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Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879.

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orten Bürger und Soldat feindselig gegenüberstehen sollten. Die
Gebildeten hatten keinerlei Antheil an diesen Dingen genommen,
aus denen aber eine spätere Reaction wieder neues Kapital zu
schlagen wußte." Damit findet auch der Mahnruf
S. 270. Z. 10. "Denkt an Södel!" seine Erklärung.
S. 271 Z. 9. "L. das bedeutet Ludwig." Es ist hier der
Großherzog Ludwig II. von Hessen-Darmstadt gemeint. An dieser
Stelle sei auch die Bemerkung erlaubt, daß Büchner keineswegs von
Haß gegen diesen Fürsten erfüllt war. Becker hat mit Recht
während der Untersuchung ausgesagt: "Büchner hatte dabei durch-
aus keinen ausschließlichen Haß gegen die Großherzoglich Hessische
Regierung; er meinte im Gegentheil, daß sie eine der besten sei.
Er haßte weder die Fürsten, noch die Staatsdiener, sondern nur
das monarchische Princip, welches er für die Ursache alles Elends
hielt." (Nöllner, l. c. S. 425).
S. 276. Z. 12. Grolmann, ein absolutistisch gesinnter
großherzoglicher Minister, der mit den Ständen anläßlich ihrer
Weigerung, Schulden der Krone auf das Land zu übertragen, in
Conflikt gekommen war.

Schließlich bemerke ich noch, daß ich für die vollinhaltliche
Wiedergabe des "Landboten" in dieser Ausgabe die alleinige und
ausschließliche Verantwortung übernehme.

K. E. F.



orten Bürger und Soldat feindſelig gegenüberſtehen ſollten. Die
Gebildeten hatten keinerlei Antheil an dieſen Dingen genommen,
aus denen aber eine ſpätere Reaction wieder neues Kapital zu
ſchlagen wußte." Damit findet auch der Mahnruf
S. 270. Z. 10. "Denkt an Södel!" ſeine Erklärung.
S. 271 Z. 9. "L. das bedeutet Ludwig." Es iſt hier der
Großherzog Ludwig II. von Heſſen-Darmſtadt gemeint. An dieſer
Stelle ſei auch die Bemerkung erlaubt, daß Büchner keineswegs von
Haß gegen dieſen Fürſten erfüllt war. Becker hat mit Recht
während der Unterſuchung ausgeſagt: "Büchner hatte dabei durch-
aus keinen ausſchließlichen Haß gegen die Großherzoglich Heſſiſche
Regierung; er meinte im Gegentheil, daß ſie eine der beſten ſei.
Er haßte weder die Fürſten, noch die Staatsdiener, ſondern nur
das monarchiſche Princip, welches er für die Urſache alles Elends
hielt." (Nöllner, l. c. S. 425).
S. 276. Z. 12. Grolmann, ein abſolutiſtiſch geſinnter
großherzoglicher Miniſter, der mit den Ständen anläßlich ihrer
Weigerung, Schulden der Krone auf das Land zu übertragen, in
Conflikt gekommen war.

Schließlich bemerke ich noch, daß ich für die vollinhaltliche
Wiedergabe des "Landboten" in dieſer Ausgabe die alleinige und
ausſchließliche Verantwortung übernehme.

K. E. F.



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[288/0484] orten Bürger und Soldat feindſelig gegenüberſtehen ſollten. Die Gebildeten hatten keinerlei Antheil an dieſen Dingen genommen, aus denen aber eine ſpätere Reaction wieder neues Kapital zu ſchlagen wußte." Damit findet auch der Mahnruf S. 270. Z. 10. "Denkt an Södel!" ſeine Erklärung. S. 271 Z. 9. "L. das bedeutet Ludwig." Es iſt hier der Großherzog Ludwig II. von Heſſen-Darmſtadt gemeint. An dieſer Stelle ſei auch die Bemerkung erlaubt, daß Büchner keineswegs von Haß gegen dieſen Fürſten erfüllt war. Becker hat mit Recht während der Unterſuchung ausgeſagt: "Büchner hatte dabei durch- aus keinen ausſchließlichen Haß gegen die Großherzoglich Heſſiſche Regierung; er meinte im Gegentheil, daß ſie eine der beſten ſei. Er haßte weder die Fürſten, noch die Staatsdiener, ſondern nur das monarchiſche Princip, welches er für die Urſache alles Elends hielt." (Nöllner, l. c. S. 425). S. 276. Z. 12. Grolmann, ein abſolutiſtiſch geſinnter großherzoglicher Miniſter, der mit den Ständen anläßlich ihrer Weigerung, Schulden der Krone auf das Land zu übertragen, in Conflikt gekommen war. Schließlich bemerke ich noch, daß ich für die vollinhaltliche Wiedergabe des "Landboten" in dieſer Ausgabe die alleinige und ausſchließliche Verantwortung übernehme. K. E. F.

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Zitationshilfe: Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buechner_werke_1879/484>, abgerufen am 25.11.2024.