Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.C. 5. In Ansehung des Zwischenhandels. Mitständen macht, sind ein redendes Beispiel dieserArt. Man sehe davon mein Gutachten im 1sten Stük des 3ten Bandes unserer Handlungs-Bi- bliothek, aber auch S. 32 ein anderes Beispiel, wie das Tribunal zu Wismar ähnliche Anmassungen der Stadt Stralsund, und S. 5, wie Catharina die fast noch weiter gehenden Anmassungen der Stadt Reval niedergeschlagen hat. Und so muß es auch nach höchster Billigkeit sein. Wer nicht parteiisch ist, wird mit mir darin einig sein, daß ein Land, wel- ches das Glük hat, an der See belegen zu sein, aber nur Einen oder wenige Seehäfen hat, sehr übel daran sei, wenn diese Häfen ihm nicht als Ablagerpläze die- nen, keinen Transithandel verstatten, sondern alles durch Eigenhandel betreiben wollen. Der Fürst muß vielmehr alles anwenden, einen solchen Seeplaz zum Ablagerplaz für den Transithandel zu machen, wenn es nur immer möglich ist. Dies gelingt nicht immer, wie es denn dem Dänischen Hofe bisher mit der Stadt Kiel noch nicht recht hat gelingen wollen. Dann aber mag die Stadt, wie das Land, dies gleich sehr bedauern. Wenn der Handlungsneid gegen den Nachbarn C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels. Mitſtaͤnden macht, ſind ein redendes Beiſpiel dieſerArt. Man ſehe davon mein Gutachten im 1ſten Stuͤk des 3ten Bandes unſerer Handlungs-Bi- bliothek, aber auch S. 32 ein anderes Beiſpiel, wie das Tribunal zu Wismar aͤhnliche Anmaſſungen der Stadt Stralſund, und S. 5, wie Catharina die faſt noch weiter gehenden Anmaſſungen der Stadt Reval niedergeſchlagen hat. Und ſo muß es auch nach hoͤchſter Billigkeit ſein. Wer nicht parteiiſch iſt, wird mit mir darin einig ſein, daß ein Land, wel- ches das Gluͤk hat, an der See belegen zu ſein, aber nur Einen oder wenige Seehaͤfen hat, ſehr uͤbel daran ſei, wenn dieſe Haͤfen ihm nicht als Ablagerplaͤze die- nen, keinen Tranſithandel verſtatten, ſondern alles durch Eigenhandel betreiben wollen. Der Fuͤrſt muß vielmehr alles anwenden, einen ſolchen Seeplaz zum Ablagerplaz fuͤr den Tranſithandel zu machen, wenn es nur immer moͤglich iſt. Dies gelingt nicht immer, wie es denn dem Daͤniſchen Hofe bisher mit der Stadt Kiel noch nicht recht hat gelingen wollen. Dann aber mag die Stadt, wie das Land, dies gleich ſehr bedauern. Wenn der Handlungsneid gegen den Nachbarn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0285" n="277"/><fw place="top" type="header">C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.</fw><lb/> Mitſtaͤnden macht, ſind ein redendes Beiſpiel dieſer<lb/> Art. Man ſehe davon mein Gutachten im 1ſten<lb/> Stuͤk des 3ten Bandes unſerer <hi rendition="#g">Handlungs-Bi-<lb/> bliothek</hi>, aber auch S. 32 ein anderes Beiſpiel,<lb/> wie das Tribunal zu Wismar aͤhnliche Anmaſſungen<lb/> der Stadt Stralſund, und S. 5, wie Catharina die<lb/> faſt noch weiter gehenden Anmaſſungen der Stadt<lb/> Reval niedergeſchlagen hat. Und ſo muß es auch<lb/> nach hoͤchſter Billigkeit ſein. Wer nicht parteiiſch iſt,<lb/> wird mit mir darin einig ſein, daß ein Land, wel-<lb/> ches das Gluͤk hat, an der See belegen zu ſein, aber<lb/> nur Einen oder wenige Seehaͤfen hat, ſehr uͤbel daran<lb/> ſei, wenn dieſe Haͤfen ihm nicht als Ablagerplaͤze die-<lb/> nen, keinen Tranſithandel verſtatten, ſondern alles<lb/> durch Eigenhandel betreiben wollen. Der Fuͤrſt muß<lb/> vielmehr alles anwenden, einen ſolchen Seeplaz zum<lb/> Ablagerplaz fuͤr den Tranſithandel zu machen, wenn<lb/> es nur immer moͤglich iſt. Dies gelingt nicht immer,<lb/> wie es denn dem Daͤniſchen Hofe bisher mit der Stadt<lb/> Kiel noch nicht recht hat gelingen wollen. Dann<lb/> aber mag die Stadt, wie das Land, dies gleich ſehr<lb/> bedauern.</p><lb/> <p>Wenn der Handlungsneid gegen den Nachbarn<lb/> einen Fuͤrſten leitet, einer in dem Wege des Tranſit-<lb/> Handels belegenen Stadt ſolche Rechte zu geben, oder<lb/> veraltete Rechte hervor zu ſuchen, ſo hat dies freilich<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [277/0285]
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
Mitſtaͤnden macht, ſind ein redendes Beiſpiel dieſer
Art. Man ſehe davon mein Gutachten im 1ſten
Stuͤk des 3ten Bandes unſerer Handlungs-Bi-
bliothek, aber auch S. 32 ein anderes Beiſpiel,
wie das Tribunal zu Wismar aͤhnliche Anmaſſungen
der Stadt Stralſund, und S. 5, wie Catharina die
faſt noch weiter gehenden Anmaſſungen der Stadt
Reval niedergeſchlagen hat. Und ſo muß es auch
nach hoͤchſter Billigkeit ſein. Wer nicht parteiiſch iſt,
wird mit mir darin einig ſein, daß ein Land, wel-
ches das Gluͤk hat, an der See belegen zu ſein, aber
nur Einen oder wenige Seehaͤfen hat, ſehr uͤbel daran
ſei, wenn dieſe Haͤfen ihm nicht als Ablagerplaͤze die-
nen, keinen Tranſithandel verſtatten, ſondern alles
durch Eigenhandel betreiben wollen. Der Fuͤrſt muß
vielmehr alles anwenden, einen ſolchen Seeplaz zum
Ablagerplaz fuͤr den Tranſithandel zu machen, wenn
es nur immer moͤglich iſt. Dies gelingt nicht immer,
wie es denn dem Daͤniſchen Hofe bisher mit der Stadt
Kiel noch nicht recht hat gelingen wollen. Dann
aber mag die Stadt, wie das Land, dies gleich ſehr
bedauern.
Wenn der Handlungsneid gegen den Nachbarn
einen Fuͤrſten leitet, einer in dem Wege des Tranſit-
Handels belegenen Stadt ſolche Rechte zu geben, oder
veraltete Rechte hervor zu ſuchen, ſo hat dies freilich
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