Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.Da die Bewohner der Stadt selbst vorzugsweise darauf tragen hat. Aus der langen Liste seien nur folgende Fälle ausge-
hoben: die Altgewänder, die Köche, die Hocken, die Seiler, die Hasel- nüsse feil haben, die Eier- und Käsekarren, Körbe mit Hühnern, die man auf dem Rücken trägt, Fremde, die über ein Malter Käse haben, die Flickschuster, die Wechseler, die Bäcker, die unter den Hallen stehen, fremde Brotkarren, Gänse, Wagen mit Wicken, Stroh, Heu, Kohlen, alle, die Leinwand, Flachs, Hanf oder Garn feil haben, die auf der Straße stehen. Das sind also in buntem Durcheinander: städtische Kleinhändler, Handwerker, Bauern. -- Daß auf dem Markte Ver- käufer und Käufer als Kaufleute bezeichnet wurden, geht u. a. aus einer Frankfurter Ordnung von c. 1425 über den Vieh-Unterkauf hervor (Stadtarchiv, Eidbuch A No. 12), wo es heißt: "Wann die underkeuffere die kaufflude zusammenbracht han und so die umb die kauffmanschafft zu gebode kommen sin" etc. Es handelt sich, wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, um Verkäufe von Ochsen, Kühen, Schweinen, Schafen, Geißen zwischen Viehzucht treibenden Einwohnern oder diesen und fremden Bauern. Es ließen sich noch weitere Stellen anführen, nach denen man sogar vorzugsweise an den Einkäufer gedacht zu haben scheint, wenn man vom Kaufmann sprach. Da die Bewohner der Stadt ſelbſt vorzugsweiſe darauf tragen hat. Aus der langen Liſte ſeien nur folgende Fälle ausge-
hoben: die Altgewänder, die Köche, die Hocken, die Seiler, die Haſel- nüſſe feil haben, die Eier- und Käſekarren, Körbe mit Hühnern, die man auf dem Rücken trägt, Fremde, die über ein Malter Käſe haben, die Flickſchuſter, die Wechſeler, die Bäcker, die unter den Hallen ſtehen, fremde Brotkarren, Gänſe, Wagen mit Wicken, Stroh, Heu, Kohlen, alle, die Leinwand, Flachs, Hanf oder Garn feil haben, die auf der Straße ſtehen. Das ſind alſo in buntem Durcheinander: ſtädtiſche Kleinhändler, Handwerker, Bauern. — Daß auf dem Markte Ver- käufer und Käufer als Kaufleute bezeichnet wurden, geht u. a. aus einer Frankfurter Ordnung von c. 1425 über den Vieh-Unterkauf hervor (Stadtarchiv, Eidbuch A No. 12), wo es heißt: „Wann die underkeuffere die kaufflude zuſammenbracht han und ſo die umb die kauffmanſchafft zu gebode kommen ſin“ ꝛc. Es handelt ſich, wie aus dem Zuſammenhang hervorgeht, um Verkäufe von Ochſen, Kühen, Schweinen, Schafen, Geißen zwiſchen Viehzucht treibenden Einwohnern oder dieſen und fremden Bauern. Es ließen ſich noch weitere Stellen anführen, nach denen man ſogar vorzugsweiſe an den Einkäufer gedacht zu haben ſcheint, wenn man vom Kaufmann ſprach. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0062" n="48"/> <p>Da die Bewohner der Stadt ſelbſt vorzugsweiſe darauf<lb/> angewieſen waren, auf dem Markte zu kaufen und zu ver-<lb/> kaufen, ſo heftete ſich der Name der Markt- oder Kauf-<lb/> leute in dem Maße mehr an ſie an, als die Bedeutung des<lb/> Marktes für ihren Nahrungsſtand zunahm. In demſelben<lb/> Maße aber dehnte ſich das Zufuhr- und Abſatzgebiet dieſes<lb/> Marktes weiter in das Land hinein aus. Er fiel nun nicht<lb/> mehr mit dem Burgrechtsverband zuſammen, deſſen Be-<lb/> deutung für die Landbevölkerung ohnehin mit der wachſenden<lb/> Sicherheit des ganzen Landes gegen äußere Einfälle ſich<lb/> hatte abſchwächen müſſen. Auf der anderen Seite wurde<lb/> mit der Zunahme der Gewerbe die ganze Stadt, nicht bloß<lb/><note xml:id="note-0061" prev="#note-0060" place="foot" n="1)">tragen hat. Aus der langen Liſte ſeien nur folgende Fälle ausge-<lb/> hoben: die Altgewänder, die Köche, die Hocken, die Seiler, die Haſel-<lb/> nüſſe feil haben, die Eier- und Käſekarren, Körbe mit Hühnern, die<lb/> man auf dem Rücken trägt, Fremde, die über ein Malter Käſe haben,<lb/> die Flickſchuſter, die Wechſeler, die Bäcker, die unter den Hallen ſtehen,<lb/> fremde Brotkarren, Gänſe, Wagen mit Wicken, Stroh, Heu, Kohlen,<lb/> alle, die Leinwand, Flachs, Hanf oder Garn feil haben, die auf der<lb/> Straße ſtehen. Das ſind alſo in buntem Durcheinander: ſtädtiſche<lb/> Kleinhändler, Handwerker, Bauern. — Daß auf dem Markte Ver-<lb/> käufer <hi rendition="#g">und Käufer</hi> als Kaufleute bezeichnet wurden, geht u. a. aus<lb/> einer Frankfurter Ordnung von <hi rendition="#aq">c.</hi> 1425 über den Vieh-Unterkauf<lb/> hervor (Stadtarchiv, Eidbuch <hi rendition="#aq">A</hi> No. 12), wo es heißt: „Wann die<lb/> underkeuffere die <hi rendition="#g">kaufflude</hi> zuſammenbracht han und ſo die umb<lb/> die <hi rendition="#g">kauffmanſchafft</hi> zu gebode kommen ſin“ ꝛc. Es handelt<lb/> ſich, wie aus dem Zuſammenhang hervorgeht, um Verkäufe von Ochſen,<lb/> Kühen, Schweinen, Schafen, Geißen zwiſchen Viehzucht treibenden<lb/> Einwohnern oder dieſen und fremden Bauern. Es ließen ſich noch<lb/> weitere Stellen anführen, nach denen man ſogar vorzugsweiſe an den<lb/><hi rendition="#g">Einkäufer</hi> gedacht zu haben ſcheint, wenn man vom Kaufmann ſprach.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [48/0062]
Da die Bewohner der Stadt ſelbſt vorzugsweiſe darauf
angewieſen waren, auf dem Markte zu kaufen und zu ver-
kaufen, ſo heftete ſich der Name der Markt- oder Kauf-
leute in dem Maße mehr an ſie an, als die Bedeutung des
Marktes für ihren Nahrungsſtand zunahm. In demſelben
Maße aber dehnte ſich das Zufuhr- und Abſatzgebiet dieſes
Marktes weiter in das Land hinein aus. Er fiel nun nicht
mehr mit dem Burgrechtsverband zuſammen, deſſen Be-
deutung für die Landbevölkerung ohnehin mit der wachſenden
Sicherheit des ganzen Landes gegen äußere Einfälle ſich
hatte abſchwächen müſſen. Auf der anderen Seite wurde
mit der Zunahme der Gewerbe die ganze Stadt, nicht bloß
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1) tragen hat. Aus der langen Liſte ſeien nur folgende Fälle ausge-
hoben: die Altgewänder, die Köche, die Hocken, die Seiler, die Haſel-
nüſſe feil haben, die Eier- und Käſekarren, Körbe mit Hühnern, die
man auf dem Rücken trägt, Fremde, die über ein Malter Käſe haben,
die Flickſchuſter, die Wechſeler, die Bäcker, die unter den Hallen ſtehen,
fremde Brotkarren, Gänſe, Wagen mit Wicken, Stroh, Heu, Kohlen,
alle, die Leinwand, Flachs, Hanf oder Garn feil haben, die auf der
Straße ſtehen. Das ſind alſo in buntem Durcheinander: ſtädtiſche
Kleinhändler, Handwerker, Bauern. — Daß auf dem Markte Ver-
käufer und Käufer als Kaufleute bezeichnet wurden, geht u. a. aus
einer Frankfurter Ordnung von c. 1425 über den Vieh-Unterkauf
hervor (Stadtarchiv, Eidbuch A No. 12), wo es heißt: „Wann die
underkeuffere die kaufflude zuſammenbracht han und ſo die umb
die kauffmanſchafft zu gebode kommen ſin“ ꝛc. Es handelt
ſich, wie aus dem Zuſammenhang hervorgeht, um Verkäufe von Ochſen,
Kühen, Schweinen, Schafen, Geißen zwiſchen Viehzucht treibenden
Einwohnern oder dieſen und fremden Bauern. Es ließen ſich noch
weitere Stellen anführen, nach denen man ſogar vorzugsweiſe an den
Einkäufer gedacht zu haben ſcheint, wenn man vom Kaufmann ſprach.
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