6) Auch die Abgaben an den Staat gehören hie- her, so wol diejenigen, welche er von seinen Unter- tahnen überhaupt, als insbesondre die, welche er von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles bestimmt den natürlichen Wehrt der Waaren. In der Handlung aber entsteht ein Wehrt, welcher von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen kann, den man den willkührlichen oder zu- fälligen Wehrt nennt. Davon wird weiter unten geredet werden.
§. 9.
Eben so bestimmt sich der Wehrt alles nuzbaren Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und der Reichtuhm einzelner Personen wird Geld genannt und zu Gelde gerechnet. Man sagt z. B. von einem Mann, er habe 100000 Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge, die er besizt, und insonderheit seines nuzbaren Ei- gentuhms so groß ist. Es kann jedoch sein, daß er nicht 100 Thaler baar Geld in Händen hat. Dieser Reichtuhm verliert an seinem Wehrt oder erhöhet sich mit den Einkünften des nuzbaren Eigentuhms. Doch gehört diese Sache nicht vorzüglich in eine Theorie der Handlung. Man sehe davon B. 3. §. 22 bis zu Ende des ersten Abschnittes, von dem Gelds-Umlauf.
1. Buch. Vom Gelde.
6) Auch die Abgaben an den Staat gehoͤren hie- her, ſo wol diejenigen, welche er von ſeinen Unter- tahnen uͤberhaupt, als insbeſondre die, welche er von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles beſtimmt den natuͤrlichen Wehrt der Waaren. In der Handlung aber entſteht ein Wehrt, welcher von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen kann, den man den willkuͤhrlichen oder zu- faͤlligen Wehrt nennt. Davon wird weiter unten geredet werden.
§. 9.
Eben ſo beſtimmt ſich der Wehrt alles nuzbaren Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und der Reichtuhm einzelner Perſonen wird Geld genannt und zu Gelde gerechnet. Man ſagt z. B. von einem Mann, er habe 100000 Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge, die er beſizt, und inſonderheit ſeines nuzbaren Ei- gentuhms ſo groß iſt. Es kann jedoch ſein, daß er nicht 100 Thaler baar Geld in Haͤnden hat. Dieſer Reichtuhm verliert an ſeinem Wehrt oder erhoͤhet ſich mit den Einkuͤnften des nuzbaren Eigentuhms. Doch gehoͤrt dieſe Sache nicht vorzuͤglich in eine Theorie der Handlung. Man ſehe davon B. 3. §. 22 bis zu Ende des erſten Abſchnittes, von dem Gelds-Umlauf.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0040"n="18"/><fwplace="top"type="header">1. Buch. Vom Gelde.</fw><lb/><p>6) Auch die Abgaben an den Staat gehoͤren hie-<lb/>
her, ſo wol diejenigen, welche er von ſeinen Unter-<lb/>
tahnen <choice><sic>uͤberhanpt</sic><corr>uͤberhaupt</corr></choice>, als insbeſondre die, welche er<lb/>
von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles<lb/>
beſtimmt den <hirendition="#g">natuͤrlichen</hi> Wehrt der Waaren.<lb/>
In der Handlung aber entſteht ein Wehrt, welcher<lb/>
von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen<lb/>
kann, den man den <hirendition="#g">willkuͤhrlichen</hi> oder <hirendition="#g">zu-<lb/>
faͤlligen</hi> Wehrt nennt. Davon wird weiter unten<lb/>
geredet werden.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 9.</head><lb/><p>Eben ſo beſtimmt ſich der Wehrt alles nuzbaren<lb/>
Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und <hirendition="#g">der<lb/>
Reichtuhm einzelner Perſonen wird<lb/>
Geld genannt und zu Gelde gerechnet</hi>.<lb/>
Man ſagt z. B. von einem Mann, er habe 100000<lb/>
Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge,<lb/>
die er beſizt, und inſonderheit ſeines nuzbaren Ei-<lb/>
gentuhms ſo groß iſt. Es kann jedoch ſein, daß er<lb/>
nicht 100 Thaler baar Geld in Haͤnden hat. Dieſer<lb/>
Reichtuhm verliert an ſeinem Wehrt oder erhoͤhet<lb/>ſich mit den Einkuͤnften des nuzbaren Eigentuhms.<lb/>
Doch gehoͤrt dieſe Sache nicht vorzuͤglich in eine<lb/>
Theorie der Handlung. Man ſehe davon B. 3.<lb/>
§. 22 bis zu Ende des erſten Abſchnittes, <hirendition="#g">von dem<lb/>
Gelds-Umlauf</hi>.</p></div></div><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[18/0040]
1. Buch. Vom Gelde.
6) Auch die Abgaben an den Staat gehoͤren hie-
her, ſo wol diejenigen, welche er von ſeinen Unter-
tahnen uͤberhaupt, als insbeſondre die, welche er
von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles
beſtimmt den natuͤrlichen Wehrt der Waaren.
In der Handlung aber entſteht ein Wehrt, welcher
von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen
kann, den man den willkuͤhrlichen oder zu-
faͤlligen Wehrt nennt. Davon wird weiter unten
geredet werden.
§. 9.
Eben ſo beſtimmt ſich der Wehrt alles nuzbaren
Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und der
Reichtuhm einzelner Perſonen wird
Geld genannt und zu Gelde gerechnet.
Man ſagt z. B. von einem Mann, er habe 100000
Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge,
die er beſizt, und inſonderheit ſeines nuzbaren Ei-
gentuhms ſo groß iſt. Es kann jedoch ſein, daß er
nicht 100 Thaler baar Geld in Haͤnden hat. Dieſer
Reichtuhm verliert an ſeinem Wehrt oder erhoͤhet
ſich mit den Einkuͤnften des nuzbaren Eigentuhms.
Doch gehoͤrt dieſe Sache nicht vorzuͤglich in eine
Theorie der Handlung. Man ſehe davon B. 3.
§. 22 bis zu Ende des erſten Abſchnittes, von dem
Gelds-Umlauf.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/40>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.