Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. Schiffswesen, und was Recht oder Gebrauch dabeigeltend gemacht haben. Er weiß nicht, was er alles zu tuhn habe, um die Verführung der von ihm ver- kauften Producte zum Hafen und aus dem Hafen, so viel davon an ihm liegt, zu befördern. Sechstes Capitel. Vom Buchhalten. §. 1. Richtige Rechnung über Einnahme und Ausgabe ist Sie ist vollends für den Kaufmann unentbehrlich, 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. Schiffsweſen, und was Recht oder Gebrauch dabeigeltend gemacht haben. Er weiß nicht, was er alles zu tuhn habe, um die Verfuͤhrung der von ihm ver- kauften Producte zum Hafen und aus dem Hafen, ſo viel davon an ihm liegt, zu befoͤrdern. Sechſtes Capitel. Vom Buchhalten. §. 1. Richtige Rechnung uͤber Einnahme und Ausgabe iſt Sie iſt vollends fuͤr den Kaufmann unentbehrlich, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0138" n="130"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> Schiffsweſen, und was Recht oder Gebrauch dabei<lb/> geltend gemacht haben. Er weiß nicht, was er alles<lb/> zu tuhn habe, um die Verfuͤhrung der von ihm ver-<lb/> kauften Producte zum Hafen und aus dem Hafen,<lb/> ſo viel davon an ihm liegt, zu befoͤrdern.</p> </div> </div><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Sechſtes Capitel</hi>.<lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><hi rendition="#g">Vom Buchhalten</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="5"> <head>§. 1.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">R</hi>ichtige Rechnung uͤber Einnahme und Ausgabe iſt<lb/> ein Hauptgrund des Wolſtandes fuͤr jeden Mann,<lb/> der in ſeinen Geſchaͤften beſtehen will.</p><lb/> <p>Sie iſt vollends fuͤr den Kaufmann unentbehrlich,<lb/> deſſen Geld Geſchaͤfte ſo mannigfaltig und ſo verwik-<lb/> kelt ſind. Der gluͤkliche Kaufmann hat das Ver-<lb/> gnuͤgen davon, ſeinen Wolſtand, wenn er will, be-<lb/> ſtimmt zu uͤberſehen. Der ungluͤkliche, aber ehrliche<lb/> Kaufmann findet in derſelben die Rechtfertigung<lb/> ſeiner Handlungen, die er Freunden und Feinden<lb/> darlegen kann. Es iſt allemal ein Beweis, daß ein<lb/> Mann nicht zur Handlung geſchikt geweſen, und<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [130/0138]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
Schiffsweſen, und was Recht oder Gebrauch dabei
geltend gemacht haben. Er weiß nicht, was er alles
zu tuhn habe, um die Verfuͤhrung der von ihm ver-
kauften Producte zum Hafen und aus dem Hafen,
ſo viel davon an ihm liegt, zu befoͤrdern.
Sechſtes Capitel.
Vom Buchhalten.
§. 1.
Richtige Rechnung uͤber Einnahme und Ausgabe iſt
ein Hauptgrund des Wolſtandes fuͤr jeden Mann,
der in ſeinen Geſchaͤften beſtehen will.
Sie iſt vollends fuͤr den Kaufmann unentbehrlich,
deſſen Geld Geſchaͤfte ſo mannigfaltig und ſo verwik-
kelt ſind. Der gluͤkliche Kaufmann hat das Ver-
gnuͤgen davon, ſeinen Wolſtand, wenn er will, be-
ſtimmt zu uͤberſehen. Der ungluͤkliche, aber ehrliche
Kaufmann findet in derſelben die Rechtfertigung
ſeiner Handlungen, die er Freunden und Feinden
darlegen kann. Es iſt allemal ein Beweis, daß ein
Mann nicht zur Handlung geſchikt geweſen, und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |