Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

Cap. 5. Vom Gelde versch. Staaten.
Art keine Rücksicht genommen, wie denn z. B. der
Silbergehalt des Pfundes Sterling dort noch immer
so angesezt ist, wie er nach der Münzordnung sein
sollte, so sehr auch derselbe jezt wirklich davon abweicht.

§. 6.

Aber überhaupt bleibt keine Münze ihrem Münz-
fuß lange gemäß. Wenn nicht der Gewinnsüchtige
Vorteil dabei findet, dieselbe zu beschneiden oder ein-
zuschmelzen, so verlieren sie durch den Gebrauch.
Jedes Land, in dem nicht neuerlich eine Ummünzung
vorgenommen ist, hat daher immer ein zu leichtes
und unwigtiges Geld. Zettelbanken, wenn sie auch
ohne Anstand auszahlen, können das Geld nicht
vollgültig erhalten, und ihre Banknoten können
nie mehr wehrt werden, als das geringhaltige
Geld des Landes. So ist es z. B. mit den Englischen
Banknoten bewandt. Als die Bank noch in Silber
oder in Silber und Gold zahlte, war das Pf. Sterl.
wenigstens 5 pr. C. schlechter zu rechnen, als es nach
dem Münzfuß sein sollte. Jezt, da sie nur in Golde
zahlt, kann dessen Wehrt nur aus den Goldmünzen
des Landes, den Guineen, berechnet werden.

§. 7.

Eine Girobank aber erhält das Geld, welches
ihren Fond ausmacht, in mehrerer Ruhe; es wird

Cap. 5. Vom Gelde verſch. Staaten.
Art keine Ruͤckſicht genommen, wie denn z. B. der
Silbergehalt des Pfundes Sterling dort noch immer
ſo angeſezt iſt, wie er nach der Muͤnzordnung ſein
ſollte, ſo ſehr auch derſelbe jezt wirklich davon abweicht.

§. 6.

Aber uͤberhaupt bleibt keine Muͤnze ihrem Muͤnz-
fuß lange gemaͤß. Wenn nicht der Gewinnſuͤchtige
Vorteil dabei findet, dieſelbe zu beſchneiden oder ein-
zuſchmelzen, ſo verlieren ſie durch den Gebrauch.
Jedes Land, in dem nicht neuerlich eine Ummuͤnzung
vorgenommen iſt, hat daher immer ein zu leichtes
und unwigtiges Geld. Zettelbanken, wenn ſie auch
ohne Anſtand auszahlen, koͤnnen das Geld nicht
vollguͤltig erhalten, und ihre Banknoten koͤnnen
nie mehr wehrt werden, als das geringhaltige
Geld des Landes. So iſt es z. B. mit den Engliſchen
Banknoten bewandt. Als die Bank noch in Silber
oder in Silber und Gold zahlte, war das Pf. Sterl.
wenigſtens 5 pr. C. ſchlechter zu rechnen, als es nach
dem Muͤnzfuß ſein ſollte. Jezt, da ſie nur in Golde
zahlt, kann deſſen Wehrt nur aus den Goldmuͤnzen
des Landes, den Guineen, berechnet werden.

§. 7.

Eine Girobank aber erhaͤlt das Geld, welches
ihren Fond ausmacht, in mehrerer Ruhe; es wird

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0069" n="47"/><fw place="top" type="header">Cap. 5. Vom Gelde ver&#x017F;ch. Staaten.</fw><lb/>
Art keine Ru&#x0364;ck&#x017F;icht genommen, wie denn z. B. der<lb/>
Silbergehalt des Pfundes Sterling dort noch immer<lb/>
&#x017F;o ange&#x017F;ezt i&#x017F;t, wie er nach der Mu&#x0364;nzordnung &#x017F;ein<lb/>
&#x017F;ollte, &#x017F;o &#x017F;ehr auch der&#x017F;elbe jezt wirklich davon abweicht.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 6.</head><lb/>
                <p>Aber u&#x0364;berhaupt bleibt keine Mu&#x0364;nze ihrem Mu&#x0364;nz-<lb/><choice><sic>fus</sic><corr>fuß</corr></choice> lange gema&#x0364;ß. Wenn nicht der Gewinn&#x017F;u&#x0364;chtige<lb/>
Vorteil dabei findet, die&#x017F;elbe zu be&#x017F;chneiden oder ein-<lb/>
zu&#x017F;chmelzen, &#x017F;o verlieren &#x017F;ie durch den Gebrauch.<lb/>
Jedes Land, in dem nicht neuerlich eine Ummu&#x0364;nzung<lb/>
vorgenommen i&#x017F;t, hat daher immer ein zu leichtes<lb/>
und unwigtiges Geld. Zettelbanken, wenn &#x017F;ie auch<lb/>
ohne An&#x017F;tand auszahlen, ko&#x0364;nnen das Geld nicht<lb/>
vollgu&#x0364;ltig erhalten, und ihre Banknoten ko&#x0364;nnen<lb/>
nie mehr wehrt werden, als das geringhaltige<lb/>
Geld des Landes. So i&#x017F;t es z. B. mit den Engli&#x017F;chen<lb/>
Banknoten bewandt. Als die Bank noch in Silber<lb/>
oder in Silber und Gold zahlte, war das Pf. Sterl.<lb/>
wenig&#x017F;tens 5 pr. C. &#x017F;chlechter zu rechnen, als es nach<lb/>
dem Mu&#x0364;nzfuß &#x017F;ein &#x017F;ollte. Jezt, da &#x017F;ie nur in Golde<lb/>
zahlt, kann de&#x017F;&#x017F;en Wehrt nur aus den Goldmu&#x0364;nzen<lb/>
des Landes, den Guineen, berechnet werden.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 7.</head><lb/>
                <p>Eine Girobank aber erha&#x0364;lt das Geld, welches<lb/>
ihren Fond ausmacht, in mehrerer Ruhe; es wird<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[47/0069] Cap. 5. Vom Gelde verſch. Staaten. Art keine Ruͤckſicht genommen, wie denn z. B. der Silbergehalt des Pfundes Sterling dort noch immer ſo angeſezt iſt, wie er nach der Muͤnzordnung ſein ſollte, ſo ſehr auch derſelbe jezt wirklich davon abweicht. §. 6. Aber uͤberhaupt bleibt keine Muͤnze ihrem Muͤnz- fuß lange gemaͤß. Wenn nicht der Gewinnſuͤchtige Vorteil dabei findet, dieſelbe zu beſchneiden oder ein- zuſchmelzen, ſo verlieren ſie durch den Gebrauch. Jedes Land, in dem nicht neuerlich eine Ummuͤnzung vorgenommen iſt, hat daher immer ein zu leichtes und unwigtiges Geld. Zettelbanken, wenn ſie auch ohne Anſtand auszahlen, koͤnnen das Geld nicht vollguͤltig erhalten, und ihre Banknoten koͤnnen nie mehr wehrt werden, als das geringhaltige Geld des Landes. So iſt es z. B. mit den Engliſchen Banknoten bewandt. Als die Bank noch in Silber oder in Silber und Gold zahlte, war das Pf. Sterl. wenigſtens 5 pr. C. ſchlechter zu rechnen, als es nach dem Muͤnzfuß ſein ſollte. Jezt, da ſie nur in Golde zahlt, kann deſſen Wehrt nur aus den Goldmuͤnzen des Landes, den Guineen, berechnet werden. §. 7. Eine Girobank aber erhaͤlt das Geld, welches ihren Fond ausmacht, in mehrerer Ruhe; es wird

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/69
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/69>, abgerufen am 24.11.2024.