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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
vnderstond vnd zuohanden nemmend / zuo guotem vnnd nutz vnsers nechsten gerichtet seye. Darumb so mag dises gebott auff alle andere vorgende gezogen werden / dann es spricht auch der Herr Jesus / als er diß gebott außlegt / du solt nicht töden / welcher zürnt über seinen bruoder / der ist deß gerichts schuldig etc. Wie wir das habend Matthei am fünfften. Jtem am selbigen ort auch / da er das gebott außlegt / Du solt nicht Eebrechen / da setzt er hinzuo / wär eines anderen weyb ansicht / jren zuo begären / der hatt den Ehbruch jetzund mit jren begangen in seinem hertzen.

1232 Es erzellt auch Gott hie gar fleißig die ding deren wir begärend / vnnd an denen wir vns gemeinlich mit begären versündigend. Vnnd setzt güter deßgleich auch personen. Der güteren sind etliche ligende / etliche farende / wie wir auff Eidtgnößisch daruon redend. Liggende güter sind / heüser / höff / äcker / weingärten / wäld / matten / weiden / weyer vnd was dergleichen. Farende sind / gält / vich / eer vnd ämpter etc. Vnder die personen / werdend zellt / weyb / kind / knecht / mägd. Söliche vnd dergleichen ding die in vnsers nechsten gewalt vnd besitzung sind / sol niemand zuo nachteil seines nechsten begären. Vnnd ob er jren schon begärte / sol er doch der begird nicht willfaren / oder wollust ob der selben empfahen / damit er nicht auch anfahe nachzuotrachten / wie er die begärten ding überkommen wölle / vnd sein fürgenommnen rathschlag ins werck bringe / vnnd dem nechsten deßhalb das sein / es seyend güter oder personen / entnemme. Dann söliche gerechtigkeit erforderet Gott von seinen dieneren / die von hertzen vnd auß guotem geneigten willen / nicht nun vonn eüsserer that / gantz vnd volkommen seye. Darumb spricht auch der Herr im Euangelio. Es seye dann das ewer gerechtigkeit übertreffe die gerechtigkeit der Phariseer vnd gschrifftgelerten / so werdend jhr nicht mögen yngon inn das reych Gottes. Wie aber die gebott Gottes erfüllt werdind / vnd das der glaub die volkommen gerechtigkeit seye / das wil ich etwan in einer anderen predig erleüteren / vnnd hab zum theil auch schon etwas daruon geredt inn der predig da oben / die ich thon vom waren glauben.

1234 Also hab ich nun in zwölff predgenen euwer lieb außgelegt vnd zuo verston gäben die zehen stuck deß gesatzts der sitten / in welchem (wie ich doben gesagt) vns fürgestelt werdend rechte formen warer tugenden / vnd wie wir vnser läben sitten vnnd bärden nach dem willen Gottes anrichten söllind. Welchen handel allen er der Herr selb in zwo tafelen vnderscheiden hatt / da er in der ersten anzeigt / was wir menschen Gott schuldig seyend / vnnd wie wir jhn recht vereerind. Jn der anderen aber hatt er durch sechs gebott anzeigt / was ein jeder seinem nechsten schuldig seye / vnd wie wir alle recht / wol / fridsamm / rüwig vnd freündtlich läben mögind. Vnd heißt vns darinn die elteren in eeren haben / vnd alle die so vns von Gott an statt der elteren fürgestellt vnnd verordnet sind. Dargegen verbeütet er todschlag / vnd alle vnbill so dem menschen an leyb oder an läben mag zuogefügt werden. Er verbeütet auch huory / Ehbruch vnnd schantliche geilheit / preyßt dargegen die Ehe / reinigkeit vnnd mäßikeit deß läbens. Jtem er verbeütet diebstal / bschiß vnd trug / Jtem vnwarheit / falsche kuntschafft / vnnd böse schädliche begirden. Vnnd heißt vns von hertzen vnsere nechsten lieben / vnd jhnen zuo allen zeyten guots thuon. So vil hieuon. Dem allein wysen vnserem Herren vnd gsatzgäber Gott seye lob vnd danck in ewigkeit Amen.

1232 Was wir nit begären söllind.
1234 Beschluß.

Predig.
vnderstond vnd zuͦhanden nemmend / zuͦ guͦtem vnnd nutz vnsers nechsten gerichtet seye. Darumb so mag dises gebott auff alle andere vorgende gezogen werden / dann es spricht auch der Herr Jesus / als er diß gebott außlegt / du solt nicht toͤden / welcher zürnt über seinen bruͦder / der ist deß gerichts schuldig ꝛc. Wie wir das habend Matthei am fünfften. Jtem am selbigen ort auch / da er das gebott außlegt / Du solt nicht Eebrechen / da setzt er hinzuͦ / waͤr eines anderen weyb ansicht / jren zuͦ begaͤren / der hatt den Ehbruch jetzund mit jren begangen in seinem hertzen.

1232 Es erzellt auch Gott hie gar fleißig die ding deren wir begaͤrend / vnnd an denen wir vns gemeinlich mit begaͤren versündigend. Vnnd setzt guͤter deßgleich auch personen. Der guͤteren sind etliche ligende / etliche farende / wie wir auff Eidtgnoͤßisch daruͦn redend. Liggende guͤter sind / heüser / hoͤff / aͤcker / weingaͤrten / waͤld / matten / weiden / weyer vnd was dergleichen. Farende sind / gaͤlt / vich / eer vnd aͤmpter ꝛc. Vnder die personen / werdend zellt / weyb / kind / knecht / maͤgd. Soͤliche vnd dergleichen ding die in vnsers nechsten gewalt vnd besitzung sind / sol niemand zuͦ nachteil seines nechsten begaͤren. Vnnd ob er jren schon begaͤrte / sol er doch der begird nicht willfaren / oder wollust ob der selben empfahen / damit er nicht auch anfahe nachzuͦtrachten / wie er die begaͤrten ding überkommen woͤlle / vnd sein fürgenommnen rathschlag ins werck bringe / vnnd dem nechsten deßhalb das sein / es seyend guͤter oder personen / entnemme. Dann soͤliche gerechtigkeit erforderet Gott von seinen dieneren / die von hertzen vnd auß guͦtem geneigten willen / nicht nun vonn eüsserer that / gantz vnd volkommen seye. Darumb spricht auch der Herr im Euangelio. Es seye dann das ewer gerechtigkeit übertreffe die gerechtigkeit der Phariseer vnd gschrifftgelerten / so werdend jhr nicht moͤgen yngon inn das reych Gottes. Wie aber die gebott Gottes erfüllt werdind / vnd das der glaub die volkommen gerechtigkeit seye / das wil ich etwan in einer anderen predig erleüteren / vnnd hab zum theil auch schon etwas daruͦn geredt inn der predig da oben / die ich thon vom waren glauben.

1234 Also hab ich nun in zwoͤlff predgenen euwer lieb außgelegt vnd zuͦ verston gaͤben die zehen stuck deß gesatzts der sitten / in welchem (wie ich doben gesagt) vns fürgestelt werdend rechte formen warer tugenden / vnd wie wir vnser laͤben sitten vnnd baͤrden nach dem willen Gottes anrichten soͤllind. Welchen handel allen er der Herr selb in zwo tafelen vnderscheiden hatt / da er in der ersten anzeigt / was wir menschen Gott schuldig seyend / vnnd wie wir jhn recht vereerind. Jn der anderen aber hatt er durch sechs gebott anzeigt / was ein jeder seinem nechsten schuldig seye / vnd wie wir alle recht / wol / fridsamm / ruͤwig vnd freündtlich laͤben moͤgind. Vnd heißt vns darinn die elteren in eeren haben / vnd alle die so vns von Gott an statt der elteren fürgestellt vnnd verordnet sind. Dargegen verbeütet er todschlag / vnd alle vnbill so dem menschen an leyb oder an laͤben mag zuͦgefuͤgt werden. Er verbeütet auch huͦry / Ehbruch vnnd schantliche geilheit / preyßt dargegen die Ehe / reinigkeit vnnd maͤßikeit deß laͤbens. Jtem er verbeütet diebstal / bschiß vnd trug / Jtem vnwarheit / falsche kuntschafft / vnnd boͤse schaͤdliche begirden. Vnnd heißt vns von hertzen vnsere nechsten lieben / vnd jhnen zuͦ allen zeyten guͦts thuͦn. So vil hieuon. Dem allein wysen vnserem Herren vnd gsatzgaͤber Gott seye lob vnd danck in ewigkeit Amen.

1232 Was wir nit begaͤren soͤllind.
1234 Beschluß.
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[CXXXVIII./0367] Predig. vnderstond vnd zuͦhanden nemmend / zuͦ guͦtem vnnd nutz vnsers nechsten gerichtet seye. Darumb so mag dises gebott auff alle andere vorgende gezogen werden / dann es spricht auch der Herr Jesus / als er diß gebott außlegt / du solt nicht toͤden / welcher zürnt über seinen bruͦder / der ist deß gerichts schuldig ꝛc. Wie wir das habend Matthei am fünfften. Jtem am selbigen ort auch / da er das gebott außlegt / Du solt nicht Eebrechen / da setzt er hinzuͦ / waͤr eines anderen weyb ansicht / jren zuͦ begaͤren / der hatt den Ehbruch jetzund mit jren begangen in seinem hertzen. 1232 Es erzellt auch Gott hie gar fleißig die ding deren wir begaͤrend / vnnd an denen wir vns gemeinlich mit begaͤren versündigend. Vnnd setzt guͤter deßgleich auch personen. Der guͤteren sind etliche ligende / etliche farende / wie wir auff Eidtgnoͤßisch daruͦn redend. Liggende guͤter sind / heüser / hoͤff / aͤcker / weingaͤrten / waͤld / matten / weiden / weyer vnd was dergleichen. Farende sind / gaͤlt / vich / eer vnd aͤmpter ꝛc. Vnder die personen / werdend zellt / weyb / kind / knecht / maͤgd. Soͤliche vnd dergleichen ding die in vnsers nechsten gewalt vnd besitzung sind / sol niemand zuͦ nachteil seines nechsten begaͤren. Vnnd ob er jren schon begaͤrte / sol er doch der begird nicht willfaren / oder wollust ob der selben empfahen / damit er nicht auch anfahe nachzuͦtrachten / wie er die begaͤrten ding überkommen woͤlle / vnd sein fürgenommnen rathschlag ins werck bringe / vnnd dem nechsten deßhalb das sein / es seyend guͤter oder personen / entnemme. Dann soͤliche gerechtigkeit erforderet Gott von seinen dieneren / die von hertzen vnd auß guͦtem geneigten willen / nicht nun vonn eüsserer that / gantz vnd volkommen seye. Darumb spricht auch der Herr im Euangelio. Es seye dann das ewer gerechtigkeit übertreffe die gerechtigkeit der Phariseer vnd gschrifftgelerten / so werdend jhr nicht moͤgen yngon inn das reych Gottes. Wie aber die gebott Gottes erfüllt werdind / vnd das der glaub die volkommen gerechtigkeit seye / das wil ich etwan in einer anderen predig erleüteren / vnnd hab zum theil auch schon etwas daruͦn geredt inn der predig da oben / die ich thon vom waren glauben. 1234 Also hab ich nun in zwoͤlff predgenen euwer lieb außgelegt vnd zuͦ verston gaͤben die zehen stuck deß gesatzts der sitten / in welchem (wie ich doben gesagt) vns fürgestelt werdend rechte formen warer tugenden / vnd wie wir vnser laͤben sitten vnnd baͤrden nach dem willen Gottes anrichten soͤllind. Welchen handel allen er der Herr selb in zwo tafelen vnderscheiden hatt / da er in der ersten anzeigt / was wir menschen Gott schuldig seyend / vnnd wie wir jhn recht vereerind. Jn der anderen aber hatt er durch sechs gebott anzeigt / was ein jeder seinem nechsten schuldig seye / vnd wie wir alle recht / wol / fridsamm / ruͤwig vnd freündtlich laͤben moͤgind. Vnd heißt vns darinn die elteren in eeren haben / vnd alle die so vns von Gott an statt der elteren fürgestellt vnnd verordnet sind. Dargegen verbeütet er todschlag / vnd alle vnbill so dem menschen an leyb oder an laͤben mag zuͦgefuͤgt werden. Er verbeütet auch huͦry / Ehbruch vnnd schantliche geilheit / preyßt dargegen die Ehe / reinigkeit vnnd maͤßikeit deß laͤbens. Jtem er verbeütet diebstal / bschiß vnd trug / Jtem vnwarheit / falsche kuntschafft / vnnd boͤse schaͤdliche begirden. Vnnd heißt vns von hertzen vnsere nechsten lieben / vnd jhnen zuͦ allen zeyten guͦts thuͦn. So vil hieuon. Dem allein wysen vnserem Herren vnd gsatzgaͤber Gott seye lob vnd danck in ewigkeit Amen. 1232 Was wir nit begaͤren soͤllind. 1234 Beschluß.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CXXXVIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/367>, abgerufen am 22.11.2024.