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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.

Daß sy aber fürwerffend / Man müsse die klöster alle in der wält reformieren nach der ersten einfalte. Darauf gib ich die antwort / daß dises vergäben zuo diser vnser vnsäligen zeyt verhofft werde / vnd daß es ja ein grosse torheit seye sömlichs nun hoffen. Es ist auch nit müglich / daß sy widerumb zuo der alten einfalte gebracht werdind / es werdends auch die bättelfürsten nitt leyden / daß ein söliche reformation gemacht werde / dann sy verstond wol daß dadurch jrem nutz / jren eeren / vnd jrem wollust / vil / ja alles / entnommen wurde. Da wöllend sy aber lieber daß die gantz wält mit krieg an ein ander kömme / dann daß sy Gott jr reych / das sy bißhar ingehaben / übergäben wöllind. Vnnd wenn gleych hierinn kein gefar wäre / wär wölte vns doch können bereden / daß die klöster / wenn sy gleych nach der ersten ansähung reformiert wurdind / zuo diser vnser zeyt / als wol oder baß / dann wir sähend vor alten zeyten geschähen seyn / söltind verwalten werden? Wir habend gehört was anfangs sy gehaben / wie sy zuogenon vnd gewachsen. Wir habend auch gesähen / was die gleychßnerey / der gyt / die eersucht / der wollust / vnd der müssiggang vermögen / vnd wohin es zeletsten alles kommen seye. Meinend wir dann / daß die begird der menschen auff den hüttigen tag ynzogner seye? Meinend wir daß die zucht vnd ordnung von vns minder wurde verlassen vnd zerstört werden / dann sy von den vorderen ist verlassen vnd zerstört worden? Wir werdend leider getrungen / nit das besser zuo hoffen / sonder das böser zuo besorgen / die wir täglich das böser erfarend. Dann wir läbend in der häpffen / vnd am letsten end der wält / in dem der track deß abgrunds durch der menschen boßheit vnd vnglauben wunderbare krefft überkommen hat / alles in der gantzen wält zuo verwirren vnd zuo verderben. Da vns aber in diser gfaar das nit wenig tröstet / dz das wort der warheit spricht / die tag werdind von der außerwelten wägen verkürtzt werden / vnd der teüfel werde ein kleine zeyt aufgelößt / vnd bald in den brünnenden schwäbeltych geworffen werden. Zuo dem / wenn wir rächt reformieren wöllend / so müssend wir zuo dem rächten brunnen gon. Da läsend wir aber nichts in der ersten kirchen / in der leer Christi vnd der Apostlen vom Münchenthumb angäben seyn. Darumb so verstond wir wol / daß es der kirchen nit notwendig ist / ja wir habend auß der erfarung gelernet / daß es jren gantz verderblich vnd schädlich ist. Darumb so heißt vns die rächt reformation / das münchenthumb gar aufheben. Doch nit das man darnäbend / die so sich besserend verwerffe / oder verlasse / die durch den lauff der zeyt jnen selbs vnnd ander leüten vnnütz worden sind / sonder daß man sy in die sorg vnd narung der kirchen guotigklich aufnemme. Das han ich bißhar auß dem anlaß an eim fürgang von der Müncherey geredt / welche wie ich anzeigt / in der ersten kirchen Christi / vnd der Apostlen kein platz gehebt hat. Nun wöllend wir widerumb auff die übrigen ordnungen der kirchen die da nutzlich sind.

3949 Bey den krancken vnd sterbenden hat auch die glöubige kirch Christi jr ordnung. Dann es lauffend da die nachpauren vnd brüder zuo / vnd übend jr liebe vnd gottsäligkeit mit grosser empsige. Hälffend den dürfftigen mit jrem guot / oder so die krancken nit arm sind / so beweysend sy jnen sonst was sy guots könnend. Es gadt auch der diener der kirchen zuo jnen / tröstet den krancken / vnd bereitet jn zum tod / spricht jm vor die bekanntnuß der sünden / vnd so er die verzeyhung der selbigen warlich glaubt / so verkündet er jm sy gewüß seyn auß dem wort des Euangelij. Er erforderet auch von jm verzeyhung / das ist / daß er mit yederman zefriden seye / vnnd kein alten zorn oder fyendtschafft behalte. Nach dem geschicht auch ein gmein gebätt zuo Gott / vom krancken / vnd von denen die bey jm sind. Er wirt auch viler vnd mancherley dingen erinneret / im glauben wirt er gesterckt / zur geduldt vermanet / vnnd nach dem ye

3949 Wz die kirch der glöubigen bey den krancken thüye.
Predig.

Daß sy aber fürwerffend / Man muͤsse die kloͤster alle in der waͤlt reformieren nach der ersten einfalte. Darauf gib ich die antwort / daß dises vergaͤben zuͦ diser vnser vnsaͤligen zeyt verhofft werde / vnd daß es ja ein grosse torheit seye soͤmlichs nun hoffen. Es ist auch nit müglich / daß sy widerumb zuͦ der alten einfalte gebracht werdind / es werdends auch die baͤttelfürsten nitt leyden / daß ein soͤliche reformation gemacht werde / dann sy verstond wol daß dadurch jrem nutz / jren eeren / vnd jrem wollust / vil / ja alles / entnommen wurde. Da woͤllend sy aber lieber daß die gantz waͤlt mit krieg an ein ander koͤmme / dann daß sy Gott jr reych / das sy bißhar ingehaben / übergaͤben woͤllind. Vnnd wenn gleych hierinn kein gefar waͤre / waͤr woͤlte vns doch koͤnnen bereden / daß die kloͤster / wenn sy gleych nach der ersten ansaͤhung reformiert wurdind / zuͦ diser vnser zeyt / als wol oder baß / dann wir saͤhend vor alten zeyten geschaͤhen seyn / soͤltind verwalten werden? Wir habend gehoͤrt was anfangs sy gehaben / wie sy zuͦgenon vnd gewachsen. Wir habend auch gesaͤhen / was die gleychßnerey / der gyt / die eersucht / der wollust / vnd der muͤssiggang vermoͤgen / vnd wohin es zeletsten alles kommen seye. Meinend wir dann / daß die begird der menschen auff den hüttigen tag ynzogner seye? Meinend wir daß die zucht vnd ordnung von vns minder wurde verlassen vnd zerstoͤrt werden / dann sy von den vorderen ist verlassen vnd zerstoͤrt worden? Wir werdend leider getrungen / nit das besser zuͦ hoffen / sonder das boͤser zuͦ besorgen / die wir taͤglich das boͤser erfarend. Dann wir laͤbend in der haͤpffen / vnd am letsten end der waͤlt / in dem der track deß abgrunds durch der menschen boßheit vnd vnglauben wunderbare krefft überkommen hat / alles in der gantzen waͤlt zuͦ verwirren vnd zuͦ verderben. Da vns aber in diser gfaar das nit wenig troͤstet / dz das wort der warheit spricht / die tag werdind von der außerwelten waͤgen verkürtzt werden / vnd der teüfel werde ein kleine zeyt aufgeloͤßt / vnd bald in den brünnenden schwaͤbeltych geworffen werden. Zuͦ dem / wenn wir raͤcht reformieren woͤllend / so muͤssend wir zuͦ dem raͤchten brunnen gon. Da laͤsend wir aber nichts in der ersten kirchen / in der leer Christi vnd der Apostlen vom Münchenthumb angaͤben seyn. Darumb so verstond wir wol / daß es der kirchen nit notwendig ist / ja wir habend auß der erfarung gelernet / daß es jren gantz verderblich vnd schaͤdlich ist. Darumb so heißt vns die raͤcht reformation / das münchenthumb gar aufheben. Doch nit das man darnaͤbend / die so sich besserend verwerffe / oder verlasse / die durch den lauff der zeyt jnen selbs vnnd ander leüten vnnütz worden sind / sonder daß man sy in die sorg vnd narung der kirchen guͦtigklich aufnemme. Das han ich bißhar auß dem anlaß an eim fürgang von der Müncherey geredt / welche wie ich anzeigt / in der ersten kirchen Christi / vnd der Apostlen kein platz gehebt hat. Nun woͤllend wir widerumb auff die übrigen ordnungen der kirchen die da nutzlich sind.

3949 Bey den krancken vnd sterbenden hat auch die gloͤubige kirch Christi jr ordnung. Dann es lauffend da die nachpauren vnd bruͤder zuͦ / vnd uͤbend jr liebe vnd gottsaͤligkeit mit grosser empsige. Haͤlffend den dürfftigen mit jrem guͦt / oder so die krancken nit arm sind / so beweysend sy jnen sonst was sy guͦts koͤnnend. Es gadt auch der diener der kirchen zuͦ jnen / troͤstet den krancken / vnd bereitet jn zum tod / spricht jm vor die bekanntnuß der sünden / vnd so er die verzeyhung der selbigen warlich glaubt / so verkündet er jm sy gewüß seyn auß dem wort des Euangelij. Er erforderet auch von jm verzeyhung / das ist / daß er mit yederman zefriden seye / vnnd kein alten zorn oder fyendtschafft behalte. Nach dem geschicht auch ein gmein gebaͤtt zuͦ Gott / vom krancken / vnd von denen die bey jm sind. Er wirt auch viler vnd mancherley dingen erinneret / im glauben wirt er gesterckt / zur geduldt vermanet / vnnd nach dem ye

3949 Wz die kirch der gloͤubigen bey den krancken thuͤye.
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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXXVI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1043>, abgerufen am 31.10.2024.