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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
so die brut anhatt am hochzyt / der bedeütet das es ein rechte Eh wäre. Wir teütschen nennend das laster ein bluotschand / nammlich ein schand so dem bluot vnd den bluotsuerwanten anthon wirt. Von welchem der Herr im dritten buoch Mosis nach erzellung der verbottnen graden also spricht933 / Jr söllend euch inn diser keinem verunreinigen / dann inn disem allem habend sich verunreiniget die Heiden / die ich vor euch här wil außstossen / vnd das land ist dardurch verunreiniget / vnd ich wil jr mißthat / an jnen heimsuochen / das daß land seine ynwoner vßspüwe. Darumb haltend jr meine breüch vnd recht vnnd thuond diser grüwlen keinen / dann welche dise grüwel thuond / deren seelen söllend außgereütet werden von jrem volck. Vnd weiter Leuit.xx.Cap. setzt er die straff deß läbens auff söliche bluotschand. Welche straff auch in keiserlichen rechten bliben / vnd nit verenderet worden ist.

934 Jtem es wirt verbotten die schantlich sünd der Sodomij / vnd vermischung mit den vnuernünfftigen thieren. Wider welche schand vnnd sünd / auch offne vnd außtruckte satzungen funden werdend Leuit. am achtzehenden vnd zwentzigsten Capitel. So findend wir auch mit was grausammer / aber gerechten straff Gott der gerecht richter / die Sodomiter gestrafft habe. Dann er die schantlichen vnfläter mit feür vnd stinckendem schwäbel vom himmel herab zuo bulfer vnd zuo äschen verbrennt hatt / vnd darnach die äschen auch zerflößt mit dem Todten meer / damit nun kein stöubli von denen lasterhafften leüthen über blibe. Da auch gantze stett vnd überauß fruchtbare välder verbrunnen sind / dann es muoßt gar vnd gantz nüt überbleiben von allem dem das deß schantlichen volcks gewesen was. Es hatt auch das ort den nammen behalten das Todt meer. Darauß wir wol könnend abnemen / das der gerecht Gott keinem volck verschonen wirt / das mit gleichem laster behafftet ist / ob er jnen gleich wol ein weil zuosicht / so werdend sie doch auch verbrennt werden sie vnnd was sie haben / ja ewigklich in der hellen werdend sie brünnen / vnnd wirdt nichts vonn jhnen überbleiben / dann ein vneerlicher schantlicher namm vnd gedechtnuß. Dann wir läsend also in der Theology vnsers Herren Jesu Christi Apo. am xx. Cap. vnd es fiel das feür von Gott auß dem himmel / vnd verzeeret sie / vnnd der Teüfel der sie verfürt / ward geworffen inn den fhürinen teich vnnd schwäbel / da das thier vnd der falsch Prophet was / vnd wurdend gepeiniget tag vnd nacht von ewigkeit zuo ewigkeit.

935 Vber das wirt auch in disem gebott alles das verbotten / das zuo verbottnem wollust zuo muotwill vnd geilheit anreitzen vnnd bewegen mag. Als da ist vnzimmliche ziert deß leybs / böse muotwillige gesellschafft / füllerey / überfluß vnd trunckenheit. Dann Ezechiel spricht vnder anderem / die sünd Sodome ist gewesen / stoltzer übermuot / völle der speyß / alle gnüge vnnd müßiggang etc. Zur geilheit reitzend auch nicht wenig üppige vnd grobe lieder vnd sprüch / so man die lißt oder hört / Jtem muotwillig täntz / vnzüchtige schowspil / wüste grobe reden vnd exempel. Deßglich werdend durch dises gesatzt auch alle die verdampt / so die huory fürderend / darzuo schweigend vnd durch die finger sehend / 936 auch etwan huoren vnd buoben zemmen helffend vnd verkupplend. Zum gottlosen spricht Gott in Psalmen also937 / Warumb kündest du meine gesatzte auß / vnnd nimpst meinen pundt inn deinen mund? So du doch zucht hassest / vnnd meine wort zuoruck wirffest? Findst du einen dieben / so lauffest du mit jhm / vnnd hast mit den Ehbrecheren gemein etc. Sölichs alles strafft nun Gott der gerecht Richter an denen die es übertrettend / ein jeder nach seiner grösse vnnd schwäre. Dann ein sünd ist grösser dann die ander. Welcher deß anderen Ehweyb in seinem hertzen begärt / der ist ein Ehbrecher. Schwärer aber sündet er / wenn er auch mit der that / das laster erfült / Noch schwärer wenn er es denn noch

933 Leuit.18.
934 Sodomij.
935 Anläß vnd anreitzungen verbotten. Ephes.16.
936 Kupplery.
937 Psalm 50.

Predig.
so die brut anhatt am hochzyt / der bedeütet das es ein rechte Eh waͤre. Wir teütschen nennend das laster ein bluͦtschand / nammlich ein schand so dem bluͦt vnd den bluͦtsuerwanten anthon wirt. Von welchem der Herr im dritten buͦch Mosis nach erzellung der verbottnen graden also spricht933 / Jr soͤllend euch inn diser keinem verunreinigen / dann inn disem allem habend sich verunreiniget die Heiden / die ich vor euch haͤr wil außstossen / vnd das land ist dardurch verunreiniget / vnd ich wil jr mißthat / an jnen heimsuͦchen / das daß land seine ynwoner vßspüwe. Darumb haltend jr meine breüch vnd recht vnnd thuͦnd diser grüwlen keinen / dann welche dise grüwel thuͦnd / deren seelen soͤllend außgereütet werden von jrem volck. Vnd weiter Leuit.xx.Cap. setzt er die straff deß laͤbens auff soͤliche bluͦtschand. Welche straff auch in keiserlichen rechten bliben / vnd nit verenderet worden ist.

934 Jtem es wirt verbotten die schantlich sünd der Sodomij / vnd vermischung mit den vnuernünfftigen thieren. Wider welche schand vnnd sünd / auch offne vnd außtruckte satzungen funden werdend Leuit. am achtzehenden vnd zwentzigsten Capitel. So findend wir auch mit was grausammer / aber gerechten straff Gott der gerecht richter / die Sodomiter gestrafft habe. Dann er die schantlichen vnflaͤter mit feür vnd stinckendem schwaͤbel vom himmel herab zuͦ bulfer vnd zuͦ aͤschen verbrennt hatt / vnd darnach die aͤschen auch zerfloͤßt mit dem Todten meer / damit nun kein stoͤubli von denen lasterhafften leüthen über blibe. Da auch gantze stett vnd überauß fruchtbare vaͤlder verbrunnen sind / dann es muͦßt gar vnd gantz nüt überbleiben von allem dem das deß schantlichen volcks gewesen was. Es hatt auch das ort den nammen behalten das Todt meer. Darauß wir wol koͤnnend abnemen / das der gerecht Gott keinem volck verschonen wirt / das mit gleichem laster behafftet ist / ob er jnen gleich wol ein weil zuͦsicht / so werdend sie doch auch verbrennt werden sie vnnd was sie haben / ja ewigklich in der hellen werdend sie brünnen / vnnd wirdt nichts vonn jhnen überbleiben / dann ein vneerlicher schantlicher namm vnd gedechtnuß. Dann wir laͤsend also in der Theology vnsers Herren Jesu Christi Apo. am xx. Cap. vnd es fiel das feür von Gott auß dem himmel / vnd verzeeret sie / vnnd der Teüfel der sie verfuͤrt / ward geworffen inn den fhürinen teich vnnd schwaͤbel / da das thier vnd der falsch Prophet was / vnd wurdend gepeiniget tag vnd nacht von ewigkeit zuͦ ewigkeit.

935 Vber das wirt auch in disem gebott alles das verbotten / das zuͦ verbottnem wollust zuͦ muͦtwill vnd geilheit anreitzen vnnd bewegen mag. Als da ist vnzimmliche ziert deß leybs / boͤse muͦtwillige gesellschafft / füllerey / überfluß vnd trunckenheit. Dann Ezechiel spricht vnder anderem / die sünd Sodome ist gewesen / stoltzer übermuͦt / voͤlle der speyß / alle gnuͤge vnnd muͤßiggang ꝛc. Zur geilheit reitzend auch nicht wenig üppige vnd grobe lieder vnd sprüch / so man die lißt oder hoͤrt / Jtem muͦtwillig taͤntz / vnzüchtige schowspil / wuͤste grobe reden vnd exempel. Deßglich werdend durch dises gesatzt auch alle die verdampt / so die huͦry fürderend / darzuͦ schweigend vnd durch die finger sehend / 936 auch etwan huͦren vnd buͦben zemmen helffend vnd verkupplend. Zum gottlosen spricht Gott in Psalmen also937 / Warumb kündest du meine gesatzte auß / vnnd nimpst meinen pundt inn deinen mund? So du doch zucht hassest / vnnd meine wort zuͦruck wirffest? Findst du einen dieben / so lauffest du mit jhm / vnnd hast mit den Ehbrecheren gemein ꝛc. Soͤlichs alles strafft nun Gott der gerecht Richter an denen die es übertrettend / ein jeder nach seiner groͤsse vnnd schwaͤre. Dann ein sünd ist groͤsser dann die ander. Welcher deß anderen Ehweyb in seinem hertzen begaͤrt / der ist ein Ehbrecher. Schwaͤrer aber sündet er / wenn er auch mit der that / das laster erfült / Noch schwaͤrer wenn er es denn noch

933 Leuit.18.
934 Sodomij.
935 Anlaͤß vnd anreitzungen verbotten. Ephes.16.
936 Kupplery.
937 Psalm 50.
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                   das zu&#x0366; verbottnem wollust zu&#x0366; mu&#x0366;twill vnd geilheit anreitzen vnnd bewegen mag.
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                   / überfluß vnd trunckenheit. Dann Ezechiel spricht vnder anderem / die sünd Sodome
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[CVI./0303] Predig. so die brut anhatt am hochzyt / der bedeütet das es ein rechte Eh waͤre. Wir teütschen nennend das laster ein bluͦtschand / nammlich ein schand so dem bluͦt vnd den bluͦtsuerwanten anthon wirt. Von welchem der Herr im dritten buͦch Mosis nach erzellung der verbottnen graden also spricht 933 / Jr soͤllend euch inn diser keinem verunreinigen / dann inn disem allem habend sich verunreiniget die Heiden / die ich vor euch haͤr wil außstossen / vnd das land ist dardurch verunreiniget / vnd ich wil jr mißthat / an jnen heimsuͦchen / das daß land seine ynwoner vßspüwe. Darumb haltend jr meine breüch vnd recht vnnd thuͦnd diser grüwlen keinen / dann welche dise grüwel thuͦnd / deren seelen soͤllend außgereütet werden von jrem volck. Vnd weiter Leuit.xx.Cap. setzt er die straff deß laͤbens auff soͤliche bluͦtschand. Welche straff auch in keiserlichen rechten bliben / vnd nit verenderet worden ist. 934 Jtem es wirt verbotten die schantlich sünd der Sodomij / vnd vermischung mit den vnuernünfftigen thieren. Wider welche schand vnnd sünd / auch offne vnd außtruckte satzungen funden werdend Leuit. am achtzehenden vnd zwentzigsten Capitel. So findend wir auch mit was grausammer / aber gerechten straff Gott der gerecht richter / die Sodomiter gestrafft habe. Dann er die schantlichen vnflaͤter mit feür vnd stinckendem schwaͤbel vom himmel herab zuͦ bulfer vnd zuͦ aͤschen verbrennt hatt / vnd darnach die aͤschen auch zerfloͤßt mit dem Todten meer / damit nun kein stoͤubli von denen lasterhafften leüthen über blibe. Da auch gantze stett vnd überauß fruchtbare vaͤlder verbrunnen sind / dann es muͦßt gar vnd gantz nüt überbleiben von allem dem das deß schantlichen volcks gewesen was. Es hatt auch das ort den nammen behalten das Todt meer. Darauß wir wol koͤnnend abnemen / das der gerecht Gott keinem volck verschonen wirt / das mit gleichem laster behafftet ist / ob er jnen gleich wol ein weil zuͦsicht / so werdend sie doch auch verbrennt werden sie vnnd was sie haben / ja ewigklich in der hellen werdend sie brünnen / vnnd wirdt nichts vonn jhnen überbleiben / dann ein vneerlicher schantlicher namm vnd gedechtnuß. Dann wir laͤsend also in der Theology vnsers Herren Jesu Christi Apo. am xx. Cap. vnd es fiel das feür von Gott auß dem himmel / vnd verzeeret sie / vnnd der Teüfel der sie verfuͤrt / ward geworffen inn den fhürinen teich vnnd schwaͤbel / da das thier vnd der falsch Prophet was / vnd wurdend gepeiniget tag vnd nacht von ewigkeit zuͦ ewigkeit. 935 Vber das wirt auch in disem gebott alles das verbotten / das zuͦ verbottnem wollust zuͦ muͦtwill vnd geilheit anreitzen vnnd bewegen mag. Als da ist vnzimmliche ziert deß leybs / boͤse muͦtwillige gesellschafft / füllerey / überfluß vnd trunckenheit. Dann Ezechiel spricht vnder anderem / die sünd Sodome ist gewesen / stoltzer übermuͦt / voͤlle der speyß / alle gnuͤge vnnd muͤßiggang ꝛc. Zur geilheit reitzend auch nicht wenig üppige vnd grobe lieder vnd sprüch / so man die lißt oder hoͤrt / Jtem muͦtwillig taͤntz / vnzüchtige schowspil / wuͤste grobe reden vnd exempel. Deßglich werdend durch dises gesatzt auch alle die verdampt / so die huͦry fürderend / darzuͦ schweigend vnd durch die finger sehend / 936 auch etwan huͦren vnd buͦben zemmen helffend vnd verkupplend. Zum gottlosen spricht Gott in Psalmen also 937 / Warumb kündest du meine gesatzte auß / vnnd nimpst meinen pundt inn deinen mund? So du doch zucht hassest / vnnd meine wort zuͦruck wirffest? Findst du einen dieben / so lauffest du mit jhm / vnnd hast mit den Ehbrecheren gemein ꝛc. Soͤlichs alles strafft nun Gott der gerecht Richter an denen die es übertrettend / ein jeder nach seiner groͤsse vnnd schwaͤre. Dann ein sünd ist groͤsser dann die ander. Welcher deß anderen Ehweyb in seinem hertzen begaͤrt / der ist ein Ehbrecher. Schwaͤrer aber sündet er / wenn er auch mit der that / das laster erfült / Noch schwaͤrer wenn er es denn noch 933 Leuit.18. 934 Sodomij. 935 Anlaͤß vnd anreitzungen verbotten. Ephes.16. 936 Kupplery. 937 Psalm 50.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CVI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/303>, abgerufen am 24.11.2024.