ren der See ganz anders gewöhnt wird, als in irgend einem andern Zweige der Seefahrt.
§. 5.
Bei dem allen ist jezt die erste Veranlassung zum Bau der See-Schiffe die Hofnung des Gewinns, der aus der Vermietung derselben, oder der teilweise eingenommenen Fracht von Kaufleuten desselben so wol, als eines fremden Staats entsteht, so daß ich sagen mögte, daß von fünf Schiffen, welche die See befahren, vier in diesem Wege benuzt werden. Der jezige Gang der Handlung macht dies überhaupt noht- wendig, da die Kaufleute grosser Handelsstädte so vielerlei Geschäfte eins neben dem andern treiben, daß nur von wenigen der Gegenstand ein Schiff ganz füllen kann. Entsteht ihnen ein solches von Zeit zu Zeit, so wird es ihnen leicht, ein Schiff für dies einzelne Handlungsgeschäfte zu mieten. Der Preis der Fracht sei, welcher er wolle, so ist der Kauf- mann doch immer besser daran, als wenn er in der Hinaussicht, zuweilen eines ganzen Schiffes zu be- dürfen, viele eigne Schiffe selbst halten müßte. Der Contract, durch welchen ein ganzes Schiff bedungen wird, heißt in der Sprache des Schiffswesens eine Cer- tepartie. Ein schiklicher Deutscher Ausdruk dafür würde Ladungs-Contract oder Fracht-Con- tract sein. Jenes Wort ist fremden Ursprungs,
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.
ren der See ganz anders gewoͤhnt wird, als in irgend einem andern Zweige der Seefahrt.
§. 5.
Bei dem allen iſt jezt die erſte Veranlaſſung zum Bau der See-Schiffe die Hofnung des Gewinns, der aus der Vermietung derſelben, oder der teilweiſe eingenommenen Fracht von Kaufleuten deſſelben ſo wol, als eines fremden Staats entſteht, ſo daß ich ſagen moͤgte, daß von fuͤnf Schiffen, welche die See befahren, vier in dieſem Wege benuzt werden. Der jezige Gang der Handlung macht dies uͤberhaupt noht- wendig, da die Kaufleute groſſer Handelsſtaͤdte ſo vielerlei Geſchaͤfte eins neben dem andern treiben, daß nur von wenigen der Gegenſtand ein Schiff ganz fuͤllen kann. Entſteht ihnen ein ſolches von Zeit zu Zeit, ſo wird es ihnen leicht, ein Schiff fuͤr dies einzelne Handlungsgeſchaͤfte zu mieten. Der Preis der Fracht ſei, welcher er wolle, ſo iſt der Kauf- mann doch immer beſſer daran, als wenn er in der Hinausſicht, zuweilen eines ganzen Schiffes zu be- duͤrfen, viele eigne Schiffe ſelbſt halten muͤßte. Der Contract, durch welchen ein ganzes Schiff bedungen wird, heißt in der Sprache des Schiffsweſens eine Cer- tepartie. Ein ſchiklicher Deutſcher Ausdruk dafuͤr wuͤrde Ladungs-Contract oder Fracht-Con- tract ſein. Jenes Wort iſt fremden Urſprungs,
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4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.
ren der See ganz anders gewoͤhnt wird, als in irgend
einem andern Zweige der Seefahrt.
§. 5.
Bei dem allen iſt jezt die erſte Veranlaſſung zum
Bau der See-Schiffe die Hofnung des Gewinns,
der aus der Vermietung derſelben, oder der teilweiſe
eingenommenen Fracht von Kaufleuten deſſelben ſo
wol, als eines fremden Staats entſteht, ſo daß ich
ſagen moͤgte, daß von fuͤnf Schiffen, welche die See
befahren, vier in dieſem Wege benuzt werden. Der
jezige Gang der Handlung macht dies uͤberhaupt noht-
wendig, da die Kaufleute groſſer Handelsſtaͤdte ſo
vielerlei Geſchaͤfte eins neben dem andern treiben,
daß nur von wenigen der Gegenſtand ein Schiff ganz
fuͤllen kann. Entſteht ihnen ein ſolches von Zeit zu
Zeit, ſo wird es ihnen leicht, ein Schiff fuͤr dies
einzelne Handlungsgeſchaͤfte zu mieten. Der Preis
der Fracht ſei, welcher er wolle, ſo iſt der Kauf-
mann doch immer beſſer daran, als wenn er in der
Hinausſicht, zuweilen eines ganzen Schiffes zu be-
duͤrfen, viele eigne Schiffe ſelbſt halten muͤßte. Der
Contract, durch welchen ein ganzes Schiff bedungen
wird, heißt in der Sprache des Schiffsweſens eine Cer-
tepartie. Ein ſchiklicher Deutſcher Ausdruk dafuͤr
wuͤrde Ladungs-Contract oder Fracht-Con-
tract ſein. Jenes Wort iſt fremden Urſprungs,
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/14>, abgerufen am 21.11.2024.
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