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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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Cap. 2. Vom Commissions-Handel.
koste. Wie könnte er denn diese Gewährleistung
für einen andern unentgeltlich übernehmen?

Aber die Vergeltung dafür kann keineswegs so,
wie die Provision, in der handelnden Welt sich auf
eine gewisse Gleichheit stellen. Denn die Gefahr
dieses Credits ist beinahe eben so verschiedentlich zu
schäzen, als die See-Gefahr. Die Credit-Geseze
und Falliten-Ordnungen weichen in den handelnden
Staaten gar sehr von einander ab. Eben so groß
sind die Abweichungen in dem rechtlichen Verfahren,
und eben so mannigfaltig die Wege, durch welche
ein böser Schuldner den Gesezen und den Gerichten
sich entziehen kann. Aber auch der Gang der Hand-
lung an jedem Plaze macht diesen Credit, für wel-
chen der Commissionär dem Committenten insbe-
sondre
einsteht, mehr oder minder gefährlich. So
bedenklich der Credit ist, den der Hamburgische Kauf-
mann in seiner eignen Handlung geben muß, so wird
er doch minder bedenklich in dem Verkauf der Com-
missions-Güter, welche er nur seinen Mitbürgern,
es sei zum Behuf deren Eignen Handels, oder
der an sie eingegangenen Einkaufs-Commissionen,
verkauft. Versendet er einen Teil dieser Güter an
seine Correspondenten oder auf an ihn gelangte Ein-
kaufs-Commissionen, so geht dieser Credit ihn ins-
besondre an, so wie er auch den daraus ihm entste-

Cap. 2. Vom Commiſſions-Handel.
koſte. Wie koͤnnte er denn dieſe Gewaͤhrleiſtung
fuͤr einen andern unentgeltlich uͤbernehmen?

Aber die Vergeltung dafuͤr kann keineswegs ſo,
wie die Proviſion, in der handelnden Welt ſich auf
eine gewiſſe Gleichheit ſtellen. Denn die Gefahr
dieſes Credits iſt beinahe eben ſo verſchiedentlich zu
ſchaͤzen, als die See-Gefahr. Die Credit-Geſeze
und Falliten-Ordnungen weichen in den handelnden
Staaten gar ſehr von einander ab. Eben ſo groß
ſind die Abweichungen in dem rechtlichen Verfahren,
und eben ſo mannigfaltig die Wege, durch welche
ein boͤſer Schuldner den Geſezen und den Gerichten
ſich entziehen kann. Aber auch der Gang der Hand-
lung an jedem Plaze macht dieſen Credit, fuͤr wel-
chen der Commiſſionaͤr dem Committenten insbe-
ſondre
einſteht, mehr oder minder gefaͤhrlich. So
bedenklich der Credit iſt, den der Hamburgiſche Kauf-
mann in ſeiner eignen Handlung geben muß, ſo wird
er doch minder bedenklich in dem Verkauf der Com-
miſſions-Guͤter, welche er nur ſeinen Mitbuͤrgern,
es ſei zum Behuf deren Eignen Handels, oder
der an ſie eingegangenen Einkaufs-Commiſſionen,
verkauft. Verſendet er einen Teil dieſer Guͤter an
ſeine Correſpondenten oder auf an ihn gelangte Ein-
kaufs-Commiſſionen, ſo geht dieſer Credit ihn ins-
beſondre an, ſo wie er auch den daraus ihm entſte-

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[223/0245] Cap. 2. Vom Commiſſions-Handel. koſte. Wie koͤnnte er denn dieſe Gewaͤhrleiſtung fuͤr einen andern unentgeltlich uͤbernehmen? Aber die Vergeltung dafuͤr kann keineswegs ſo, wie die Proviſion, in der handelnden Welt ſich auf eine gewiſſe Gleichheit ſtellen. Denn die Gefahr dieſes Credits iſt beinahe eben ſo verſchiedentlich zu ſchaͤzen, als die See-Gefahr. Die Credit-Geſeze und Falliten-Ordnungen weichen in den handelnden Staaten gar ſehr von einander ab. Eben ſo groß ſind die Abweichungen in dem rechtlichen Verfahren, und eben ſo mannigfaltig die Wege, durch welche ein boͤſer Schuldner den Geſezen und den Gerichten ſich entziehen kann. Aber auch der Gang der Hand- lung an jedem Plaze macht dieſen Credit, fuͤr wel- chen der Commiſſionaͤr dem Committenten insbe- ſondre einſteht, mehr oder minder gefaͤhrlich. So bedenklich der Credit iſt, den der Hamburgiſche Kauf- mann in ſeiner eignen Handlung geben muß, ſo wird er doch minder bedenklich in dem Verkauf der Com- miſſions-Guͤter, welche er nur ſeinen Mitbuͤrgern, es ſei zum Behuf deren Eignen Handels, oder der an ſie eingegangenen Einkaufs-Commiſſionen, verkauft. Verſendet er einen Teil dieſer Guͤter an ſeine Correſpondenten oder auf an ihn gelangte Ein- kaufs-Commiſſionen, ſo geht dieſer Credit ihn ins- beſondre an, ſo wie er auch den daraus ihm entſte-

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/245>, abgerufen am 21.11.2024.