Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 1. Von der Eignen Handlung. wo man keinen sichern Correspondenten hat, und dieEinziehung der baaren Bezahlung durch Wechsel zu schwer wird. In diesen Fällen erfodert die Propre- Handlung die Mitsendung eines Handelsverständigen Mannes oder Bedienten. Man giebt demselben den Namen Cargadör. Bei grossen Schiffen und kostbaren Ladungen sendet man einen Ober- und Unter-Cargadör mit. Dies geschieht insonderheit von den Ostindischen Companien, bei welchen sie gewöhnlich Ober- und Unter-Kaufmann heiffen. Auch bei Privat-Unternehmungen auf entfernte Gegenden ist ein solcher Mann unentbehrlich, aber auch schwer auszusuchen. In dem lezten Seekriege ist den Kauf- leuten unsrer Gegenden sehr viel Schaden durch die Wahl unwissender oder betrügerischer Cargadöre entstanden. §. 5. Der Eigene Handel bestimmt sich insonderheit N 2
Cap. 1. Von der Eignen Handlung. wo man keinen ſichern Correſpondenten hat, und dieEinziehung der baaren Bezahlung durch Wechſel zu ſchwer wird. In dieſen Faͤllen erfodert die Propre- Handlung die Mitſendung eines Handelsverſtaͤndigen Mannes oder Bedienten. Man giebt demſelben den Namen Cargadoͤr. Bei groſſen Schiffen und koſtbaren Ladungen ſendet man einen Ober- und Unter-Cargadoͤr mit. Dies geſchieht inſonderheit von den Oſtindiſchen Companien, bei welchen ſie gewoͤhnlich Ober- und Unter-Kaufmann heiffen. Auch bei Privat-Unternehmungen auf entfernte Gegenden iſt ein ſolcher Mann unentbehrlich, aber auch ſchwer auszuſuchen. In dem lezten Seekriege iſt den Kauf- leuten unſrer Gegenden ſehr viel Schaden durch die Wahl unwiſſender oder betruͤgeriſcher Cargadoͤre entſtanden. §. 5. Der Eigene Handel beſtimmt ſich inſonderheit N 2
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Cap. 1. Von der Eignen Handlung.
wo man keinen ſichern Correſpondenten hat, und die
Einziehung der baaren Bezahlung durch Wechſel zu
ſchwer wird. In dieſen Faͤllen erfodert die Propre-
Handlung die Mitſendung eines Handelsverſtaͤndigen
Mannes oder Bedienten. Man giebt demſelben
den Namen Cargadoͤr. Bei groſſen Schiffen und
koſtbaren Ladungen ſendet man einen Ober- und
Unter-Cargadoͤr mit. Dies geſchieht inſonderheit
von den Oſtindiſchen Companien, bei welchen ſie
gewoͤhnlich Ober- und Unter-Kaufmann heiffen. Auch
bei Privat-Unternehmungen auf entfernte Gegenden
iſt ein ſolcher Mann unentbehrlich, aber auch ſchwer
auszuſuchen. In dem lezten Seekriege iſt den Kauf-
leuten unſrer Gegenden ſehr viel Schaden durch die
Wahl unwiſſender oder betruͤgeriſcher Cargadoͤre
entſtanden.
§. 5.
Der Eigene Handel beſtimmt ſich inſonderheit
nach der Lage derer Plaͤzze, in welchen er betrieben
wird. Mancher Plaz iſt einer fruchtbaren oder an
Kunſtprodukten reichen Gegend ſo nahe belegen oder
von derſelben umgeben, daß unter deſſen Buͤrgern
eine Betriebſamkeit entſteht, dieſe Producte zu groſſen
Vorraͤhten zu ſammeln, und ſie dem entfernten Kaͤu-
fer zuzufuͤhren, oder den Abnehmer derſelben zu er-
warten. Dieſe Handlung allein kann ſchon zu einem
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