Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.2. Buch. Von dem Waarenhandel. Mühe aus der Natur genommen, oder mit roherKunst zubereitet werden können. Denn was jeder- mann haben kann, wird vergebens feil geboten. Kein Bedürfniß ist allgemeiner, als das des Wassers. Aber auf dem Lande, wo ein reiner Bach das Dorf durchfließt, oder jedermann seinen guten Brunnen hat, wird es nicht verkäuflich; wol aber in grossen Städten, wo mancher, der einen guten Brunnen hat, eine Art von Handel mit dessen Wasser treiben kann. Die eben erwähnten Kauris würden keine Waare bei den Negern abgeben, wenn sie dieselben an ihren eigenen Seeküsten auflesen könnten. §. 4. Es muß auch irgend jemand ein Eigenthums- Wenn aber die an ein solches Produkt zu wen- 2. Buch. Von dem Waarenhandel. Muͤhe aus der Natur genommen, oder mit roherKunſt zubereitet werden koͤnnen. Denn was jeder- mann haben kann, wird vergebens feil geboten. Kein Beduͤrfniß iſt allgemeiner, als das des Waſſers. Aber auf dem Lande, wo ein reiner Bach das Dorf durchfließt, oder jedermann ſeinen guten Brunnen hat, wird es nicht verkaͤuflich; wol aber in groſſen Staͤdten, wo mancher, der einen guten Brunnen hat, eine Art von Handel mit deſſen Waſſer treiben kann. Die eben erwaͤhnten Kauris wuͤrden keine Waare bei den Negern abgeben, wenn ſie dieſelben an ihren eigenen Seekuͤſten aufleſen koͤnnten. §. 4. Es muß auch irgend jemand ein Eigenthums- Wenn aber die an ein ſolches Produkt zu wen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0148" n="126"/><fw place="top" type="header">2. Buch. Von dem Waarenhandel.</fw><lb/> Muͤhe aus der Natur genommen, oder mit roher<lb/> Kunſt zubereitet werden koͤnnen. Denn was jeder-<lb/> mann haben kann, wird vergebens feil geboten.<lb/> Kein Beduͤrfniß iſt allgemeiner, als das des Waſſers.<lb/> Aber auf dem Lande, wo ein reiner Bach das Dorf<lb/> durchfließt, oder jedermann ſeinen guten Brunnen<lb/> hat, wird es nicht verkaͤuflich; wol aber in groſſen<lb/> Staͤdten, wo mancher, der einen guten Brunnen<lb/> hat, eine Art von Handel mit deſſen Waſſer treiben<lb/> kann. Die eben erwaͤhnten Kauris wuͤrden keine<lb/> Waare bei den Negern abgeben, wenn ſie dieſelben<lb/> an ihren eigenen Seekuͤſten aufleſen koͤnnten.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 4.</head><lb/> <p>Es muß auch irgend jemand ein Eigenthums-<lb/> Recht an die verkaͤufliche Sache gehabt haben, wenn<lb/> ſie zur Waare werden ſoll. Iſt das nicht, und kann<lb/> ſie von jedermann da geſucht werden, wo die Natur<lb/> ſie offen hinlegt, ſo beſtimmt ſich der Wehrt derſel-<lb/> ben blos durch die Koſten, welche das Herbeiholen<lb/> derſelben veranlaßt. Z. B. der den Schiffen ſo<lb/> noͤtige Ballaſt gilt ohngefaͤhr nur ſo viel an denen<lb/> Orten, wo er eingeladen wird, als die Koſten der<lb/> Herbeiholung.</p><lb/> <p>Wenn aber die an ein ſolches Produkt zu wen-<lb/> denden Dienſte und Arbeiten ſich durch die Weite des<lb/> Weges und andre Umſtaͤnde vervielfachen, ſo ge-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [126/0148]
2. Buch. Von dem Waarenhandel.
Muͤhe aus der Natur genommen, oder mit roher
Kunſt zubereitet werden koͤnnen. Denn was jeder-
mann haben kann, wird vergebens feil geboten.
Kein Beduͤrfniß iſt allgemeiner, als das des Waſſers.
Aber auf dem Lande, wo ein reiner Bach das Dorf
durchfließt, oder jedermann ſeinen guten Brunnen
hat, wird es nicht verkaͤuflich; wol aber in groſſen
Staͤdten, wo mancher, der einen guten Brunnen
hat, eine Art von Handel mit deſſen Waſſer treiben
kann. Die eben erwaͤhnten Kauris wuͤrden keine
Waare bei den Negern abgeben, wenn ſie dieſelben
an ihren eigenen Seekuͤſten aufleſen koͤnnten.
§. 4.
Es muß auch irgend jemand ein Eigenthums-
Recht an die verkaͤufliche Sache gehabt haben, wenn
ſie zur Waare werden ſoll. Iſt das nicht, und kann
ſie von jedermann da geſucht werden, wo die Natur
ſie offen hinlegt, ſo beſtimmt ſich der Wehrt derſel-
ben blos durch die Koſten, welche das Herbeiholen
derſelben veranlaßt. Z. B. der den Schiffen ſo
noͤtige Ballaſt gilt ohngefaͤhr nur ſo viel an denen
Orten, wo er eingeladen wird, als die Koſten der
Herbeiholung.
Wenn aber die an ein ſolches Produkt zu wen-
denden Dienſte und Arbeiten ſich durch die Weite des
Weges und andre Umſtaͤnde vervielfachen, ſo ge-
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