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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
versünung für vnsere sünd / vnnd nicht allein für vnsere sünd / sonder für die sünd der gantzen welt. Darauß nun offenbar ist das durch den todt Christi allen glöubigen alle sünd vergeben werdind.

414 Zum vierten / so ist aber Gott allein der / der die sünd verzeicht. Dann dise ehr vnd der preiß ist allein Gottes / das er die sünd verzeihet / vnd auß vngerechten menschen gerechte machet. Darumb ob wol den menschen auch zuogeben wirt / das sie die sünd verzeihind / so ist doch söllichs allein zuo verstan dienstlicher weiß / so vil jren dienst belanget / nit das sie den gwalt selbs habind zuo verzeihen. Dann der diener verkündet dem glöubigen das jm seine sünd von Christi wegen verzigen sygind. Vnd das selb ist auch die waarheit / dann Gott verzeihet die sünd waarlich allen denen die da glaubend / wie der Herr spricht / Welchen jr die sünd vergeben werdend / denen werdend sie vergeben sein. Dises geschicht so offt das wort deß Euangelij verkündet wirt / das man deßhalb nicht darff ein oren beicht / vnd ein besondere absolutz deß priesters auffzerichten / als ob die notwendig sey zur verzeihung der sünden. Dann die oren beicht ist weder vor der zuokunfft Christi bey den glöubigen im brauch gewesen / noch von den Apostlen hernach gebraucht worden / dann wir läsend niergend / das sie besonder beicht gehört / vnd besondere absolutzen braucht habind in der kirchen Christi. Darumb so ist es gnuog das wir Gott als dem der vnsere hertzen allein sicht vnd bekennt vnd deßhalb der recht waar beichuatter ist vnsere sünd beichtind vnd bekennind. Es ist auch gnuog / wenn nach der leer S. Jacobs einer dem andern bekennt wo wir wider einanderen gehandlet vnd einandern erzürnet habend / vnd also ein andern vmb verzeihung bittend / vnd vns mit einandern widerumb versünend. Es ist auch die absolutz gnuog / so wir das Euangelium hörend / dz vns durch Christum verheißt verzeihung der sünden so wir glaubind. Dem söllend wir glauben / vnd darnebend Gott bitten / dz er vns den glauben verleihen / vnd den selben alle zeit by vns meeren wölle. Dises ist by der ersten kirchen gnuogsam vnd krefftig gnuog gewesen applaß vnd volkomne verzeihung der sünden zuo erlangen. Darumb so ist es on zweifel auch noch auff den hüttigen tag gnuogsam vnd krefftig gnuog.

416 Zum fünfften / so vergibt aber der Herr die sünden also / nit das sie nit mer sygind / vnd vns in vnserem fleisch nit mer anfächtind vnd växierind / sonder also / das sie vns zur verdammnuß nit gerechnet werdend. Dann die begird hanget vnserem fleisch für vnd für an / bricht auß / vnnd streittet wider den guoten geist Gottes auch in den heiligen vnd glöubigen so lang wir auff erden läbend. Da ist nun von nöten das wir vil wachind / vil fastind / damitt wir dem fleisch die vrsachen vnnd anläß zuo sünden abschneidind / auch das wir vil bättind / vnnd Gott anrüffind vmb hilff / das wir von dem bösen nicht überwunden werdind. So aber yemand inn der versuochung vnden läge / vnd von jhren überwunden wurde / der lasse sich den Teüffel darumb nicht gar verstricken / sonder stande wider auff durch reüwen vnd besserung / eyle zuo Christo / vnnd glaube das jhm auch diser fal vnd fäler von deß tods Christi wegen verzigen vnd vergeben sey. Vnd das thüe er so offt vnd dick er von der begird vnd sünd überwunden wirt. Dann dahar dienend alle ermanungen der heiligen Propheten vnd Apostlen / die allenthalben also die bekeerung zuo dem Herren leerend.

417 Zuo letst / so verzeicht vns der Herr vnsere sünd / also / das er deren gar nit mer gedencken wil. Dann also hat ers vorgesagt durch den Propheten Jeremiam im xxxj. Cap. Vnd er hat vns deßhalb nit nur die schuld / sonder auch die pein vnd straff der sünden nachgelassen. Dz er vns aber darnebend gemeinlich strafft / ja von der sünden wegen strafft vnd plaget / wie die geschrifft söllichs heiter anzeigt / dz geschicht nit darumb / das wir mit diser straff für vnsere begangne sünd gnuogthügind. Dann also wurde der todt Christi eytel gemachet / sonder mit der

414 Allein Gott verzeihet die sünd vnd kein mensch.
416 Wie vnns die sünden vergäben werdind.
417 Wir thuond nicht gnuog für die pyn.

Predig.
versuͤnung für vnsere sünd / vnnd nicht allein für vnsere sünd / sonder für die sünd der gantzen welt. Darauß nun offenbar ist das durch den todt Christi allen gloͤubigen alle sünd vergeben werdind.

414 Zum vierten / so ist aber Gott allein der / der die sünd verzeicht. Dann dise ehr vnd der preiß ist allein Gottes / das er die sünd verzeihet / vnd auß vngerechten menschen gerechte machet. Darumb ob wol den menschen auch zuͦgeben wirt / das sie die sünd verzeihind / so ist doch soͤllichs allein zuͦ verstan dienstlicher weiß / so vil jren dienst belanget / nit das sie den gwalt selbs habind zuͦ verzeihen. Dann der diener verkündet dem gloͤubigen das jm seine sünd von Christi wegen verzigen sygind. Vnd das selb ist auch die waarheit / dann Gott verzeihet die sünd waarlich allen denen die da glaubend / wie der Herr spricht / Welchen jr die sünd vergeben werdend / denen werdend sie vergeben sein. Dises geschicht so offt das wort deß Euangelij verkündet wirt / das man deßhalb nicht darff ein oren beicht / vnd ein besondere absolutz deß priesters auffzerichten / als ob die notwendig sey zur verzeihung der sünden. Dann die oren beicht ist weder vor der zuͦkunfft Christi bey den gloͤubigen im brauch gewesen / noch von den Apostlen hernach gebraucht worden / dann wir laͤsend niergend / das sie besonder beicht gehoͤrt / vnd besondere absolutzen braucht habind in der kirchen Christi. Darumb so ist es gnuͦg das wir Gott als dem der vnsere hertzen allein sicht vnd bekennt vnd deßhalb der recht waar beichuatter ist vnsere sünd beichtind vnd bekennind. Es ist auch gnuͦg / wenn nach der leer S. Jacobs einer dem andern bekennt wo wir wider einanderen gehandlet vnd einandern erzürnet habend / vnd also ein andern vmb verzeihung bittend / vnd vns mit einandern widerumb versuͤnend. Es ist auch die absolutz gnuͦg / so wir das Euangelium hoͤrend / dz vns durch Christum verheißt verzeihung der sünden so wir glaubind. Dem soͤllend wir glauben / vnd darnebend Gott bitten / dz er vns den glauben verleihen / vnd den selben alle zeit by vns meeren woͤlle. Dises ist by der ersten kirchen gnuͦgsam vnd krefftig gnuͦg gewesen applaß vnd volkomne verzeihung der sünden zuͦ erlangen. Darumb so ist es on zweifel auch noch auff den hüttigen tag gnuͦgsam vnd krefftig gnuͦg.

416 Zum fünfften / so vergibt aber der Herr die sünden also / nit das sie nit mer sygind / vnd vns in vnserem fleisch nit mer anfaͤchtind vnd vaͤxierind / sonder also / das sie vns zur verdammnuß nit gerechnet werdend. Dann die begird hanget vnserem fleisch für vnd für an / bricht auß / vnnd streittet wider den guͦten geist Gottes auch in den heiligen vnd gloͤubigen so lang wir auff erden laͤbend. Da ist nun von noͤten das wir vil wachind / vil fastind / damitt wir dem fleisch die vrsachen vnnd anlaͤß zuͦ sünden abschneidind / auch das wir vil baͤttind / vnnd Gott anruͤffind vmb hilff / das wir von dem boͤsen nicht überwunden werdind. So aber yemand inn der versuͦchung vnden laͤge / vnd von jhren überwunden wurde / der lasse sich den Teüffel darumb nicht gar verstricken / sonder stande wider auff durch reüwen vnd besserung / eyle zuͦ Christo / vnnd glaube das jhm auch diser fal vnd faͤler von deß tods Christi wegen verzigen vnd vergeben sey. Vnd das thuͤe er so offt vnd dick er von der begird vnd sünd überwunden wirt. Dann dahar dienend alle ermanungen der heiligen Propheten vnd Apostlen / die allenthalben also die bekeerung zuͦ dem Herren leerend.

417 Zuͦ letst / so verzeicht vns der Herr vnsere sünd / also / das er deren gar nit mer gedencken wil. Dann also hat ers vorgesagt durch den Propheten Jeremiam im xxxj. Cap. Vnd er hat vns deßhalb nit nur die schuld / sonder auch die pein vnd straff der sünden nachgelassen. Dz er vns aber darnebend gemeinlich strafft / ja von der sünden wegen strafft vnd plaget / wie die geschrifft soͤllichs heiter anzeigt / dz geschicht nit darumb / das wir mit diser straff für vnsere begangne sünd gnuͦgthuͤgind. Dann also wurde der todt Christi eytel gemachet / sonder mit der

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[XXXVIII./0167] Predig. versuͤnung für vnsere sünd / vnnd nicht allein für vnsere sünd / sonder für die sünd der gantzen welt. Darauß nun offenbar ist das durch den todt Christi allen gloͤubigen alle sünd vergeben werdind. 414 Zum vierten / so ist aber Gott allein der / der die sünd verzeicht. Dann dise ehr vnd der preiß ist allein Gottes / das er die sünd verzeihet / vnd auß vngerechten menschen gerechte machet. Darumb ob wol den menschen auch zuͦgeben wirt / das sie die sünd verzeihind / so ist doch soͤllichs allein zuͦ verstan dienstlicher weiß / so vil jren dienst belanget / nit das sie den gwalt selbs habind zuͦ verzeihen. Dann der diener verkündet dem gloͤubigen das jm seine sünd von Christi wegen verzigen sygind. Vnd das selb ist auch die waarheit / dann Gott verzeihet die sünd waarlich allen denen die da glaubend / wie der Herr spricht / Welchen jr die sünd vergeben werdend / denen werdend sie vergeben sein. Dises geschicht so offt das wort deß Euangelij verkündet wirt / das man deßhalb nicht darff ein oren beicht / vnd ein besondere absolutz deß priesters auffzerichten / als ob die notwendig sey zur verzeihung der sünden. Dann die oren beicht ist weder vor der zuͦkunfft Christi bey den gloͤubigen im brauch gewesen / noch von den Apostlen hernach gebraucht worden / dann wir laͤsend niergend / das sie besonder beicht gehoͤrt / vnd besondere absolutzen braucht habind in der kirchen Christi. Darumb so ist es gnuͦg das wir Gott als dem der vnsere hertzen allein sicht vnd bekennt vnd deßhalb der recht waar beichuatter ist vnsere sünd beichtind vnd bekennind. Es ist auch gnuͦg / wenn nach der leer S. Jacobs einer dem andern bekennt wo wir wider einanderen gehandlet vnd einandern erzürnet habend / vnd also ein andern vmb verzeihung bittend / vnd vns mit einandern widerumb versuͤnend. Es ist auch die absolutz gnuͦg / so wir das Euangelium hoͤrend / dz vns durch Christum verheißt verzeihung der sünden so wir glaubind. Dem soͤllend wir glauben / vnd darnebend Gott bitten / dz er vns den glauben verleihen / vnd den selben alle zeit by vns meeren woͤlle. Dises ist by der ersten kirchen gnuͦgsam vnd krefftig gnuͦg gewesen applaß vnd volkomne verzeihung der sünden zuͦ erlangen. Darumb so ist es on zweifel auch noch auff den hüttigen tag gnuͦgsam vnd krefftig gnuͦg. 416 Zum fünfften / so vergibt aber der Herr die sünden also / nit das sie nit mer sygind / vnd vns in vnserem fleisch nit mer anfaͤchtind vnd vaͤxierind / sonder also / das sie vns zur verdammnuß nit gerechnet werdend. Dann die begird hanget vnserem fleisch für vnd für an / bricht auß / vnnd streittet wider den guͦten geist Gottes auch in den heiligen vnd gloͤubigen so lang wir auff erden laͤbend. Da ist nun von noͤten das wir vil wachind / vil fastind / damitt wir dem fleisch die vrsachen vnnd anlaͤß zuͦ sünden abschneidind / auch das wir vil baͤttind / vnnd Gott anruͤffind vmb hilff / das wir von dem boͤsen nicht überwunden werdind. So aber yemand inn der versuͦchung vnden laͤge / vnd von jhren überwunden wurde / der lasse sich den Teüffel darumb nicht gar verstricken / sonder stande wider auff durch reüwen vnd besserung / eyle zuͦ Christo / vnnd glaube das jhm auch diser fal vnd faͤler von deß tods Christi wegen verzigen vnd vergeben sey. Vnd das thuͤe er so offt vnd dick er von der begird vnd sünd überwunden wirt. Dann dahar dienend alle ermanungen der heiligen Propheten vnd Apostlen / die allenthalben also die bekeerung zuͦ dem Herren leerend. 417 Zuͦ letst / so verzeicht vns der Herr vnsere sünd / also / das er deren gar nit mer gedencken wil. Dann also hat ers vorgesagt durch den Propheten Jeremiam im xxxj. Cap. Vnd er hat vns deßhalb nit nur die schuld / sonder auch die pein vnd straff der sünden nachgelassen. Dz er vns aber darnebend gemeinlich strafft / ja von der sünden wegen strafft vnd plaget / wie die geschrifft soͤllichs heiter anzeigt / dz geschicht nit darumb / das wir mit diser straff für vnsere begangne sünd gnuͦgthuͤgind. Dann also wurde der todt Christi eytel gemachet / sonder mit der 414 Allein Gott verzeihet die sünd vnd kein mensch. 416 Wie vnns die sünden vergaͤben werdind. 417 Wir thuͦnd nicht gnuͦg für die pyn.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XXXVIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/167>, abgerufen am 24.11.2024.