Die Erteilung von Verkaufs-Commissionen hat freilich keine Gefahr für den Mann, welcher sie er- teilt, daß er seinen guten Ruhm dabei zu Wage sezte. Hat er seine eingesandte Waare nicht gekannt, hat er sie für besser ausgegeben, als sie wirklich ist, so kann ihm doch nicht nachgesagt werden, er habe dadurch betrügen wollen. Den jeder Versuch dazu ist vergebens, wenn der Commissionär die Waare besser, als er, kennt.
Aber in Ansehung der von seinem Auftrage ge- hoften Vorteile hängt er gar sehr von der Rechtschaf- fenheit seines Commissionärs ab. Er wird demsel- ben zwar den Preis sezen, zu welchem er seine Waare verkauft zu sehen wünscht. Aber es hängt doch von einer jeden schlechten Conjunctur ab, ob er diesen Preis erlangen werde. Und ob er von einer guten Conjunctur den ganzen Nuzen ziehen werde, das hängt nur gar zu sehr von der Rechtschaffenheit seines Commissionärs ab. Es sei ferne von mir, Bedenk- lichkeiten gegen solche Männer im Allgemeinen zu erheben. Denn wie wäre es möglich, mit Gewinn in die Ferne zu handeln, wenn viele Commissionäre nicht den Vorteil einer guten Conjunctur ihren Com- mittenten zu Nuzen kommen liessen? Aber wie, wenn beim Entstehen der Conjunctur der Commissionär die
Cap. 2. Vom Commiſſions-Handel.
§. 11.
Die Erteilung von Verkaufs-Commiſſionen hat freilich keine Gefahr fuͤr den Mann, welcher ſie er- teilt, daß er ſeinen guten Ruhm dabei zu Wage ſezte. Hat er ſeine eingeſandte Waare nicht gekannt, hat er ſie fuͤr beſſer ausgegeben, als ſie wirklich iſt, ſo kann ihm doch nicht nachgeſagt werden, er habe dadurch betruͤgen wollen. Den jeder Verſuch dazu iſt vergebens, wenn der Commiſſionaͤr die Waare beſſer, als er, kennt.
Aber in Anſehung der von ſeinem Auftrage ge- hoften Vorteile haͤngt er gar ſehr von der Rechtſchaf- fenheit ſeines Commiſſionaͤrs ab. Er wird demſel- ben zwar den Preis ſezen, zu welchem er ſeine Waare verkauft zu ſehen wuͤnſcht. Aber es haͤngt doch von einer jeden ſchlechten Conjunctur ab, ob er dieſen Preis erlangen werde. Und ob er von einer guten Conjunctur den ganzen Nuzen ziehen werde, das haͤngt nur gar zu ſehr von der Rechtſchaffenheit ſeines Commiſſionaͤrs ab. Es ſei ferne von mir, Bedenk- lichkeiten gegen ſolche Maͤnner im Allgemeinen zu erheben. Denn wie waͤre es moͤglich, mit Gewinn in die Ferne zu handeln, wenn viele Commiſſionaͤre nicht den Vorteil einer guten Conjunctur ihren Com- mittenten zu Nuzen kommen lieſſen? Aber wie, wenn beim Entſtehen der Conjunctur der Commiſſionaͤr die
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Cap. 2. Vom Commiſſions-Handel.
§. 11.
Die Erteilung von Verkaufs-Commiſſionen hat
freilich keine Gefahr fuͤr den Mann, welcher ſie er-
teilt, daß er ſeinen guten Ruhm dabei zu Wage
ſezte. Hat er ſeine eingeſandte Waare nicht gekannt,
hat er ſie fuͤr beſſer ausgegeben, als ſie wirklich iſt,
ſo kann ihm doch nicht nachgeſagt werden, er habe
dadurch betruͤgen wollen. Den jeder Verſuch dazu
iſt vergebens, wenn der Commiſſionaͤr die Waare
beſſer, als er, kennt.
Aber in Anſehung der von ſeinem Auftrage ge-
hoften Vorteile haͤngt er gar ſehr von der Rechtſchaf-
fenheit ſeines Commiſſionaͤrs ab. Er wird demſel-
ben zwar den Preis ſezen, zu welchem er ſeine Waare
verkauft zu ſehen wuͤnſcht. Aber es haͤngt doch von
einer jeden ſchlechten Conjunctur ab, ob er dieſen
Preis erlangen werde. Und ob er von einer guten
Conjunctur den ganzen Nuzen ziehen werde, das
haͤngt nur gar zu ſehr von der Rechtſchaffenheit ſeines
Commiſſionaͤrs ab. Es ſei ferne von mir, Bedenk-
lichkeiten gegen ſolche Maͤnner im Allgemeinen zu
erheben. Denn wie waͤre es moͤglich, mit Gewinn
in die Ferne zu handeln, wenn viele Commiſſionaͤre
nicht den Vorteil einer guten Conjunctur ihren Com-
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beim Entſtehen der Conjunctur der Commiſſionaͤr die
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/243>, abgerufen am 21.11.2024.
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