Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.3. Buch. Verschiedene Arten der Handl. gefallen lassen, daß sie sogleich nach Absendung derWaare, oder wenn sie in Schiffe verladen wird, mit Einsendung des Connossements auf 2/3 des Wehrts trassiren. Die Folge davon ist, daß eine Handlung nicht ohne grosse Geldeskräfte solche Verkaufs-Com- missionen annehmen kann; aber auch eine andere gute Folge, daß sie solche fester an sich halten, und der Committent nicht so von einem Hause zum andern übergehen kann, als dies bei Einkaufs-Commissio- nen so leicht geschieht. Für die bezahlte Tratte be- rechnet dann der Commissionär 1/3 p. C. Zinsen auf den Monat, bis die Waare verkauft ist. Gegen die Gefahr des See-Verlustes sichert er sich durch die Assecuranz, welche er gleich nach empfangenem Con- nossement besorgt und Besizer der Polize wird. Aber bei dem allen sind Commissionen dieser Art 3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl. gefallen laſſen, daß ſie ſogleich nach Abſendung derWaare, oder wenn ſie in Schiffe verladen wird, mit Einſendung des Connoſſements auf ⅔ des Wehrts traſſiren. Die Folge davon iſt, daß eine Handlung nicht ohne groſſe Geldeskraͤfte ſolche Verkaufs-Com- miſſionen annehmen kann; aber auch eine andere gute Folge, daß ſie ſolche feſter an ſich halten, und der Committent nicht ſo von einem Hauſe zum andern uͤbergehen kann, als dies bei Einkaufs-Commiſſio- nen ſo leicht geſchieht. Fuͤr die bezahlte Tratte be- rechnet dann der Commiſſionaͤr ⅓ p. C. Zinſen auf den Monat, bis die Waare verkauft iſt. Gegen die Gefahr des See-Verluſtes ſichert er ſich durch die Aſſecuranz, welche er gleich nach empfangenem Con- noſſement beſorgt und Beſizer der Polize wird. Aber bei dem allen ſind Commiſſionen dieſer Art <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0238" n="216"/><fw place="top" type="header">3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.</fw><lb/> gefallen laſſen, daß ſie ſogleich nach Abſendung der<lb/> Waare, oder wenn ſie in Schiffe verladen wird, mit<lb/> Einſendung des Connoſſements auf ⅔ des Wehrts<lb/> traſſiren. Die Folge davon iſt, daß eine Handlung<lb/> nicht ohne groſſe Geldeskraͤfte ſolche Verkaufs-Com-<lb/> miſſionen annehmen kann; aber auch eine andere gute<lb/> Folge, daß ſie ſolche feſter an ſich halten, und der<lb/> Committent nicht ſo von einem Hauſe zum andern<lb/> uͤbergehen kann, als dies bei Einkaufs-Commiſſio-<lb/> nen ſo leicht geſchieht. Fuͤr die bezahlte Tratte be-<lb/> rechnet dann der Commiſſionaͤr ⅓ p. C. Zinſen auf<lb/> den Monat, bis die Waare verkauft iſt. Gegen<lb/> die Gefahr des See-Verluſtes ſichert er ſich durch die<lb/> Aſſecuranz, welche er gleich nach empfangenem Con-<lb/> noſſement beſorgt und Beſizer der Polize wird.</p><lb/> <p>Aber bei dem allen ſind Commiſſionen dieſer Art<lb/> nicht ganz ohne Gefahr des Verluſtes. Ich rede<lb/> nicht von ſolchen groben Betruͤgen, wovon die Exem-<lb/> pel doch nicht ganz fehlen, da Waaren in Verkaufs-<lb/> Commiſſion eingeſandt und Wechſel auf deren Wehrt<lb/> gezogen werden, die Kiſten und Packen aber mit<lb/> Sand und Steinen gefuͤllt ankommen. Aber mit<lb/> mancher ſolcher Commiſſion iſt die Abſicht verbunden,<lb/> einen Commiſſionaͤr in Geſchaͤfte von anderer Art zu<lb/> verwickeln, und inſonderheit den Anfang zu einer<lb/> Wechſelreuterei zu machen, die dann oft aus Gefaͤl-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [216/0238]
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
gefallen laſſen, daß ſie ſogleich nach Abſendung der
Waare, oder wenn ſie in Schiffe verladen wird, mit
Einſendung des Connoſſements auf ⅔ des Wehrts
traſſiren. Die Folge davon iſt, daß eine Handlung
nicht ohne groſſe Geldeskraͤfte ſolche Verkaufs-Com-
miſſionen annehmen kann; aber auch eine andere gute
Folge, daß ſie ſolche feſter an ſich halten, und der
Committent nicht ſo von einem Hauſe zum andern
uͤbergehen kann, als dies bei Einkaufs-Commiſſio-
nen ſo leicht geſchieht. Fuͤr die bezahlte Tratte be-
rechnet dann der Commiſſionaͤr ⅓ p. C. Zinſen auf
den Monat, bis die Waare verkauft iſt. Gegen
die Gefahr des See-Verluſtes ſichert er ſich durch die
Aſſecuranz, welche er gleich nach empfangenem Con-
noſſement beſorgt und Beſizer der Polize wird.
Aber bei dem allen ſind Commiſſionen dieſer Art
nicht ganz ohne Gefahr des Verluſtes. Ich rede
nicht von ſolchen groben Betruͤgen, wovon die Exem-
pel doch nicht ganz fehlen, da Waaren in Verkaufs-
Commiſſion eingeſandt und Wechſel auf deren Wehrt
gezogen werden, die Kiſten und Packen aber mit
Sand und Steinen gefuͤllt ankommen. Aber mit
mancher ſolcher Commiſſion iſt die Abſicht verbunden,
einen Commiſſionaͤr in Geſchaͤfte von anderer Art zu
verwickeln, und inſonderheit den Anfang zu einer
Wechſelreuterei zu machen, die dann oft aus Gefaͤl-
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