Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Inhalt. §. 11. Unter welchen Umständen Staats-Schulden der Gegenstand eines Han- dels werden können. S. 291. -- 12. Von den Britischen Staatsschulden insbesondere, und den Gründen des Handels mit denselben. -- 293 -- 13. Besonderer Bestimmungsgrund von deren Wehrt. -- 294. -- 14. Von den Schulden anderer Staaten und den Bestimmungsgründen von deren Wehrt, -- 295. -- 15. Dem Handel mit Staatsschulden sollte, so viel möglich, vorgebeugt werden. Wie dies geschehen könne. -- 296. -- 16. Aus dem Misbrauch der Zettelban- ken entstehen ebenfalls drükkende Schulden für den Staat selbst. -- 300. -- 17. Von dem falschen Stoks-Handel (Stoks-Jobbery) in England. -- 302. Inhalt. §. 11. Unter welchen Umſtaͤnden Staats-Schulden der Gegenſtand eines Han- dels werden koͤnnen. S. 291. — 12. Von den Britiſchen Staatsſchulden insbeſondere, und den Gruͤnden des Handels mit denſelben. — 293 — 13. Beſonderer Beſtimmungsgrund von deren Wehrt. — 294. — 14. Von den Schulden anderer Staaten und den Beſtimmungsgruͤnden von deren Wehrt, — 295. — 15. Dem Handel mit Staatsſchulden ſollte, ſo viel moͤglich, vorgebeugt werden. Wie dies geſchehen koͤnne. — 296. — 16. Aus dem Misbrauch der Zettelban- ken entſtehen ebenfalls druͤkkende Schulden fuͤr den Staat ſelbſt. — 300. — 17. Von dem falſchen Stoks-Handel (Stoks-Jobbery) in England. — 302. <TEI> <text> <back> <div type="contents"> <list> <item><pb facs="#f0349" n="327"/><fw place="top" type="header">Inhalt.</fw><lb/> §. 11. Unter welchen Umſtaͤnden Staats-<lb/> Schulden der Gegenſtand eines Han-<lb/> dels werden koͤnnen. <space dim="horizontal"/> S. 291.</item><lb/> <item>— 12. Von den Britiſchen Staatsſchulden<lb/> insbeſondere, und den Gruͤnden des<lb/> Handels mit denſelben. <space dim="horizontal"/> — 293</item><lb/> <item>— 13. Beſonderer Beſtimmungsgrund von<lb/> deren Wehrt. <space dim="horizontal"/> — 294.</item><lb/> <item>— 14. Von den Schulden anderer Staaten<lb/> und den Beſtimmungsgruͤnden von<lb/> deren Wehrt, <space dim="horizontal"/> — 295.</item><lb/> <item>— 15. Dem Handel mit Staatsſchulden<lb/> ſollte, ſo viel moͤglich, vorgebeugt<lb/> werden. Wie dies geſchehen koͤnne. <space dim="horizontal"/> — 296.</item><lb/> <item>— 16. Aus dem Misbrauch der Zettelban-<lb/> ken entſtehen ebenfalls druͤkkende<lb/> Schulden fuͤr den Staat ſelbſt. <space dim="horizontal"/> — 300.</item><lb/> <item>— 17. Von dem falſchen Stoks-Handel<lb/> (<hi rendition="#aq">Stoks-Jobbery</hi>) in England. <space dim="horizontal"/> — 302.</item> </list> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </back> </text> </TEI> [327/0349]
Inhalt.
§. 11. Unter welchen Umſtaͤnden Staats-
Schulden der Gegenſtand eines Han-
dels werden koͤnnen. S. 291.
— 12. Von den Britiſchen Staatsſchulden
insbeſondere, und den Gruͤnden des
Handels mit denſelben. — 293
— 13. Beſonderer Beſtimmungsgrund von
deren Wehrt. — 294.
— 14. Von den Schulden anderer Staaten
und den Beſtimmungsgruͤnden von
deren Wehrt, — 295.
— 15. Dem Handel mit Staatsſchulden
ſollte, ſo viel moͤglich, vorgebeugt
werden. Wie dies geſchehen koͤnne. — 296.
— 16. Aus dem Misbrauch der Zettelban-
ken entſtehen ebenfalls druͤkkende
Schulden fuͤr den Staat ſelbſt. — 300.
— 17. Von dem falſchen Stoks-Handel
(Stoks-Jobbery) in England. — 302.
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