Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Inhalt. §. 6. Wie die Handlungs-Usanzen natürlichentstanden sein. S. 357. -- 7. Kurzes Verfahren des Kaufmanns bei seinen Contrakten. 358. -- 8. Von den Zeugen und Beweisen bei denselben. 359. -- 9. In kaufmännischen Handlungen ent- stand das Recht früher, als die Ge- seze. 359. -- 10. Der gute Glaube veranlasste eine sehr allgemeine Uebereinstimmung in dem kaufmännischen Verfahren. Bei- spiele, wie weit es damit in einzelnen Völkern gehe. 360. -- 11. Was noch die gesezliche Kraft der Handlungsusanzen schwäche. 362. -- 12. Etwas von Handlungsgerichten. 364. -- 13. Raht für Richter, welche die Hand- lungsgeschäfte nicht in der Nähe ken- nen. 365. Zusaz zu B. 5. C. 4. §. 24. S. 235. und zu C. 8. §. 12. S. 344. Verthei- digung der darin behaupteten Säzze gegen eine ganz neulich erschienene Schrift. 367. Inhalt. §. 6. Wie die Handlungs-Uſanzen natuͤrlichentſtanden ſein. S. 357. — 7. Kurzes Verfahren des Kaufmanns bei ſeinen Contrakten. 358. — 8. Von den Zeugen und Beweiſen bei denſelben. 359. — 9. In kaufmaͤnniſchen Handlungen ent- ſtand das Recht fruͤher, als die Ge- ſeze. 359. — 10. Der gute Glaube veranlaſſte eine ſehr allgemeine Uebereinſtimmung in dem kaufmaͤnniſchen Verfahren. Bei- ſpiele, wie weit es damit in einzelnen Voͤlkern gehe. 360. — 11. Was noch die geſezliche Kraft der Handlungsuſanzen ſchwaͤche. 362. — 12. Etwas von Handlungsgerichten. 364. — 13. Raht fuͤr Richter, welche die Hand- lungsgeſchaͤfte nicht in der Naͤhe ken- nen. 365. Zuſaz zu B. 5. C. 4. §. 24. S. 235. und zu C. 8. §. 12. S. 344. Verthei- digung der darin behaupteten Saͤzze gegen eine ganz neulich erſchienene Schrift. 367. <TEI> <text> <back> <div type="contents"> <list> <item><pb facs="#f0404" n="396"/><fw place="top" type="header">Inhalt.</fw><lb/> §. 6. Wie die Handlungs-Uſanzen natuͤrlich<lb/> entſtanden ſein. <space dim="horizontal"/> S. 357.</item><lb/> <item>— 7. Kurzes Verfahren des Kaufmanns bei<lb/> ſeinen Contrakten. <space dim="horizontal"/> 358.</item><lb/> <item>— 8. Von den Zeugen und Beweiſen bei<lb/> denſelben. <space dim="horizontal"/> 359.</item><lb/> <item>— 9. In kaufmaͤnniſchen Handlungen ent-<lb/> ſtand das Recht fruͤher, als die Ge-<lb/> ſeze. <space dim="horizontal"/> 359.</item><lb/> <item>— 10. Der gute Glaube veranlaſſte eine<lb/> ſehr allgemeine Uebereinſtimmung in<lb/> dem kaufmaͤnniſchen Verfahren. Bei-<lb/> ſpiele, wie weit es damit in einzelnen<lb/> Voͤlkern gehe. <space dim="horizontal"/> 360.</item><lb/> <item>— 11. Was noch die geſezliche Kraft der<lb/> Handlungsuſanzen ſchwaͤche. <space dim="horizontal"/> 362.</item><lb/> <item>— 12. Etwas von Handlungsgerichten. <space dim="horizontal"/> 364.</item><lb/> <item>— 13. Raht fuͤr Richter, welche die Hand-<lb/> lungsgeſchaͤfte nicht in der Naͤhe ken-<lb/> nen. <space dim="horizontal"/> 365.<lb/> Zuſaz zu B. 5. C. 4. §. 24. S. 235. und<lb/> zu C. 8. §. 12. S. 344. Verthei-<lb/> digung der darin behaupteten Saͤzze<lb/> gegen eine ganz neulich erſchienene<lb/> Schrift. <space dim="horizontal"/> 367.</item> </list> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </back> </text> </TEI> [396/0404]
Inhalt.
§. 6. Wie die Handlungs-Uſanzen natuͤrlich
entſtanden ſein. S. 357.
— 7. Kurzes Verfahren des Kaufmanns bei
ſeinen Contrakten. 358.
— 8. Von den Zeugen und Beweiſen bei
denſelben. 359.
— 9. In kaufmaͤnniſchen Handlungen ent-
ſtand das Recht fruͤher, als die Ge-
ſeze. 359.
— 10. Der gute Glaube veranlaſſte eine
ſehr allgemeine Uebereinſtimmung in
dem kaufmaͤnniſchen Verfahren. Bei-
ſpiele, wie weit es damit in einzelnen
Voͤlkern gehe. 360.
— 11. Was noch die geſezliche Kraft der
Handlungsuſanzen ſchwaͤche. 362.
— 12. Etwas von Handlungsgerichten. 364.
— 13. Raht fuͤr Richter, welche die Hand-
lungsgeſchaͤfte nicht in der Naͤhe ken-
nen. 365.
Zuſaz zu B. 5. C. 4. §. 24. S. 235. und
zu C. 8. §. 12. S. 344. Verthei-
digung der darin behaupteten Saͤzze
gegen eine ganz neulich erſchienene
Schrift. 367.
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