Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.1. Buch. Vom Gelde. dig ist. Sie kann also die bei ihr niedergeseztenSummen in allerlei Wegen zu ihrem Vorteil ver- wenden, ja sogar weit grössere Summen in ihren Zetteln auszahlen, als jemals in ihr niedergelegt sind. Dadurch kann sie grosse Vorteile machen, welche aber nur den ersten Eignern der Bank oder Besitzern der Actien, (*) keinesweges aber den In- habern der Banknoten, zu Gute kommen können. §. 6. Die Eigner der Bank oder die aus diesen ge- Wenn es endlich dahin kömmt, daß die Bank (*) Von Actien überhaupt wird das nötige weiter
unten gesagt werden. 1. Buch. Vom Gelde. dig iſt. Sie kann alſo die bei ihr niedergeſeztenSummen in allerlei Wegen zu ihrem Vorteil ver- wenden, ja ſogar weit groͤſſere Summen in ihren Zetteln auszahlen, als jemals in ihr niedergelegt ſind. Dadurch kann ſie groſſe Vorteile machen, welche aber nur den erſten Eignern der Bank oder Beſitzern der Actien, (*) keinesweges aber den In- habern der Banknoten, zu Gute kommen koͤnnen. §. 6. Die Eigner der Bank oder die aus dieſen ge- Wenn es endlich dahin koͤmmt, daß die Bank (*) Von Actien uͤberhaupt wird das noͤtige weiter
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1. Buch. Vom Gelde.
dig iſt. Sie kann alſo die bei ihr niedergeſezten
Summen in allerlei Wegen zu ihrem Vorteil ver-
wenden, ja ſogar weit groͤſſere Summen in ihren
Zetteln auszahlen, als jemals in ihr niedergelegt
ſind. Dadurch kann ſie groſſe Vorteile machen,
welche aber nur den erſten Eignern der Bank oder
Beſitzern der Actien, (*) keinesweges aber den In-
habern der Banknoten, zu Gute kommen koͤnnen.
§. 6.
Die Eigner der Bank oder die aus dieſen ge-
waͤhlten Directoren ſuchen natuͤrlich ihre Vorteile ſo
hoch zu treiben als ſie koͤnnen. Wie ſie darin zu
weit gehen koͤnnen, iſt in meiner Abhandlung von
den Banken, welche die 2te meiner kleinen
Schriften uͤber die Handlung, Hamburg
1784. 8. iſt, umſtaͤndlich angegeben.
Wenn es endlich dahin koͤmmt, daß die Bank
nicht mehr den vollen Belauf ihrer Banknoten jedem,
der es verlangt, bezahlen kann, ſo fallen die Noten
unter ihren Zahlwehrt. Wie weit dies gehen koͤnne,
hat man 1763 in Schweden geſehen, wo damals
der wahre Wehrt der Banknoten nur ein Drittel von
(*) Von Actien uͤberhaupt wird das noͤtige weiter
unten geſagt werden.
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