Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887.Um der Vergangenheit wie der Gegenwart gleichermassen gerecht zu werden, Den einzelnen Darstellungen aber war nicht der Charakter des Lehrbuchs, Die Ausführung des Plans bedurfte vor Allem der berufenen Männer. Ob In der dankenswerthesten Weise ward uns von massgebender Seite Prof. Dr. Karl Binding als Herausgeber. Zu dem nebenstehenden Anlageplan des Handbuchs der Deutschen Rechtswissenschaft Der Preis der Bände wird sich nach dem Grundsatz regeln, dass der Bogen Lexikon-8° Bis jetzt sind ausgegeben worden: Leipzig, im April 1887. Duncker & Humblot. Um der Vergangenheit wie der Gegenwart gleichermassen gerecht zu werden, Den einzelnen Darstellungen aber war nicht der Charakter des Lehrbuchs, Die Ausführung des Plans bedurfte vor Allem der berufenen Männer. Ob In der dankenswerthesten Weise ward uns von massgebender Seite Prof. Dr. Karl Binding als Herausgeber. Zu dem nebenstehenden Anlageplan des Handbuchs der Deutschen Rechtswissenschaft Der Preis der Bände wird sich nach dem Grundsatz regeln, dass der Bogen Lexikon-8° Bis jetzt sind ausgegeben worden: Leipzig, im April 1887. Duncker & Humblot. <TEI> <text> <back> <div type="advertisement"> <pb facs="#f0432"/> <p>Um der Vergangenheit wie der Gegenwart gleichermassen gerecht zu werden,<lb/> insbesondere um die Rechtsgeschichte zu retten vor der Zersplitterung in eine<lb/> Anzahl historischer Einleitungen zu dogmatischen Werken, andererseits um<lb/> diese soweit möglich ihrer Aufgabe für das geltende Recht zu erhalten, waren<lb/> neben den dogmatischen umfassende rechtsgeschichtliche Werke in Aussicht<lb/> zu nehmen. Wie der Stoff vertheilt und die Theile zum Ganzen gefügt sind,<lb/> zeigt der nebenstehende Anlageplan.</p><lb/> <p>Den einzelnen Darstellungen aber war nicht der Charakter des Lehrbuchs,<lb/> sondern der des Handbuchs zu geben. Der Autor sollte nicht nur Raum haben,<lb/> seine Ansicht zu sagen, sondern auch sie eingehend zu begründen.</p><lb/> <p>Die Ausführung des Plans bedurfte vor Allem der berufenen Männer. Ob<lb/> diese schwierigste Aufgabe der Wahl glücklich gelöst ist, das kündet das<lb/> Verzeichniss unserer Mitarbeiter, das wird nach unserer Ueberzeugung der<lb/> Fortgang des Werkes bestätigen. Sehr erleichtert wurde uns dieselbe durch<lb/> die überraschend günstige Aufnahme, die der Plan bei denen fand, deren<lb/> Hülfe zu seiner Ausführung erbeten wurde.</p><lb/> <p>In der dankenswerthesten Weise ward uns von massgebender Seite<lb/> fördernder Beistand so reichlich zu Theil, dass nur wenige Wochen nach<lb/> Anregung des Plans das Kollegium unserer Mitarbeiter fast vollständig gebildet<lb/> war und dass wir den raschen und ungestörten Fortgang des Handbuchs in<lb/> sichere Aussicht stellen können.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et"><hi rendition="#b">Prof. Dr. Karl Binding</hi> als Herausgeber.<lb/><hi rendition="#b">Duncker & Humblot</hi> als Verleger.</hi> </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Zu dem nebenstehenden Anlageplan des Handbuchs der Deutschen Rechtswissenschaft<lb/> gestattet sich die Verlagshandlung erläuternd zu bemerken, dass die Ausgabe nur in abge-<lb/> schlossenen Bänden, nicht in Halbbänden oder Lieferungen erfolgen wird. Jeder Band ist<lb/> einzeln käuflich und es werden Subscriptionen auf das ganze Unternehmen sowie Bestellungen<lb/> auf einzelne Abtheilungen und Werke von jeder Buchhandlung entgegengenommen.</p><lb/> <p>Der Preis der Bände wird sich nach dem Grundsatz regeln, dass der Bogen Lexikon-8°<lb/> durchschnittlich mit 35 Pf. angesetzt wird. Neben der gehefteten Ausgabe liefern wir eine<lb/> solche in gutem Halbsaffianband. Der Preis des gebundenen Bandes wird sich um 2 Mark<lb/> 50 Pf. erhöhen.</p><lb/> <p>Bis jetzt sind ausgegeben worden:<lb/><hi rendition="#b">Deutsche Rechtsgeschichte.</hi> Von Prof. Dr. <hi rendition="#i">Heinrich Brunner</hi>.<lb/> Erster Band. XII, 412 S. 1887. Preis 9 M. 60 Pf.; geb. 12 M. 10 Pf.<lb/><hi rendition="#b">Institutionen des Deutschen Privatrechts.</hi> Von Prof. Dr. <hi rendition="#i">Andreas Heusler</hi>.<lb/> Erster Band. XI, 396 S. 1885. Preis 8 M. 80 Pf.; geb. 11 M. 30 Pf. — Zweiter<lb/> (Schluss)-Band. XII, 670 S. 1886. 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Um der Vergangenheit wie der Gegenwart gleichermassen gerecht zu werden,
insbesondere um die Rechtsgeschichte zu retten vor der Zersplitterung in eine
Anzahl historischer Einleitungen zu dogmatischen Werken, andererseits um
diese soweit möglich ihrer Aufgabe für das geltende Recht zu erhalten, waren
neben den dogmatischen umfassende rechtsgeschichtliche Werke in Aussicht
zu nehmen. Wie der Stoff vertheilt und die Theile zum Ganzen gefügt sind,
zeigt der nebenstehende Anlageplan.
Den einzelnen Darstellungen aber war nicht der Charakter des Lehrbuchs,
sondern der des Handbuchs zu geben. Der Autor sollte nicht nur Raum haben,
seine Ansicht zu sagen, sondern auch sie eingehend zu begründen.
Die Ausführung des Plans bedurfte vor Allem der berufenen Männer. Ob
diese schwierigste Aufgabe der Wahl glücklich gelöst ist, das kündet das
Verzeichniss unserer Mitarbeiter, das wird nach unserer Ueberzeugung der
Fortgang des Werkes bestätigen. Sehr erleichtert wurde uns dieselbe durch
die überraschend günstige Aufnahme, die der Plan bei denen fand, deren
Hülfe zu seiner Ausführung erbeten wurde.
In der dankenswerthesten Weise ward uns von massgebender Seite
fördernder Beistand so reichlich zu Theil, dass nur wenige Wochen nach
Anregung des Plans das Kollegium unserer Mitarbeiter fast vollständig gebildet
war und dass wir den raschen und ungestörten Fortgang des Handbuchs in
sichere Aussicht stellen können.
Prof. Dr. Karl Binding als Herausgeber.
Duncker & Humblot als Verleger.
Zu dem nebenstehenden Anlageplan des Handbuchs der Deutschen Rechtswissenschaft
gestattet sich die Verlagshandlung erläuternd zu bemerken, dass die Ausgabe nur in abge-
schlossenen Bänden, nicht in Halbbänden oder Lieferungen erfolgen wird. Jeder Band ist
einzeln käuflich und es werden Subscriptionen auf das ganze Unternehmen sowie Bestellungen
auf einzelne Abtheilungen und Werke von jeder Buchhandlung entgegengenommen.
Der Preis der Bände wird sich nach dem Grundsatz regeln, dass der Bogen Lexikon-8°
durchschnittlich mit 35 Pf. angesetzt wird. Neben der gehefteten Ausgabe liefern wir eine
solche in gutem Halbsaffianband. Der Preis des gebundenen Bandes wird sich um 2 Mark
50 Pf. erhöhen.
Bis jetzt sind ausgegeben worden:
Deutsche Rechtsgeschichte. Von Prof. Dr. Heinrich Brunner.
Erster Band. XII, 412 S. 1887. Preis 9 M. 60 Pf.; geb. 12 M. 10 Pf.
Institutionen des Deutschen Privatrechts. Von Prof. Dr. Andreas Heusler.
Erster Band. XI, 396 S. 1885. Preis 8 M. 80 Pf.; geb. 11 M. 30 Pf. — Zweiter
(Schluss)-Band. XII, 670 S. 1886. Preis 12 M.; geb. 14 M. 50 Pf.
Handbuch des Seerechts. Von Prof. Dr. Rudolf Wagner.
Erster Band. XI, 456 S. 1884. Preis 10 M.; geb. 12 M. 50 Pf.
Handbuch des Strafrechts. Von Prof. Dr. Karl Binding.
Erster Band. XXII, 927 S. 1885. Preis 20 M.; geb. 22 M. 50 Pf.
Handbuch des Deutschen Civilprozessrechts. Von Prof. Dr. Adolf Wach.
Erster Band. XVI, 690 S. 1885. Preis 15 M. 60 Pf.; geb. 18 M. 10 Pf.
Handbuch des Strafprozesses. Von General-Procurator Dr. Julius Glaser.
Erster Band. XVI, 756 S. 1883. Preis 16 M.; geb. 18 M. 50 Pf. — Zweiter Band.
XII, 602 S. 1885. Preis 13 M. 60 Pf.; geb. 16 M. 10 Pf.
Leipzig, im April 1887. Duncker & Humblot.
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