Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. manche Summe ungenüzt und mit Zinsenverlust fürderen Besizer hin und her verschifft werden. Und wie kann man immer in dem Abgangshafen zu der Geldsorte gelangen, die in dem Bestimmungs-Hafen gänge und gebe ist? Der Schiffer muß es daher so machen, oder es muß für ihn so gesorgt werden, wie ein zu Lande Reisender für sich sorgt oder sorgen läßt, daß er allenthalben so viel Geld finde, als ihm bei seinem Aufenthalt und zur Fortsezung seiner Reise nohtwendig ist. Er wird an irgend einen Ein- wohner des Hafens verwiesen, oder dem gewöhnli- chen Ausdruk nach consignirt, der allen seinen Bedürfnissen mit dem ihm nötigen Gelde abhilft, und ihn in dem Stande erhält, die Zwekke seiner Reise ohne Störung durch unerwartete Zufälle zu erfüllen. Dieser wird dann nicht nur die gewöhn- liche Provision, sondern auch in dem Falle kaufmän- nische Zinsen für seinen Vorschuß rechnen, wenn er den Umständen nach nicht angewiesen werden kann, auf die Eigner des Schiffes zu trassiren, sondern deren Remesse erwarten muß. Diese Vorsicht wird kein Rheder für irgend einen 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. manche Summe ungenuͤzt und mit Zinſenverluſt fuͤrderen Beſizer hin und her verſchifft werden. Und wie kann man immer in dem Abgangshafen zu der Geldſorte gelangen, die in dem Beſtimmungs-Hafen gaͤnge und gebe iſt? Der Schiffer muß es daher ſo machen, oder es muß fuͤr ihn ſo geſorgt werden, wie ein zu Lande Reiſender fuͤr ſich ſorgt oder ſorgen laͤßt, daß er allenthalben ſo viel Geld finde, als ihm bei ſeinem Aufenthalt und zur Fortſezung ſeiner Reiſe nohtwendig iſt. Er wird an irgend einen Ein- wohner des Hafens verwieſen, oder dem gewoͤhnli- chen Ausdruk nach conſignirt, der allen ſeinen Beduͤrfniſſen mit dem ihm noͤtigen Gelde abhilft, und ihn in dem Stande erhaͤlt, die Zwekke ſeiner Reiſe ohne Stoͤrung durch unerwartete Zufaͤlle zu erfuͤllen. Dieſer wird dann nicht nur die gewoͤhn- liche Proviſion, ſondern auch in dem Falle kaufmaͤn- niſche Zinſen fuͤr ſeinen Vorſchuß rechnen, wenn er den Umſtaͤnden nach nicht angewieſen werden kann, auf die Eigner des Schiffes zu traſſiren, ſondern deren Remeſſe erwarten muß. Dieſe Vorſicht wird kein Rheder fuͤr irgend einen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0100" n="92"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> manche Summe ungenuͤzt und mit Zinſenverluſt fuͤr<lb/> deren Beſizer hin und her verſchifft werden. Und<lb/> wie kann man immer in dem Abgangshafen zu der<lb/> Geldſorte gelangen, die in dem Beſtimmungs-Hafen<lb/> gaͤnge und gebe iſt? Der Schiffer muß es daher ſo<lb/> machen, oder es muß fuͤr ihn ſo geſorgt werden,<lb/> wie ein zu Lande Reiſender fuͤr ſich ſorgt oder ſorgen<lb/> laͤßt, daß er allenthalben ſo viel Geld finde, als ihm<lb/> bei ſeinem Aufenthalt und zur Fortſezung ſeiner<lb/> Reiſe nohtwendig iſt. Er wird an irgend einen Ein-<lb/> wohner des Hafens verwieſen, oder dem gewoͤhnli-<lb/> chen Ausdruk nach <hi rendition="#g">conſignirt</hi>, der allen ſeinen<lb/> Beduͤrfniſſen mit dem ihm noͤtigen Gelde abhilft,<lb/> und ihn in dem Stande erhaͤlt, die Zwekke ſeiner<lb/> Reiſe ohne Stoͤrung durch unerwartete Zufaͤlle zu<lb/> erfuͤllen. Dieſer wird dann nicht nur die gewoͤhn-<lb/> liche Proviſion, ſondern auch in dem Falle kaufmaͤn-<lb/> niſche Zinſen fuͤr ſeinen Vorſchuß rechnen, wenn er<lb/> den Umſtaͤnden nach nicht angewieſen werden kann,<lb/> auf die Eigner des Schiffes zu traſſiren, ſondern<lb/> deren Remeſſe erwarten muß.</p><lb/> <p>Dieſe Vorſicht wird kein Rheder fuͤr irgend einen<lb/> Plaz zu nehmen verſaͤumen, wohin ſein Schiff auch<lb/> nur muhtmaslich kommen kann, und kein Schiffer<lb/> wird dahin gerne gehen, wo nicht auf dieſe Art ſchon<lb/> fuͤr ihn geſorgt iſt, oder er als ein dort ſchon bekann-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [92/0100]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
manche Summe ungenuͤzt und mit Zinſenverluſt fuͤr
deren Beſizer hin und her verſchifft werden. Und
wie kann man immer in dem Abgangshafen zu der
Geldſorte gelangen, die in dem Beſtimmungs-Hafen
gaͤnge und gebe iſt? Der Schiffer muß es daher ſo
machen, oder es muß fuͤr ihn ſo geſorgt werden,
wie ein zu Lande Reiſender fuͤr ſich ſorgt oder ſorgen
laͤßt, daß er allenthalben ſo viel Geld finde, als ihm
bei ſeinem Aufenthalt und zur Fortſezung ſeiner
Reiſe nohtwendig iſt. Er wird an irgend einen Ein-
wohner des Hafens verwieſen, oder dem gewoͤhnli-
chen Ausdruk nach conſignirt, der allen ſeinen
Beduͤrfniſſen mit dem ihm noͤtigen Gelde abhilft,
und ihn in dem Stande erhaͤlt, die Zwekke ſeiner
Reiſe ohne Stoͤrung durch unerwartete Zufaͤlle zu
erfuͤllen. Dieſer wird dann nicht nur die gewoͤhn-
liche Proviſion, ſondern auch in dem Falle kaufmaͤn-
niſche Zinſen fuͤr ſeinen Vorſchuß rechnen, wenn er
den Umſtaͤnden nach nicht angewieſen werden kann,
auf die Eigner des Schiffes zu traſſiren, ſondern
deren Remeſſe erwarten muß.
Dieſe Vorſicht wird kein Rheder fuͤr irgend einen
Plaz zu nehmen verſaͤumen, wohin ſein Schiff auch
nur muhtmaslich kommen kann, und kein Schiffer
wird dahin gerne gehen, wo nicht auf dieſe Art ſchon
fuͤr ihn geſorgt iſt, oder er als ein dort ſchon bekann-
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