Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.kleine Grundherr persönlich, der große durch einen Meier höfe, Inama-Sternegg, Die Ausbildung der großen Grund-
herrschaften in Deutschland und Lamprecht, Deutsches Wirtschafts- leben im MA., besonders I, S. 719 ff. verwiesen werden. kleine Grundherr perſönlich, der große durch einen Meier höfe, Inama-Sternegg, Die Ausbildung der großen Grund-
herrſchaften in Deutſchland und Lamprecht, Deutſches Wirtſchafts- leben im MA., beſonders I, S. 719 ff. verwieſen werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0045" n="31"/> kleine Grundherr perſönlich, der große durch einen Meier<lb/> (<hi rendition="#aq">villicus</hi>). Das unmittelbar zum Hofe gehörige Salland<lb/> wird durch dauernd mit demſelben verbundene Eigenleute<lb/> bewirtſchaftet, die in den Hofgebäuden Wohnung und Unter-<lb/> halt empfangen und in vielſeitiger landwirtſchaftlicher und<lb/> gewerblicher Arbeitsgliederung für die Produktion, den<lb/> Haushalt und den perſönlichen Dienſt der Herrſchaft Ver-<lb/> wendung finden. Das Salland liegt im Gemenge mit den<lb/> Landſtellen einer größeren oder geringeren Zahl grund-<lb/> höriger Bauern, von denen jeder ſeine Hufe ſelbſtändig<lb/> bewirtſchaftet, während alle mit dem Hofe den Genuß von<lb/> Weide, Wald und Waſſer gemein haben. Zugleich aber<lb/> verpflichtet jede Bauernſtelle ihren Inhaber zur Leiſtung<lb/> gewiſſer Dienſte und Naturalzinſen an den Hof. Die<lb/> Dienſte ſind anfangs nach Bedürfnis, ſpäter nach Zeit be-<lb/> meſſene Arbeiten, ſei es auf dem Felde zur Saat- und<lb/> Erntezeit, auf der Wieſe, im Weinberg, im Garten, im<lb/> Walde, ſei es in den Werkſtätten des Hofes oder im Frauen-<lb/> hauſe deſſelben, wo auch die unfreien Mägde mit Spinnen,<lb/> Weben, Nähen, Backen, Bierbrauen u. dgl. beſchäftigt<lb/> wurden. An den Frontagen erhalten die hörigen Arbeiter<lb/> die Koſt auf dem Hofe, wie die Eigenleute. Auch ſind ſie<lb/> verpflichtet, die Umzäunung des Hofes und ſeiner Felder<lb/> im Stande zu halten, für den Hof zu wachen, Botengänge<lb/><note xml:id="note-0045" prev="#note-0044" place="foot" n="1)">höfe, <hi rendition="#g">Inama-Sternegg</hi>, Die Ausbildung der großen Grund-<lb/> herrſchaften in Deutſchland und <hi rendition="#g">Lamprecht</hi>, Deutſches Wirtſchafts-<lb/> leben im MA., beſonders <hi rendition="#aq">I,</hi> S. 719 ff. verwieſen werden.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [31/0045]
kleine Grundherr perſönlich, der große durch einen Meier
(villicus). Das unmittelbar zum Hofe gehörige Salland
wird durch dauernd mit demſelben verbundene Eigenleute
bewirtſchaftet, die in den Hofgebäuden Wohnung und Unter-
halt empfangen und in vielſeitiger landwirtſchaftlicher und
gewerblicher Arbeitsgliederung für die Produktion, den
Haushalt und den perſönlichen Dienſt der Herrſchaft Ver-
wendung finden. Das Salland liegt im Gemenge mit den
Landſtellen einer größeren oder geringeren Zahl grund-
höriger Bauern, von denen jeder ſeine Hufe ſelbſtändig
bewirtſchaftet, während alle mit dem Hofe den Genuß von
Weide, Wald und Waſſer gemein haben. Zugleich aber
verpflichtet jede Bauernſtelle ihren Inhaber zur Leiſtung
gewiſſer Dienſte und Naturalzinſen an den Hof. Die
Dienſte ſind anfangs nach Bedürfnis, ſpäter nach Zeit be-
meſſene Arbeiten, ſei es auf dem Felde zur Saat- und
Erntezeit, auf der Wieſe, im Weinberg, im Garten, im
Walde, ſei es in den Werkſtätten des Hofes oder im Frauen-
hauſe deſſelben, wo auch die unfreien Mägde mit Spinnen,
Weben, Nähen, Backen, Bierbrauen u. dgl. beſchäftigt
wurden. An den Frontagen erhalten die hörigen Arbeiter
die Koſt auf dem Hofe, wie die Eigenleute. Auch ſind ſie
verpflichtet, die Umzäunung des Hofes und ſeiner Felder
im Stande zu halten, für den Hof zu wachen, Botengänge
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1) höfe, Inama-Sternegg, Die Ausbildung der großen Grund-
herrſchaften in Deutſchland und Lamprecht, Deutſches Wirtſchafts-
leben im MA., beſonders I, S. 719 ff. verwieſen werden.
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