Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.2 Buch. Von dem Waarenhandel. rant kennen lernen kann, welche auch Kruse demArtikel Hamburg in seinem Kontoristen einge- schaltet hat, mit dem erwähnten Rabatt angesezt, als wäre es noch immer die Meinung eines jeden Verkäufers, dem Käufer den Aufschub von 13, 7 oder 4 Monaten zu geben, und ihm für jeden Monat 2/3 p. C. Zinsen anzurechnen. Wenn aber die Rech- nung dem Käufer eingesandt wird, so wird, als wenn man nun unmittelbare Bezahlung von ihm erwartete, nach den Verhältniszahlen 163, 157 und 154 zu 150, auf welche jene Zahlen 108 2/3 , 104 2/3 und 102 2/3 zu 100 sich reduziren, wieder herabgerechnet, und so der eigentliche Preis bestimmt. Wer sieht nicht ein, daß dadurch die Rechnung, nach welcher der Handel geschlossen und nachher wirklich bezahlt wird, ohne Noht erschwert werde? Nur der Einfältige kann sich dabei einbilden einen wirklichen Vorteil zu ge- niessen, und nicht merken, daß der wahre Kaufpreis, auf welchen er gehandelt hat, die kleinere durch Abzug des Rabatts sich bestimmende Zahl sei; kurz, daß ihm der Verkäufer nur mit der Einen Hand wieder gebe, was er ihm mit der andern schon genommen hatte. Ich weiß nicht, ob dies Ueberbleibsel alter Hand- 2 Buch. Von dem Waarenhandel. rant kennen lernen kann, welche auch Kruſe demArtikel Hamburg in ſeinem Kontoriſten einge- ſchaltet hat, mit dem erwaͤhnten Rabatt angeſezt, als waͤre es noch immer die Meinung eines jeden Verkaͤufers, dem Kaͤufer den Aufſchub von 13, 7 oder 4 Monaten zu geben, und ihm fuͤr jeden Monat ⅔ p. C. Zinſen anzurechnen. Wenn aber die Rech- nung dem Kaͤufer eingeſandt wird, ſo wird, als wenn man nun unmittelbare Bezahlung von ihm erwartete, nach den Verhaͤltniszahlen 163, 157 und 154 zu 150, auf welche jene Zahlen 108⅔, 104⅔ und 102⅔ zu 100 ſich reduziren, wieder herabgerechnet, und ſo der eigentliche Preis beſtimmt. Wer ſieht nicht ein, daß dadurch die Rechnung, nach welcher der Handel geſchloſſen und nachher wirklich bezahlt wird, ohne Noht erſchwert werde? Nur der Einfaͤltige kann ſich dabei einbilden einen wirklichen Vorteil zu ge- nieſſen, und nicht merken, daß der wahre Kaufpreis, auf welchen er gehandelt hat, die kleinere durch Abzug des Rabatts ſich beſtimmende Zahl ſei; kurz, daß ihm der Verkaͤufer nur mit der Einen Hand wieder gebe, was er ihm mit der andern ſchon genommen hatte. Ich weiß nicht, ob dies Ueberbleibſel alter Hand- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0196" n="174"/><fw place="top" type="header">2 Buch. Von dem Waarenhandel.</fw><lb/> rant kennen lernen kann, welche auch <hi rendition="#g">Kruſe</hi> dem<lb/> Artikel <hi rendition="#g">Hamburg</hi> in ſeinem <hi rendition="#g">Kontoriſten</hi> einge-<lb/> ſchaltet hat, mit dem erwaͤhnten Rabatt angeſezt,<lb/> als waͤre es noch immer die Meinung eines jeden<lb/> Verkaͤufers, dem Kaͤufer den Aufſchub von 13, 7<lb/> oder 4 Monaten zu geben, und ihm fuͤr jeden Monat<lb/> ⅔ p. C. Zinſen anzurechnen. Wenn aber die Rech-<lb/> nung dem Kaͤufer eingeſandt wird, ſo wird, als wenn<lb/> man nun unmittelbare Bezahlung von ihm erwartete,<lb/> nach den Verhaͤltniszahlen 163, 157 und 154 zu<lb/> 150, auf welche jene Zahlen 108⅔, 104⅔ und 102⅔<lb/> zu 100 ſich reduziren, wieder herabgerechnet, und ſo<lb/> der eigentliche Preis beſtimmt. Wer ſieht nicht ein,<lb/> daß dadurch die Rechnung, nach welcher der Handel<lb/> geſchloſſen und nachher wirklich bezahlt wird, ohne<lb/> Noht erſchwert werde? Nur der Einfaͤltige kann<lb/> ſich dabei einbilden einen wirklichen Vorteil zu ge-<lb/> nieſſen, und nicht merken, daß der wahre Kaufpreis,<lb/> auf welchen er gehandelt hat, die kleinere durch Abzug<lb/> des Rabatts ſich beſtimmende Zahl ſei; kurz, daß<lb/> ihm der Verkaͤufer nur mit der Einen Hand wieder gebe,<lb/> was er ihm mit der andern ſchon genommen hatte.</p><lb/> <p>Ich weiß nicht, ob dies Ueberbleibſel alter Hand-<lb/> lungsgewohnheit noch in der Handlung irgend eines<lb/> Staates, auſſer der Niederlaͤndiſchen und Hambur-<lb/> giſchen, Statt habe. In der Britiſchen kennt man<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [174/0196]
2 Buch. Von dem Waarenhandel.
rant kennen lernen kann, welche auch Kruſe dem
Artikel Hamburg in ſeinem Kontoriſten einge-
ſchaltet hat, mit dem erwaͤhnten Rabatt angeſezt,
als waͤre es noch immer die Meinung eines jeden
Verkaͤufers, dem Kaͤufer den Aufſchub von 13, 7
oder 4 Monaten zu geben, und ihm fuͤr jeden Monat
⅔ p. C. Zinſen anzurechnen. Wenn aber die Rech-
nung dem Kaͤufer eingeſandt wird, ſo wird, als wenn
man nun unmittelbare Bezahlung von ihm erwartete,
nach den Verhaͤltniszahlen 163, 157 und 154 zu
150, auf welche jene Zahlen 108⅔, 104⅔ und 102⅔
zu 100 ſich reduziren, wieder herabgerechnet, und ſo
der eigentliche Preis beſtimmt. Wer ſieht nicht ein,
daß dadurch die Rechnung, nach welcher der Handel
geſchloſſen und nachher wirklich bezahlt wird, ohne
Noht erſchwert werde? Nur der Einfaͤltige kann
ſich dabei einbilden einen wirklichen Vorteil zu ge-
nieſſen, und nicht merken, daß der wahre Kaufpreis,
auf welchen er gehandelt hat, die kleinere durch Abzug
des Rabatts ſich beſtimmende Zahl ſei; kurz, daß
ihm der Verkaͤufer nur mit der Einen Hand wieder gebe,
was er ihm mit der andern ſchon genommen hatte.
Ich weiß nicht, ob dies Ueberbleibſel alter Hand-
lungsgewohnheit noch in der Handlung irgend eines
Staates, auſſer der Niederlaͤndiſchen und Hambur-
giſchen, Statt habe. In der Britiſchen kennt man
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |