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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
läben vnd die gerächtigkeit der wält / nit mit glauben annamend. Darumb so stadt der oberst vnd höchst teil vnserer wirde oder vnwirde / im glauben oder vnglauben. 3849 Durch den glauben / bezeüget Petrus / werdind vnsere hertzen gereiniget: deßhalb ist der glaub die ware reinigung der Christen. Dahar auch der heilig Augustinus spricht / Der vnglöubig ißt dz fleisch Christi nit geistlich / sonder ißt vnd trinckt vil mer dz sacrament des selben grossen wichtigen dings / jm selbs zum vrteil. Dann er ist vnrein / vnd hat jm dennoch fürgenommen zuo den sacramenten Christi zegon / welche niemants wirdig nimpt / dann wär rein ist. Von welchen stat / Sälig sind die eins reinen hertzens sind / dann sy werdend Gott sähen / etc.

Darnach so ässend vnd trinckend auch die von des Herren Nachtmal vnwirdig / welche ob sy gleych nit one glauben sind / doch mit jrem mißbrauch / den rächten eynsatz des Herren verkerend. Als wie sich ansähen laßt der irrthumb der kirchen zuo Corintho gewäsen seyn / welche die besonderen vnd ausseren malzeyten / mit dem Nachtmal vnd ässen der kirchen vermischet / vnnd das brot des Herren / welches der leyb Christi genennt ward / von der gemeinen speyß nit vnderscheidet. Darumb3850 den leyb des Herren nit entscheiden / ist das brot vnd tranck des Herren vnwirdig ässen vnd trincken. Das wörtle entscheiden aber ([fremdsprachliches Material]) heißt mit guotem vrteil / vnd gantzem vermögen des gemüts ein ding eigentlich erwägen / beschetzen / vnnd wie es sich gebürt von anderen dingen entscheiden. Der leyb des Herren / ist nit nun der geistlich leyb des Herren / die kirch der glöubigen / sonder auch der war leyb selbs / den der Herr von der jungkfrauwen angenommen / vnd für vns zur erlösung geopfferet hat / welcher auch yetz sitzt zur gerächten des vatters. Zuo dem so ist auch das brot der dancksagung im Nachtmal / des Herren leyb / das ist / ein sacrament seines leybs / der für vns hingäben ist. Darumb wär dises geheimnuß brot des Herren / nit entscheidet von der gmeinen speyß / sonder zuo des Herren tisch als zuo einem speyßmal gadt / vnd nit erkennt daß dise göttliche speyß ein grossen vnderscheid hat gägen der menschlichen / auch nit auff die weyß darzuo gadt / wie es der Herr eyngesetzt vnd befolhen / sonder seiner rächnung vnd meinung nachuolget / der entscheidet den leyb des Herren nit / vnnd ißt vnd trinckt jm selbs ein gericht. Wie sich dann Paulus widerumb erleüteret vnd spricht / Darumb meine brüder / wenn jr zuosamen kommend zuo ässen / so warte einer des anderen / auff daß jr nit zum gericht zesamen kommind. Darumb wär mit seinem besonderen mal das gmein Nachtmal fürkumpt / das ist / wär das Nachtmal nit also haltet / wie es der Herr eyngesetzt / der ißt vnd trinckt vnwirdig. Dann daoben ist gesagt daß die jnen selbs ein gericht ässind vnd trinckind / die da vnwirdig ässend vnd trinckend: vnd hie stadt / daß die zum gericht zesamen kommind / die da eylind vnd der brüderen nit wartind: vnnd das selbig sind die den leyb des Herren nit entscheidend. Der heilig Augustinus im 62. Tractat. über den Joannem spricht / Der Apostel redt von denen / die den lyb des Herren / als ein andere gmeine speyß one vnderscheid vnd liederlich empfiengend. So nun der hie gestrafft wirt / der den leyb des Herren nit entscheidet / das ist / ein vnderscheid zwüschend selben vnd anderen spysen machet: wie solt dann Judas nit verdampt werden / der ein feyend was / vnd aber als ein fründ zuo seinem tisch gieng? etc. Wie vil schwärer sündend aber auch die auff den hüttigen tag / die den rächten vnd fürnempsten brauch des Herren vmbstürtzend / vnd jren mißbrauch mit grosser vngestüme aufrichtend / vnnd den selben auch denen die sein nichts wöllend vnd darwider schryend / durch schwäre veruolgung auftruckend?

Zum dritten / dieweyl wir täglich erfarend / daß vnserem glauben noch vil manglet / dahar auch mancherley fäler vnder vns entstond / so volget darauß

3849 Acto.15.
3850 Was den lyb des Herren entscheiden heisse.

Predig.
laͤben vnd die geraͤchtigkeit der waͤlt / nit mit glauben annamend. Darumb so stadt der oberst vnd hoͤchst teil vnserer wirde oder vnwirde / im glauben oder vnglauben. 3849 Durch den glauben / bezeüget Petrus / werdind vnsere hertzen gereiniget: deßhalb ist der glaub die ware reinigung der Christen. Dahar auch der heilig Augustinus spricht / Der vngloͤubig ißt dz fleisch Christi nit geistlich / sonder ißt vnd trinckt vil mer dz sacrament des selben grossen wichtigen dings / jm selbs zum vrteil. Dann er ist vnrein / vnd hat jm dennoch fürgenommen zuͦ den sacramenten Christi zegon / welche niemants wirdig nimpt / dann waͤr rein ist. Von welchen stat / Saͤlig sind die eins reinen hertzens sind / dann sy werdend Gott saͤhen / ꝛc.

Darnach so aͤssend vnd trinckend auch die von des Herren Nachtmal vnwirdig / welche ob sy gleych nit one glauben sind / doch mit jrem mißbrauch / den raͤchten eynsatz des Herren verkerend. Als wie sich ansaͤhen laßt der irrthumb der kirchen zuͦ Corintho gewaͤsen seyn / welche die besonderen vnd ausseren malzeyten / mit dem Nachtmal vnd aͤssen der kirchen vermischet / vnnd das brot des Herren / welches der leyb Christi genennt ward / von der gemeinen speyß nit vnderscheidet. Darumb3850 den leyb des Herren nit entscheiden / ist das brot vnd tranck des Herren vnwirdig aͤssen vnd trincken. Das woͤrtle entscheiden aber ([fremdsprachliches Material]) heißt mit guͦtem vrteil / vnd gantzem vermoͤgen des gemuͤts ein ding eigentlich erwaͤgen / beschetzen / vnnd wie es sich gebürt von anderen dingen entscheiden. Der leyb des Herren / ist nit nun der geistlich leyb des Herren / die kirch der gloͤubigen / sonder auch der war leyb selbs / den der Herr von der jungkfrauwen angenommen / vnd für vns zur erloͤsung geopfferet hat / welcher auch yetz sitzt zur geraͤchten des vatters. Zuͦ dem so ist auch das brot der dancksagung im Nachtmal / des Herren leyb / das ist / ein sacrament seines leybs / der für vns hingaͤben ist. Darumb waͤr dises geheimnuß brot des Herren / nit entscheidet von der gmeinen speyß / sonder zuͦ des Herren tisch als zuͦ einem speyßmal gadt / vnd nit erkennt daß dise goͤttliche speyß ein grossen vnderscheid hat gaͤgen der menschlichen / auch nit auff die weyß darzuͦ gadt / wie es der Herr eyngesetzt vnd befolhen / sonder seiner raͤchnung vnd meinung nachuͦlget / der entscheidet den leyb des Herren nit / vnnd ißt vnd trinckt jm selbs ein gericht. Wie sich dann Paulus widerumb erleüteret vnd spricht / Darumb meine bruͤder / wenn jr zuͦsamen kommend zuͦ aͤssen / so warte einer des anderen / auff daß jr nit zum gericht zesamen kommind. Darumb waͤr mit seinem besonderen mal das gmein Nachtmal fürkumpt / das ist / waͤr das Nachtmal nit also haltet / wie es der Herr eyngesetzt / der ißt vnd trinckt vnwirdig. Dann daoben ist gesagt daß die jnen selbs ein gericht aͤssind vnd trinckind / die da vnwirdig aͤssend vnd trinckend: vnd hie stadt / daß die zum gericht zesamen kommind / die da eylind vnd der bruͤderen nit wartind: vnnd das selbig sind die den leyb des Herren nit entscheidend. Der heilig Augustinus im 62. Tractat. über den Joannem spricht / Der Apostel redt von denen / die den lyb des Herren / als ein andere gmeine speyß one vnderscheid vnd liederlich empfiengend. So nun der hie gestrafft wirt / der den leyb des Herren nit entscheidet / das ist / ein vnderscheid zwüschend selben vnd anderen spysen machet: wie solt dann Judas nit verdampt werden / der ein feyend was / vnd aber als ein fründ zuͦ seinem tisch gieng? ꝛc. Wie vil schwaͤrer sündend aber auch die auff den hüttigen tag / die den raͤchten vnd fürnempsten brauch des Herren vmbstürtzend / vnd jren mißbrauch mit grosser vngestuͤme aufrichtend / vnnd den selben auch denen die sein nichts woͤllend vnd darwider schryend / durch schwaͤre veruͦlgung auftruckend?

Zum dritten / dieweyl wir taͤglich erfarend / daß vnserem glauben noch vil manglet / dahar auch mancherley faͤler vnder vns entstond / so volget darauß

3849 Acto.15.
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[CCCCLXII./1015] Predig. laͤben vnd die geraͤchtigkeit der waͤlt / nit mit glauben annamend. Darumb so stadt der oberst vnd hoͤchst teil vnserer wirde oder vnwirde / im glauben oder vnglauben. 3849 Durch den glauben / bezeüget Petrus / werdind vnsere hertzen gereiniget: deßhalb ist der glaub die ware reinigung der Christen. Dahar auch der heilig Augustinus spricht / Der vngloͤubig ißt dz fleisch Christi nit geistlich / sonder ißt vnd trinckt vil mer dz sacrament des selben grossen wichtigen dings / jm selbs zum vrteil. Dann er ist vnrein / vnd hat jm dennoch fürgenommen zuͦ den sacramenten Christi zegon / welche niemants wirdig nimpt / dann waͤr rein ist. Von welchen stat / Saͤlig sind die eins reinen hertzens sind / dann sy werdend Gott saͤhen / ꝛc. Darnach so aͤssend vnd trinckend auch die von des Herren Nachtmal vnwirdig / welche ob sy gleych nit one glauben sind / doch mit jrem mißbrauch / den raͤchten eynsatz des Herren verkerend. Als wie sich ansaͤhen laßt der irrthumb der kirchen zuͦ Corintho gewaͤsen seyn / welche die besonderen vnd ausseren malzeyten / mit dem Nachtmal vnd aͤssen der kirchen vermischet / vnnd das brot des Herren / welches der leyb Christi genennt ward / von der gemeinen speyß nit vnderscheidet. Darumb 3850 den leyb des Herren nit entscheiden / ist das brot vnd tranck des Herren vnwirdig aͤssen vnd trincken. Das woͤrtle entscheiden aber (_ ) heißt mit guͦtem vrteil / vnd gantzem vermoͤgen des gemuͤts ein ding eigentlich erwaͤgen / beschetzen / vnnd wie es sich gebürt von anderen dingen entscheiden. Der leyb des Herren / ist nit nun der geistlich leyb des Herren / die kirch der gloͤubigen / sonder auch der war leyb selbs / den der Herr von der jungkfrauwen angenommen / vnd für vns zur erloͤsung geopfferet hat / welcher auch yetz sitzt zur geraͤchten des vatters. Zuͦ dem so ist auch das brot der dancksagung im Nachtmal / des Herren leyb / das ist / ein sacrament seines leybs / der für vns hingaͤben ist. Darumb waͤr dises geheimnuß brot des Herren / nit entscheidet von der gmeinen speyß / sonder zuͦ des Herren tisch als zuͦ einem speyßmal gadt / vnd nit erkennt daß dise goͤttliche speyß ein grossen vnderscheid hat gaͤgen der menschlichen / auch nit auff die weyß darzuͦ gadt / wie es der Herr eyngesetzt vnd befolhen / sonder seiner raͤchnung vnd meinung nachuͦlget / der entscheidet den leyb des Herren nit / vnnd ißt vnd trinckt jm selbs ein gericht. Wie sich dann Paulus widerumb erleüteret vnd spricht / Darumb meine bruͤder / wenn jr zuͦsamen kommend zuͦ aͤssen / so warte einer des anderen / auff daß jr nit zum gericht zesamen kommind. Darumb waͤr mit seinem besonderen mal das gmein Nachtmal fürkumpt / das ist / waͤr das Nachtmal nit also haltet / wie es der Herr eyngesetzt / der ißt vnd trinckt vnwirdig. Dann daoben ist gesagt daß die jnen selbs ein gericht aͤssind vnd trinckind / die da vnwirdig aͤssend vnd trinckend: vnd hie stadt / daß die zum gericht zesamen kommind / die da eylind vnd der bruͤderen nit wartind: vnnd das selbig sind die den leyb des Herren nit entscheidend. Der heilig Augustinus im 62. Tractat. über den Joannem spricht / Der Apostel redt von denen / die den lyb des Herren / als ein andere gmeine speyß one vnderscheid vnd liederlich empfiengend. So nun der hie gestrafft wirt / der den leyb des Herren nit entscheidet / das ist / ein vnderscheid zwüschend selben vnd anderen spysen machet: wie solt dann Judas nit verdampt werden / der ein feyend was / vnd aber als ein fründ zuͦ seinem tisch gieng? ꝛc. Wie vil schwaͤrer sündend aber auch die auff den hüttigen tag / die den raͤchten vnd fürnempsten brauch des Herren vmbstürtzend / vnd jren mißbrauch mit grosser vngestuͤme aufrichtend / vnnd den selben auch denen die sein nichts woͤllend vnd darwider schryend / durch schwaͤre veruͦlgung auftruckend? Zum dritten / dieweyl wir taͤglich erfarend / daß vnserem glauben noch vil manglet / dahar auch mancherley faͤler vnder vns entstond / so volget darauß 3849 Acto.15. 3850 Was den lyb des Herren entscheiden heisse.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1015>, abgerufen am 24.11.2024.