die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen, um sich in seinen Handlungs-Unternehmungen dar- nach zu leiten.
3) Ein Kaufmann in solchen Staaten, welche durch die Handlungspolitik anderer Staaten scheinbar leiden, muß doch dieselbe in so weit kennen, daß er richtig und billig darüber urteilt. Die Zeiten sind nicht mehr, da eine allgemeine Freiheit der han- delnden Staaten zuträglich wäre, und der cultivirte Teil des menschlichen Geschlechts hat gewis dabei gewonnen.
Ich will jezt zuvörderst die allgemeinen Grundsäze der Handlungs-Politik, der im 2ten Cap. des 2ten Buchs angegebenen Einteilung der Handlung in den Producten- Colonie- Manufactur- und Zwischen- Handel gemäß, vortragen. Demnächst werde ich einzelne Capitel der Handlungspolitik in Ansehung der Schiffahrt, der Hülfsmittel der Handlung, der Abgaben überhaupt und der Zölle insbesondere wid- men. Den Beschluß werden allgemeine Anmerkun- gen über Handlungsrechte und Geseze machen.
C. 1. Veraͤnderungen der Handl. Politik.
die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen, um ſich in ſeinen Handlungs-Unternehmungen dar- nach zu leiten.
3) Ein Kaufmann in ſolchen Staaten, welche durch die Handlungspolitik anderer Staaten ſcheinbar leiden, muß doch dieſelbe in ſo weit kennen, daß er richtig und billig daruͤber urteilt. Die Zeiten ſind nicht mehr, da eine allgemeine Freiheit der han- delnden Staaten zutraͤglich waͤre, und der cultivirte Teil des menſchlichen Geſchlechts hat gewis dabei gewonnen.
Ich will jezt zuvoͤrderſt die allgemeinen Grundſaͤze der Handlungs-Politik, der im 2ten Cap. des 2ten Buchs angegebenen Einteilung der Handlung in den Producten- Colonie- Manufactur- und Zwiſchen- Handel gemaͤß, vortragen. Demnaͤchſt werde ich einzelne Capitel der Handlungspolitik in Anſehung der Schiffahrt, der Huͤlfsmittel der Handlung, der Abgaben uͤberhaupt und der Zoͤlle insbeſondere wid- men. Den Beſchluß werden allgemeine Anmerkun- gen uͤber Handlungsrechte und Geſeze machen.
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C. 1. Veraͤnderungen der Handl. Politik.
die Handlungs-Politik anderer Staaten zu kennen,
um ſich in ſeinen Handlungs-Unternehmungen dar-
nach zu leiten.
3) Ein Kaufmann in ſolchen Staaten, welche
durch die Handlungspolitik anderer Staaten ſcheinbar
leiden, muß doch dieſelbe in ſo weit kennen, daß er
richtig und billig daruͤber urteilt. Die Zeiten ſind
nicht mehr, da eine allgemeine Freiheit der han-
delnden Staaten zutraͤglich waͤre, und der cultivirte
Teil des menſchlichen Geſchlechts hat gewis dabei
gewonnen.
Ich will jezt zuvoͤrderſt die allgemeinen Grundſaͤze
der Handlungs-Politik, der im 2ten Cap. des 2ten
Buchs angegebenen Einteilung der Handlung in den
Producten- Colonie- Manufactur- und Zwiſchen-
Handel gemaͤß, vortragen. Demnaͤchſt werde ich
einzelne Capitel der Handlungspolitik in Anſehung
der Schiffahrt, der Huͤlfsmittel der Handlung, der
Abgaben uͤberhaupt und der Zoͤlle insbeſondere wid-
men. Den Beſchluß werden allgemeine Anmerkun-
gen uͤber Handlungsrechte und Geſeze machen.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/191>, abgerufen am 15.05.2024.
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