Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.C. 1. Veränderungen der Handl. Politik. die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen,um sich in seinen Handlungs-Unternehmungen dar- nach zu leiten. 3) Ein Kaufmann in solchen Staaten, welche Ich will jezt zuvörderst die allgemeinen Grundsäze C. 1. Veraͤnderungen der Handl. Politik. die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen,um ſich in ſeinen Handlungs-Unternehmungen dar- nach zu leiten. 3) Ein Kaufmann in ſolchen Staaten, welche Ich will jezt zuvoͤrderſt die allgemeinen Grundſaͤze <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0191" n="183"/><fw place="top" type="header">C. 1. Veraͤnderungen der Handl. Politik.</fw><lb/> die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen,<lb/> um ſich in ſeinen Handlungs-Unternehmungen dar-<lb/> nach zu leiten.</p><lb/> <p>3) Ein Kaufmann in ſolchen Staaten, welche<lb/> durch die Handlungspolitik anderer Staaten ſcheinbar<lb/> leiden, muß doch dieſelbe in ſo weit kennen, daß er<lb/> richtig und billig daruͤber urteilt. Die Zeiten ſind<lb/> nicht mehr, da eine allgemeine Freiheit der han-<lb/> delnden Staaten zutraͤglich waͤre, und der cultivirte<lb/> Teil des menſchlichen Geſchlechts hat gewis dabei<lb/> gewonnen.</p><lb/> <p>Ich will jezt zuvoͤrderſt die allgemeinen Grundſaͤze<lb/> der Handlungs-Politik, der im 2ten Cap. des 2ten<lb/> Buchs angegebenen Einteilung der Handlung in den<lb/> Producten- Colonie- Manufactur- und Zwiſchen-<lb/> Handel gemaͤß, vortragen. Demnaͤchſt werde ich<lb/> einzelne Capitel der Handlungspolitik in Anſehung<lb/> der Schiffahrt, der Huͤlfsmittel der Handlung, der<lb/> Abgaben uͤberhaupt und der Zoͤlle insbeſondere wid-<lb/> men. Den Beſchluß werden allgemeine Anmerkun-<lb/> gen uͤber Handlungsrechte und Geſeze machen.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [183/0191]
C. 1. Veraͤnderungen der Handl. Politik.
die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen,
um ſich in ſeinen Handlungs-Unternehmungen dar-
nach zu leiten.
3) Ein Kaufmann in ſolchen Staaten, welche
durch die Handlungspolitik anderer Staaten ſcheinbar
leiden, muß doch dieſelbe in ſo weit kennen, daß er
richtig und billig daruͤber urteilt. Die Zeiten ſind
nicht mehr, da eine allgemeine Freiheit der han-
delnden Staaten zutraͤglich waͤre, und der cultivirte
Teil des menſchlichen Geſchlechts hat gewis dabei
gewonnen.
Ich will jezt zuvoͤrderſt die allgemeinen Grundſaͤze
der Handlungs-Politik, der im 2ten Cap. des 2ten
Buchs angegebenen Einteilung der Handlung in den
Producten- Colonie- Manufactur- und Zwiſchen-
Handel gemaͤß, vortragen. Demnaͤchſt werde ich
einzelne Capitel der Handlungspolitik in Anſehung
der Schiffahrt, der Huͤlfsmittel der Handlung, der
Abgaben uͤberhaupt und der Zoͤlle insbeſondere wid-
men. Den Beſchluß werden allgemeine Anmerkun-
gen uͤber Handlungsrechte und Geſeze machen.
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