Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Inhalt. §. 9. Mängel der Fallitenordnungen,1) in zu grosser Langsamkeit in Been- digung der Concurse. S. 169. -- 10. 2) sie ahnden nicht den Betrug des Falliten, den er noch zulezt durch Misbrauch seines Credits macht. 171. -- 11. 3) Sie wehren nicht dem sogenannten dekken. 173. Fünftes Buch. Von der Handlungspolitik. Erstes Capitel. Ueber die Veränderungen der Handlungspolitik bis zu unsern Zeiten. §. 1. Vor Alters sahen die Regenten nur die Handlung, als eine Quelle ihrer eige- nen Bereicherung an. 174. -- 2. In den ältesten Handelsstädten dachte man weiter. 175. -- 3. Carthago verband mit seiner Hand- lungspolitik den Geist der Eroberung -- -- 4. Rom kannte keine Handlungspolitik. 176. -- 5. Noch weniger die Staaten mittlerer Zeit -- Inhalt. §. 9. Maͤngel der Fallitenordnungen,1) in zu groſſer Langſamkeit in Been- digung der Concurſe. S. 169. — 10. 2) ſie ahnden nicht den Betrug des Falliten, den er noch zulezt durch Misbrauch ſeines Credits macht. 171. — 11. 3) Sie wehren nicht dem ſogenannten dekken. 173. Fuͤnftes Buch. Von der Handlungspolitik. Erſtes Capitel. Ueber die Veraͤnderungen der Handlungspolitik bis zu unſern Zeiten. §. 1. Vor Alters ſahen die Regenten nur die Handlung, als eine Quelle ihrer eige- nen Bereicherung an. 174. — 2. In den aͤlteſten Handelsſtaͤdten dachte man weiter. 175. — 3. Carthago verband mit ſeiner Hand- lungspolitik den Geiſt der Eroberung — — 4. Rom kannte keine Handlungspolitik. 176. — 5. Noch weniger die Staaten mittlerer Zeit — <TEI> <text> <back> <div type="contents"> <list> <item><pb facs="#f0390" n="382"/><fw place="top" type="header">Inhalt.</fw><lb/> §. 9. Maͤngel der Fallitenordnungen,<lb/> 1) in zu groſſer Langſamkeit in Been-<lb/> digung der Concurſe. <space dim="horizontal"/> S. 169.</item><lb/> <item>— 10. 2) ſie ahnden nicht den Betrug des<lb/> Falliten, den er noch zulezt durch<lb/> Misbrauch ſeines Credits macht. <space dim="horizontal"/> 171.</item><lb/> <item>— 11. 3) Sie wehren nicht dem ſogenannten<lb/><hi rendition="#g">dekken</hi>. <space dim="horizontal"/> 173.<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Fuͤnftes Buch.<lb/> Von der Handlungspolitik</hi>.<lb/> Erſtes Capitel.<lb/> Ueber die Veraͤnderungen der Handlungspolitik<lb/> bis zu unſern Zeiten.</hi><lb/> §. 1. Vor Alters ſahen die Regenten nur die<lb/> Handlung, als eine Quelle ihrer eige-<lb/> nen Bereicherung an. <space dim="horizontal"/> 174.</item><lb/> <item>— 2. In den aͤlteſten Handelsſtaͤdten dachte<lb/> man weiter. <space dim="horizontal"/> 175.</item><lb/> <item>— 3. Carthago verband mit ſeiner Hand-<lb/> lungspolitik den Geiſt der Eroberung <space dim="horizontal"/> —</item><lb/> <item>— 4. Rom kannte keine Handlungspolitik. <space dim="horizontal"/> 176.</item><lb/> <item>— 5. Noch weniger die Staaten mittlerer<lb/> Zeit <space dim="horizontal"/> —<lb/></item> </list> </div> </back> </text> </TEI> [382/0390]
Inhalt.
§. 9. Maͤngel der Fallitenordnungen,
1) in zu groſſer Langſamkeit in Been-
digung der Concurſe. S. 169.
— 10. 2) ſie ahnden nicht den Betrug des
Falliten, den er noch zulezt durch
Misbrauch ſeines Credits macht. 171.
— 11. 3) Sie wehren nicht dem ſogenannten
dekken. 173.
Fuͤnftes Buch.
Von der Handlungspolitik.
Erſtes Capitel.
Ueber die Veraͤnderungen der Handlungspolitik
bis zu unſern Zeiten.
§. 1. Vor Alters ſahen die Regenten nur die
Handlung, als eine Quelle ihrer eige-
nen Bereicherung an. 174.
— 2. In den aͤlteſten Handelsſtaͤdten dachte
man weiter. 175.
— 3. Carthago verband mit ſeiner Hand-
lungspolitik den Geiſt der Eroberung —
— 4. Rom kannte keine Handlungspolitik. 176.
— 5. Noch weniger die Staaten mittlerer
Zeit —
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |