Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

Cap. 6. Vom Buchhalten.
der Praktik nun einmal weiß, wie er zu verfahren
habe, sondern für den, der die Sache aus Gründen
einsehen will. Ich will also noch folgende Vorstel-
lungsart beifügen. Wenn die Masse des Vermö-
gens des Cosmus nach dessen Tode eilends hätte auf-
gemacht werden sollen, so würde alles, was er teil-
weise besaß, auch teilweise zu derselben gekommen
sein, und, die dies alles hergegeben hätten, aufgehört
haben, Debitores zu sein, folglich Creditores ge-
worden sein. Seine Passivschulden aber hätten als-
dann eben so schnell berichtigt werden müssen. Seine
Creditores bekämen dann auch das ihrige, träten in
die entgegengesezte Relation, und würden Debitores.
Was nun bei einem solchen Sterbefall oder bei son-
stiger Aufhebung einer Handlung geschehen müßte,
das sah sein Buchhalter als geschehen an, als er am
Ende des Jahrs, oder einer kürzern Periode, die
Masse des Vermögens seines Principals dessen Ue-
bersicht vorlegen wollte, so daß er ihm sagen konnte:
So stehst du, wenn du heute deine Handlung auf-
hebst und alles ohne Verzug dir eingeht, was man
dir schuldig ist, und alle deine noch vorrähtige Waa-
ren ohne Gewinn oder Verlust verkauft werden, du
aber auch alles bezahlst, was du schuldig bist, da
dann deine bisherigen Debitores deine Creditores
werden, und deine wirklichen Creditores in unserer
Rechnung entgegengesezte Nahmen annehmen müssen.

Cap. 6. Vom Buchhalten.
der Praktik nun einmal weiß, wie er zu verfahren
habe, ſondern fuͤr den, der die Sache aus Gruͤnden
einſehen will. Ich will alſo noch folgende Vorſtel-
lungsart beifuͤgen. Wenn die Maſſe des Vermoͤ-
gens des Cosmus nach deſſen Tode eilends haͤtte auf-
gemacht werden ſollen, ſo wuͤrde alles, was er teil-
weiſe beſaß, auch teilweiſe zu derſelben gekommen
ſein, und, die dies alles hergegeben haͤtten, aufgehoͤrt
haben, Debitores zu ſein, folglich Creditores ge-
worden ſein. Seine Paſſivſchulden aber haͤtten als-
dann eben ſo ſchnell berichtigt werden muͤſſen. Seine
Creditores bekaͤmen dann auch das ihrige, traͤten in
die entgegengeſezte Relation, und wuͤrden Debitores.
Was nun bei einem ſolchen Sterbefall oder bei ſon-
ſtiger Aufhebung einer Handlung geſchehen muͤßte,
das ſah ſein Buchhalter als geſchehen an, als er am
Ende des Jahrs, oder einer kuͤrzern Periode, die
Maſſe des Vermoͤgens ſeines Principals deſſen Ue-
berſicht vorlegen wollte, ſo daß er ihm ſagen konnte:
So ſtehſt du, wenn du heute deine Handlung auf-
hebſt und alles ohne Verzug dir eingeht, was man
dir ſchuldig iſt, und alle deine noch vorraͤhtige Waa-
ren ohne Gewinn oder Verluſt verkauft werden, du
aber auch alles bezahlſt, was du ſchuldig biſt, da
dann deine bisherigen Debitores deine Creditores
werden, und deine wirklichen Creditores in unſerer
Rechnung entgegengeſezte Nahmen annehmen muͤſſen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0147" n="139"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Vom Buchhalten.</fw><lb/>
der Praktik nun einmal weiß, wie er zu verfahren<lb/>
habe, &#x017F;ondern fu&#x0364;r den, der die Sache aus Gru&#x0364;nden<lb/>
ein&#x017F;ehen will. Ich will al&#x017F;o noch folgende Vor&#x017F;tel-<lb/>
lungsart beifu&#x0364;gen. Wenn die Ma&#x017F;&#x017F;e des Vermo&#x0364;-<lb/>
gens des Cosmus nach de&#x017F;&#x017F;en Tode eilends ha&#x0364;tte auf-<lb/>
gemacht werden &#x017F;ollen, &#x017F;o wu&#x0364;rde alles, was er teil-<lb/>
wei&#x017F;e be&#x017F;aß, auch teilwei&#x017F;e zu der&#x017F;elben gekommen<lb/>
&#x017F;ein, und, die dies alles hergegeben ha&#x0364;tten, aufgeho&#x0364;rt<lb/>
haben, Debitores zu &#x017F;ein, folglich Creditores ge-<lb/>
worden &#x017F;ein. Seine Pa&#x017F;&#x017F;iv&#x017F;chulden aber ha&#x0364;tten als-<lb/>
dann eben &#x017F;o &#x017F;chnell berichtigt werden mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en. Seine<lb/>
Creditores beka&#x0364;men dann auch das ihrige, tra&#x0364;ten in<lb/>
die entgegenge&#x017F;ezte Relation, und wu&#x0364;rden Debitores.<lb/>
Was nun bei einem &#x017F;olchen Sterbefall oder bei &#x017F;on-<lb/>
&#x017F;tiger Aufhebung einer Handlung ge&#x017F;chehen mu&#x0364;ßte,<lb/>
das &#x017F;ah &#x017F;ein Buchhalter als ge&#x017F;chehen an, als er am<lb/>
Ende des Jahrs, oder einer ku&#x0364;rzern Periode, die<lb/>
Ma&#x017F;&#x017F;e des Vermo&#x0364;gens &#x017F;eines Principals de&#x017F;&#x017F;en Ue-<lb/>
ber&#x017F;icht vorlegen wollte, &#x017F;o daß er ihm &#x017F;agen konnte:<lb/>
So &#x017F;teh&#x017F;t du, wenn du heute deine Handlung auf-<lb/>
heb&#x017F;t und alles ohne Verzug dir eingeht, was man<lb/>
dir &#x017F;chuldig i&#x017F;t, und alle deine noch vorra&#x0364;htige Waa-<lb/>
ren ohne Gewinn oder Verlu&#x017F;t verkauft werden, du<lb/>
aber auch alles bezahl&#x017F;t, was du &#x017F;chuldig bi&#x017F;t, da<lb/>
dann deine bisherigen Debitores deine Creditores<lb/>
werden, und deine wirklichen Creditores in un&#x017F;erer<lb/>
Rechnung entgegenge&#x017F;ezte Nahmen annehmen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en.<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[139/0147] Cap. 6. Vom Buchhalten. der Praktik nun einmal weiß, wie er zu verfahren habe, ſondern fuͤr den, der die Sache aus Gruͤnden einſehen will. Ich will alſo noch folgende Vorſtel- lungsart beifuͤgen. Wenn die Maſſe des Vermoͤ- gens des Cosmus nach deſſen Tode eilends haͤtte auf- gemacht werden ſollen, ſo wuͤrde alles, was er teil- weiſe beſaß, auch teilweiſe zu derſelben gekommen ſein, und, die dies alles hergegeben haͤtten, aufgehoͤrt haben, Debitores zu ſein, folglich Creditores ge- worden ſein. Seine Paſſivſchulden aber haͤtten als- dann eben ſo ſchnell berichtigt werden muͤſſen. Seine Creditores bekaͤmen dann auch das ihrige, traͤten in die entgegengeſezte Relation, und wuͤrden Debitores. Was nun bei einem ſolchen Sterbefall oder bei ſon- ſtiger Aufhebung einer Handlung geſchehen muͤßte, das ſah ſein Buchhalter als geſchehen an, als er am Ende des Jahrs, oder einer kuͤrzern Periode, die Maſſe des Vermoͤgens ſeines Principals deſſen Ue- berſicht vorlegen wollte, ſo daß er ihm ſagen konnte: So ſtehſt du, wenn du heute deine Handlung auf- hebſt und alles ohne Verzug dir eingeht, was man dir ſchuldig iſt, und alle deine noch vorraͤhtige Waa- ren ohne Gewinn oder Verluſt verkauft werden, du aber auch alles bezahlſt, was du ſchuldig biſt, da dann deine bisherigen Debitores deine Creditores werden, und deine wirklichen Creditores in unſerer Rechnung entgegengeſezte Nahmen annehmen muͤſſen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/147
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/147>, abgerufen am 21.11.2024.