten deutlich
die richtige Lesart [fremdsprachliches Material - fehlt]. Für eine bestimmte Ent-

lung, auf dem nicht einmal die Lesung des Namens ganz ge-
sichert zu sein scheint: Dubois bei Clarac p. 35. — Die In-
schrift [fremdsprachliches Material – fehlt] auf einem Nicolo
mit der Darstellung der Cybele und der Dioskuren hat da-
gegen mit einem Künstler in keiner Weise etwas zu thun:
Venuti Acad. Cort. t. VII, p. 39; [Amaduzzi ib. t. IX,
p. 148].

Anteros.

Was Köhler S. 169 über den Stein mit dem Namen des An-
teros bemerkt, dient mehr zu seiner eigenen Charakteristik,
als zu der des Werkes: „Manchem mag der Herakles, der
den kretischen Stier trägt, auf einem Aquamarin vormals der
Sammlung des Sevin, welche Stosch von Zeit zu Zeit mit
den Erzeugnissen des italischen Kunstfleisses vermehrte, der
nachher in den Besitz des Duc von Devonshire kam, ein
höchst vortreffliches Werk geschienen haben (Stosch t. 9;
Bracci I, t. 19; Worlidge t. 141; Winck. Descr. II, 1726;
Lippert I, 591; Raspe 5754; Cades III, A, 145; Millin Introd.
p. 68; Visconti Op. var. II, p. 222; C. I. 7150). Millin und
Visconti hielten ihn für alt und echt und für das Werk eines
Künstlers aus der Zeit des Titus; allein die im dritten Buch-
staben fehlerhafte Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt], die auch sonst
nichts weniger als schön gerathen ist, und durch welche die
Arbeit einem Anteros beigelegt werden soll, ist so schlecht
gerathen, dass niemand an ihrer Neuheit zweifeln kann. Was
aber noch mehr zum Beweise der Neuheit dient, ist der Ge-
schmack der Zeichnung und Ausführung, der, so sauber das
Ganze beendigt ist, doch seine Neuheit nur zu deutlich ver-
räth.‟ Wir haben hier zuerst die so häufige persönliche Ver-
dächtigung Stosch’s, hier noch verstärkt durch die durchaus
unerwiesene Behauptung, dass Sevin den Stein durch Stosch
erhalten habe. Wir haben ferner ein durchaus subjectives
Urtheil über den Werth der Arbeit, das um so zuversicht-
licher ausgesprochen wird, je weniger es motivirt ist. Und
endlich wird uns als einziger thatsächlicher Beweis die feh-
lerhafte Inschrift vorgehalten. Aber gerade dieser Beweis
wird zum Ankläger Köhler’s, der sein ganzes Urtheil offen-
bar auf einen mangelhaften Abdruck hin auszusprechen sich
nicht scheute. Denn die mir vorliegenden bieten deutlich
die richtige Lesart [fremdsprachliches Material – fehlt]. Für eine bestimmte Ent-

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[545/0562] lung, auf dem nicht einmal die Lesung des Namens ganz ge- sichert zu sein scheint: Dubois bei Clarac p. 35. — Die In- schrift _ auf einem Nicolo mit der Darstellung der Cybele und der Dioskuren hat da- gegen mit einem Künstler in keiner Weise etwas zu thun: Venuti Acad. Cort. t. VII, p. 39; [Amaduzzi ib. t. IX, p. 148]. Anteros. Was Köhler S. 169 über den Stein mit dem Namen des An- teros bemerkt, dient mehr zu seiner eigenen Charakteristik, als zu der des Werkes: „Manchem mag der Herakles, der den kretischen Stier trägt, auf einem Aquamarin vormals der Sammlung des Sevin, welche Stosch von Zeit zu Zeit mit den Erzeugnissen des italischen Kunstfleisses vermehrte, der nachher in den Besitz des Duc von Devonshire kam, ein höchst vortreffliches Werk geschienen haben (Stosch t. 9; Bracci I, t. 19; Worlidge t. 141; Winck. Descr. II, 1726; Lippert I, 591; Raspe 5754; Cades III, A, 145; Millin Introd. p. 68; Visconti Op. var. II, p. 222; C. I. 7150). Millin und Visconti hielten ihn für alt und echt und für das Werk eines Künstlers aus der Zeit des Titus; allein die im dritten Buch- staben fehlerhafte Inschrift _ , die auch sonst nichts weniger als schön gerathen ist, und durch welche die Arbeit einem Anteros beigelegt werden soll, ist so schlecht gerathen, dass niemand an ihrer Neuheit zweifeln kann. Was aber noch mehr zum Beweise der Neuheit dient, ist der Ge- schmack der Zeichnung und Ausführung, der, so sauber das Ganze beendigt ist, doch seine Neuheit nur zu deutlich ver- räth.‟ Wir haben hier zuerst die so häufige persönliche Ver- dächtigung Stosch’s, hier noch verstärkt durch die durchaus unerwiesene Behauptung, dass Sevin den Stein durch Stosch erhalten habe. Wir haben ferner ein durchaus subjectives Urtheil über den Werth der Arbeit, das um so zuversicht- licher ausgesprochen wird, je weniger es motivirt ist. Und endlich wird uns als einziger thatsächlicher Beweis die feh- lerhafte Inschrift vorgehalten. Aber gerade dieser Beweis wird zum Ankläger Köhler’s, der sein ganzes Urtheil offen- bar auf einen mangelhaften Abdruck hin auszusprechen sich nicht scheute. Denn die mir vorliegenden bieten deutlich die richtige Lesart _ . Für eine bestimmte Ent-

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Zitationshilfe: Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 545. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/562>, abgerufen am 26.06.2024.