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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
habend / an yederman / allermeist aber an deß glaubens genossen. Jn der ersten epistel zum Timotheo leert er auch3903 / daß man ein rechnung haben sölle / welchen man helffe oder nit helffe. Er gibt auch in der selbigen epistel dem Timotheo vnnd allen Bischoffen vnd vorstenderen ein gebott vnd befelch / was sy mit den reychen in der kirchen handlen söllind / vnd spricht:3904 Den reychen diser wält gebeüt / daß sy nit nach hohem ding trachtind / auch nit hoffind auff die vngewüssen reychthumb / sonder auff den läbendigen Gott / der vns dargibt reychlich allerley zeniessen / daß sy guotthäter seygind / reych werdind in guoten wercken / gern gäbind / gemeinsam seygind / jnen selbs schätz samlind zuo einem guoten grund auffs zuokünfftig / daß sy ergreyffind das ewig läben. Jtem / in der epistel zun Hebreeren3905 / Der wolthat vnd deß mitteilens vergässend nit: dann mit sölichen opfferen gefalt man Gott. Deßhalben so sind gleych von der apostel zeyt an3906 güter bereitet gewesen / der notturfft der armen zehelffen. Es wurdend auch von der kirchen diaconi / schaffner vnd verwalter darüber verordnet / vnder welchen die nammhafftesten gewesen sind / die ersten / deren in den Gschichten der apostlen gedacht wirt: item der fürträffenlich martyrer Christi Laurentius. Es bezeügend auch die gschrifften der alten / daß gar offt auß disen kirchengüteren die gefangnen seygind erlediget vnd gelößt worden / item arme mannbare töchteren außgesteürt / auch Xenodochia, Prochotrophia, Nosocomia, Gerontocomia, Brephotrophia vnd Orphanotrophia gebauwen worden: das ist / spitäl vnnd heüser die frömbden armen zuo beherbergen / vnd die heimschen armen zuo erneeren: item für die krancken vnd übelmögenden / für die alten vnd jr notwendigkeit / für die jungen kind vnd weisen / sy daselbst zuo eeren zuo erziehen. Von disen findt man auch noch satzungen der Keiseren in den alten Keiserlichen rechten.

3907 Darumb so muoß man fleyssig acht haben im reformieren der kirchen / daß da nichts auß hinlässigkeit / oder auß boßkeit / gesündet vnd gefält werde / daß den armen nichts entzogen werde / vnd daß man nit etwan vil mißbreüchen eynfüre / da man einen aufheben vnd verbesseren wil. Hat man guot / so behalte mans: hat mans nit / so samle mans von den reycheren. Darnach habe man acht wie es vmb die armen stande / vnd weß ein yeder am basten bedörffe / oder wie einem yeden am basten möge geholffen vnd geraten werden. Wenn man das findt / so thüye man das bey zeyten / freündtlich vnd fleyssig / das man thuon sol / vnd das die notturfft erforderet. Bleybt etwas vom gmeinen guot über / das behalte man auff künfftige vnfäl. Nichts vergüde vnd verthüye man vnnützlich vnd wider Gott. Dargegen samle man auch nit einen vnsäligen schatz / durch entziehen den armen / mit dem daß man sy laßt mangel haben. Dann in denen stucken wirt zbeiden seyten gleych gfält. Dann an beiden orten wirt den armen das jr entzogen. Von der wolthat habend wir aber an anderen orten in disen vnseren Predigen geredt / vnd wie man die armen versorgen sölle / auch in anderen vnseren bücheren. Gar feyn aber hat Ludouicus Viues geschriben / wie man den armen möge zehilff kommen.

3908 Der viert vnd letste teil der kirchengüteren / gehört zuo den beüwen der kirchen / als zuo den Templen / Schuolen / vnd denen heüseren die zun Templen vnd Schuolen gehörend. 3909 Die Tempel / welche auch kirchen von der kirchen / das ist von der gmeind vnd versamlung / genennt werdend / sind heüser deß Herren vnsers Gottes. Nit das Gott / den alle himmel nit begreyffend / in sölichen heüseren wone / sonder daß die gmeind vnd das volck Gottes in sölichen heüseren zuosamen kumpt das wort Gottes zehören / die sacrament deß Herren zuo empfahen / vnd das angsicht Gottes anzerüffen. Darumb so sind die tempel der kirchen Gottes gentzlich von nöten. Von den gmeinden vnd

3903 1.Tim.5.
3904 1.Tim.6.
3905 Hebr.13.
3906 Acto.6.
3907 Vom reformieren deß kirchenguots.
3908 Von den beüwen der kirchen.
3909 Von den Templen der Christen.

Predig.
habend / an yederman / allermeist aber an deß glaubens genossen. Jn der ersten epistel zum Timotheo leert er auch3903 / daß man ein rechnung haben soͤlle / welchen man helffe oder nit helffe. Er gibt auch in der selbigen epistel dem Timotheo vnnd allen Bischoffen vnd vorstenderen ein gebott vnd befelch / was sy mit den reychen in der kirchen handlen soͤllind / vnd spricht:3904 Den reychen diser waͤlt gebeüt / daß sy nit nach hohem ding trachtind / auch nit hoffind auff die vngewüssen reychthumb / sonder auff den laͤbendigen Gott / der vns dargibt reychlich allerley zeniessen / daß sy guͦtthaͤter seygind / reych werdind in guͦten wercken / gern gaͤbind / gemeinsam seygind / jnen selbs schaͤtz samlind zuͦ einem guͦten grund auffs zuͦkünfftig / daß sy ergreyffind das ewig laͤben. Jtem / in der epistel zun Hebreeren3905 / Der wolthat vnd deß mitteilens vergaͤssend nit: dann mit soͤlichen opfferen gefalt man Gott. Deßhalben so sind gleych von der apostel zeyt an3906 guͤter bereitet gewesen / der notturfft der armen zehelffen. Es wurdend auch von der kirchen diaconi / schaffner vnd verwalter darüber verordnet / vnder welchen die nammhafftesten gewesen sind / die ersten / deren in den Gschichten der apostlen gedacht wirt: item der fürtraͤffenlich martyrer Christi Laurentius. Es bezeügend auch die gschrifften der alten / daß gar offt auß disen kirchenguͤteren die gefangnen seygind erlediget vnd geloͤßt worden / item arme mannbare toͤchteren außgesteürt / auch Xenodochia, Prochotrophia, Nosocomia, Gerontocomia, Brephotrophia vnd Orphanotrophia gebauwen worden: das ist / spitaͤl vnnd heüser die froͤmbden armen zuͦ beherbergen / vnd die heimschen armen zuͦ erneeren: item für die krancken vnd übelmoͤgenden / für die alten vnd jr notwendigkeit / für die jungen kind vnd weisen / sy daselbst zuͦ eeren zuͦ erziehen. Von disen findt man auch noch satzungen der Keiseren in den alten Keiserlichen rechten.

3907 Darumb so muͦß man fleyssig acht haben im reformieren der kirchen / daß da nichts auß hinlaͤssigkeit / oder auß boßkeit / gesündet vnd gefaͤlt werde / daß den armen nichts entzogen werde / vnd daß man nit etwan vil mißbreüchen eynfuͤre / da man einen aufheben vnd verbesseren wil. Hat man guͦt / so behalte mans: hat mans nit / so samle mans von den reycheren. Darnach habe man acht wie es vmb die armen stande / vnd weß ein yeder am basten bedoͤrffe / oder wie einem yeden am basten moͤge geholffen vnd geraten werden. Wenn man das findt / so thuͤye man das bey zeyten / freündtlich vnd fleyssig / das man thuͦn sol / vnd das die notturfft erforderet. Bleybt etwas vom gmeinen guͦt über / das behalte man auff künfftige vnfaͤl. Nichts vergüde vnd verthuͤye man vnnützlich vnd wider Gott. Dargegen samle man auch nit einen vnsaͤligen schatz / durch entziehen den armen / mit dem daß man sy laßt mangel haben. Dann in denen stucken wirt zbeiden seyten gleych gfaͤlt. Dann an beiden orten wirt den armen das jr entzogen. Von der wolthat habend wir aber an anderen orten in disen vnseren Predigen geredt / vnd wie man die armen versorgen soͤlle / auch in anderen vnseren buͤcheren. Gar feyn aber hat Ludouicus Viues geschriben / wie man den armen moͤge zehilff kommen.

3908 Der viert vnd letste teil der kirchenguͤteren / gehoͤrt zuͦ den beüwen der kirchen / als zuͦ den Templen / Schuͦlen / vnd denen heüseren die zun Templen vnd Schuͦlen gehoͤrend. 3909 Die Tempel / welche auch kirchen von der kirchen / das ist von der gmeind vnd versamlung / genennt werdend / sind heüser deß Herren vnsers Gottes. Nit das Gott / den alle himmel nit begreyffend / in soͤlichen heüseren wone / sonder daß die gmeind vnd das volck Gottes in soͤlichen heüseren zuͦsamen kumpt das wort Gottes zehoͤren / die sacrament deß Herren zuͦ empfahen / vnd das angsicht Gottes anzeruͤffen. Darumb so sind die tempel der kirchen Gottes gentzlich von noͤten. Von den gmeinden vnd

3903 1.Tim.5.
3904 1.Tim.6.
3905 Hebr.13.
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[CCCCLXX./1031] Predig. habend / an yederman / allermeist aber an deß glaubens genossen. Jn der ersten epistel zum Timotheo leert er auch 3903 / daß man ein rechnung haben soͤlle / welchen man helffe oder nit helffe. Er gibt auch in der selbigen epistel dem Timotheo vnnd allen Bischoffen vnd vorstenderen ein gebott vnd befelch / was sy mit den reychen in der kirchen handlen soͤllind / vnd spricht: 3904 Den reychen diser waͤlt gebeüt / daß sy nit nach hohem ding trachtind / auch nit hoffind auff die vngewüssen reychthumb / sonder auff den laͤbendigen Gott / der vns dargibt reychlich allerley zeniessen / daß sy guͦtthaͤter seygind / reych werdind in guͦten wercken / gern gaͤbind / gemeinsam seygind / jnen selbs schaͤtz samlind zuͦ einem guͦten grund auffs zuͦkünfftig / daß sy ergreyffind das ewig laͤben. Jtem / in der epistel zun Hebreeren 3905 / Der wolthat vnd deß mitteilens vergaͤssend nit: dann mit soͤlichen opfferen gefalt man Gott. Deßhalben so sind gleych von der apostel zeyt an 3906 guͤter bereitet gewesen / der notturfft der armen zehelffen. Es wurdend auch von der kirchen diaconi / schaffner vnd verwalter darüber verordnet / vnder welchen die nammhafftesten gewesen sind / die ersten / deren in den Gschichten der apostlen gedacht wirt: item der fürtraͤffenlich martyrer Christi Laurentius. Es bezeügend auch die gschrifften der alten / daß gar offt auß disen kirchenguͤteren die gefangnen seygind erlediget vnd geloͤßt worden / item arme mannbare toͤchteren außgesteürt / auch Xenodochia, Prochotrophia, Nosocomia, Gerontocomia, Brephotrophia vnd Orphanotrophia gebauwen worden: das ist / spitaͤl vnnd heüser die froͤmbden armen zuͦ beherbergen / vnd die heimschen armen zuͦ erneeren: item für die krancken vnd übelmoͤgenden / für die alten vnd jr notwendigkeit / für die jungen kind vnd weisen / sy daselbst zuͦ eeren zuͦ erziehen. Von disen findt man auch noch satzungen der Keiseren in den alten Keiserlichen rechten. 3907 Darumb so muͦß man fleyssig acht haben im reformieren der kirchen / daß da nichts auß hinlaͤssigkeit / oder auß boßkeit / gesündet vnd gefaͤlt werde / daß den armen nichts entzogen werde / vnd daß man nit etwan vil mißbreüchen eynfuͤre / da man einen aufheben vnd verbesseren wil. Hat man guͦt / so behalte mans: hat mans nit / so samle mans von den reycheren. Darnach habe man acht wie es vmb die armen stande / vnd weß ein yeder am basten bedoͤrffe / oder wie einem yeden am basten moͤge geholffen vnd geraten werden. Wenn man das findt / so thuͤye man das bey zeyten / freündtlich vnd fleyssig / das man thuͦn sol / vnd das die notturfft erforderet. Bleybt etwas vom gmeinen guͦt über / das behalte man auff künfftige vnfaͤl. Nichts vergüde vnd verthuͤye man vnnützlich vnd wider Gott. Dargegen samle man auch nit einen vnsaͤligen schatz / durch entziehen den armen / mit dem daß man sy laßt mangel haben. Dann in denen stucken wirt zbeiden seyten gleych gfaͤlt. Dann an beiden orten wirt den armen das jr entzogen. Von der wolthat habend wir aber an anderen orten in disen vnseren Predigen geredt / vnd wie man die armen versorgen soͤlle / auch in anderen vnseren buͤcheren. Gar feyn aber hat Ludouicus Viues geschriben / wie man den armen moͤge zehilff kommen. 3908 Der viert vnd letste teil der kirchenguͤteren / gehoͤrt zuͦ den beüwen der kirchen / als zuͦ den Templen / Schuͦlen / vnd denen heüseren die zun Templen vnd Schuͦlen gehoͤrend. 3909 Die Tempel / welche auch kirchen von der kirchen / das ist von der gmeind vnd versamlung / genennt werdend / sind heüser deß Herren vnsers Gottes. Nit das Gott / den alle himmel nit begreyffend / in soͤlichen heüseren wone / sonder daß die gmeind vnd das volck Gottes in soͤlichen heüseren zuͦsamen kumpt das wort Gottes zehoͤren / die sacrament deß Herren zuͦ empfahen / vnd das angsicht Gottes anzeruͤffen. Darumb so sind die tempel der kirchen Gottes gentzlich von noͤten. Von den gmeinden vnd 3903 1.Tim.5. 3904 1.Tim.6. 3905 Hebr.13. 3906 Acto.6. 3907 Vom reformieren deß kirchenguͦts. 3908 Von den beüwen der kirchen. 3909 Von den Templen der Christen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1031>, abgerufen am 21.11.2024.