Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 6. Von den Wechseln. nach deren Ablauf aber mit aller Strenge des Wech-selrechts angegriffen werden muß. Diese Tage heissen die Respit-Tage. Kruse giebt in seinem Kontoristen bei den meisten Wechsel-Pläzzen an, wie viel deren gesezmässig sind. In Hamburg gelten deren 11, in London nur 4. Es ist zuträglich und zwekmässig, wenn deren nicht zu wenige sind. Denn weil kein Protest überhaupt in christlichen Staaten an Sonntagen, von Juden aber nicht an Sonn- abenden, genommen werden kann, beide heilige Tage aber in die Respit-Tage mitgerechnet werden, so nimmt der Jude in England, wenn der Wechsel an einem Mittwochen verfallen ist, den Protest schon am Freitage. Wenn nun eine kleine Irrung die Bezahlung aufhält, so fehlt die Zeit, um derselben abzuhelfen, und der Protest erfolgt zu schnell. §. 16. Es ist nicht gewöhnlich grosse Summen auf kurze Cap. 6. Von den Wechſeln. nach deren Ablauf aber mit aller Strenge des Wech-ſelrechts angegriffen werden muß. Dieſe Tage heiſſen die Reſpit-Tage. Kruſe giebt in ſeinem Kontoriſten bei den meiſten Wechſel-Plaͤzzen an, wie viel deren geſezmaͤſſig ſind. In Hamburg gelten deren 11, in London nur 4. Es iſt zutraͤglich und zwekmaͤſſig, wenn deren nicht zu wenige ſind. Denn weil kein Proteſt uͤberhaupt in chriſtlichen Staaten an Sonntagen, von Juden aber nicht an Sonn- abenden, genommen werden kann, beide heilige Tage aber in die Reſpit-Tage mitgerechnet werden, ſo nimmt der Jude in England, wenn der Wechſel an einem Mittwochen verfallen iſt, den Proteſt ſchon am Freitage. Wenn nun eine kleine Irrung die Bezahlung aufhaͤlt, ſo fehlt die Zeit, um derſelben abzuhelfen, und der Proteſt erfolgt zu ſchnell. §. 16. Es iſt nicht gewoͤhnlich groſſe Summen auf kurze <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0097" n="75"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Von den Wechſeln.</fw><lb/> nach deren Ablauf aber mit aller Strenge des Wech-<lb/> ſelrechts angegriffen werden muß. Dieſe Tage<lb/> heiſſen die <hi rendition="#g">Reſpit-Tage</hi>. Kruſe giebt in ſeinem<lb/> Kontoriſten bei den meiſten Wechſel-Plaͤzzen an,<lb/> wie viel deren geſezmaͤſſig ſind. In Hamburg gelten<lb/> deren 11, in London nur 4. Es iſt zutraͤglich und<lb/> zwekmaͤſſig, wenn deren nicht zu wenige ſind. Denn<lb/> weil kein Proteſt uͤberhaupt in chriſtlichen Staaten<lb/> an Sonntagen, von Juden aber nicht an Sonn-<lb/> abenden, genommen werden kann, beide heilige Tage<lb/> aber in die Reſpit-Tage mitgerechnet werden, ſo<lb/> nimmt der Jude in England, wenn der Wechſel an<lb/> einem Mittwochen verfallen iſt, den Proteſt ſchon<lb/> am Freitage. Wenn nun eine kleine Irrung die<lb/> Bezahlung aufhaͤlt, ſo fehlt die Zeit, um derſelben<lb/> abzuhelfen, und der Proteſt erfolgt zu ſchnell.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 16.</head><lb/> <p>Es iſt nicht gewoͤhnlich groſſe Summen auf kurze<lb/> Friſt zu ziehen. Denn nicht jeder Kaufmann kann<lb/> zu ſolchen Raht ſchaffen, ſondern bedarf Zeit, um<lb/> fuͤr viele auf ihn laufende Wechſel die noͤtige Diſpo-<lb/> ſition zu machen. Zudem ſind dieſe Wechſel bedenk-<lb/> lich. Wer auf Sicht traſſirt, giebt dem Inhaber<lb/> des Wechſels das Recht, die Bezahlung zu fodern,<lb/> wenn er will, und haftet ihm folglich auf eine un-<lb/> beſtimmte Zeit dafuͤr. Wenn er nun mittlerweile<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [75/0097]
Cap. 6. Von den Wechſeln.
nach deren Ablauf aber mit aller Strenge des Wech-
ſelrechts angegriffen werden muß. Dieſe Tage
heiſſen die Reſpit-Tage. Kruſe giebt in ſeinem
Kontoriſten bei den meiſten Wechſel-Plaͤzzen an,
wie viel deren geſezmaͤſſig ſind. In Hamburg gelten
deren 11, in London nur 4. Es iſt zutraͤglich und
zwekmaͤſſig, wenn deren nicht zu wenige ſind. Denn
weil kein Proteſt uͤberhaupt in chriſtlichen Staaten
an Sonntagen, von Juden aber nicht an Sonn-
abenden, genommen werden kann, beide heilige Tage
aber in die Reſpit-Tage mitgerechnet werden, ſo
nimmt der Jude in England, wenn der Wechſel an
einem Mittwochen verfallen iſt, den Proteſt ſchon
am Freitage. Wenn nun eine kleine Irrung die
Bezahlung aufhaͤlt, ſo fehlt die Zeit, um derſelben
abzuhelfen, und der Proteſt erfolgt zu ſchnell.
§. 16.
Es iſt nicht gewoͤhnlich groſſe Summen auf kurze
Friſt zu ziehen. Denn nicht jeder Kaufmann kann
zu ſolchen Raht ſchaffen, ſondern bedarf Zeit, um
fuͤr viele auf ihn laufende Wechſel die noͤtige Diſpo-
ſition zu machen. Zudem ſind dieſe Wechſel bedenk-
lich. Wer auf Sicht traſſirt, giebt dem Inhaber
des Wechſels das Recht, die Bezahlung zu fodern,
wenn er will, und haftet ihm folglich auf eine un-
beſtimmte Zeit dafuͤr. Wenn er nun mittlerweile
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