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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Vier vnd zwentzigste
begriffen ward / welcher vns auch selb die bedeütung diser ceremoni Luce am vierdten Cap. auß dem lxj. Capitel Esaie außgelegt hat / da er anzeigt / das er der seye / der warlich das jubeljar auffthüye / vnnd die war freyheit vnd verzeihung der sünden allen glöubigen / wol nit mit dem widers horn / sonder mitt dem horn deß Euangelij. Dann durch die barmhertzigkeit Gottes im verdienst Jesu Christi deß suns Gottes / werdend allen glöubigen die auff der gantzen erden wonend verzigen alle schulden oder sünden / doch mitt dem geding vnd anhang / das wir / denen jetz die schulden nachgelassen sind / auch hinwider denen die schulden vergäbind vnd nachlaßind die vns schuldig sind / das ist / wider vns gesündet habend. Wir habend auch in Christo die war vnd ewig fyr vnd ruow. Durch Christum wirdt vns zuogelassen wider zuo kommen zuo dem vatterland vnd zuo der alten besitzung / das ist / zuo dem land der läbendigen.

Das hab ich nun also von den heiligen zeyten vnnd fästen / auffs kürtzest ich jmmer gemögen ewer lieb wöllen fürhalten. Weytlöuffigers findet man hieuon Exod. am xxiij. Leuit. am xxiij. Num. xxviij. vnnd xxix. Deut. am xvj. Capitel. Was nun weyter zuo disem handel dienet / nammlich von den Jüdischen ceremonien / wöllend wir / wils Gott in nechstuolgender predig außrichten. Jetz aber wöllend wir Gott anrüffen vnd bätten etc.

Die Sächs vnd zwentzigste Predig.

Von den Sacramenten der Juden / auch jhren mengerley opfferen / vnd anderem
das zum gesatzt der ceremonien gehört.

JN der nechsten Predig habend wir geredt von den personen / so zuo dem eusseren dienst Gottes verordnet / nammlich von den dieneren / vnd Leuitischen priesteren / Jtem auch von dem ort vnd den zeyten so zuo der religion bestimpt warend. Nun volget das wir auch den handel selbs / den die gedachten personen an gedachtem heiligen ort / vnd auff gedachte heilige zeyt üptend vnd begiengend / das ist die heiligen breüch vnnd ceremonien / vnd den Gottsdienst selb erwägind / welcher also von Gott yngesetzt / angegeben vnd fürgeschriben ist / das jederman hatt mögen verston / was er Gott für ein dienst schuldig seye vnd leisten sölle. Hierinnen sind aber fürnemlich zwey ding zuo bedencken / zum ersten die Sacrament / demnach die opffer.

1327 So vil die Sacrament belanget / so hatt die alte kirch der selbigen zwey fürnemme gehept / die beschneidung nammlich vnd den überschritt. Von deren jedem wöllend wir besonders reden / so vil vns der Herr auß seinem wort eroffnet.

1328 Die beschneidung was ein heiliger brauch / da die vorhaut zur besiglung deß punts Gottes mit den menschen / beschnitten ward. Oder das wirs weytlöuffiger beschreibind / so was die bschneidung ein zeichen deß ewigen punts Gottes / das gegeben ward am geburtsglid / von Gott darumb yngesetzt / das es zeügete von dem gnädigen vnd guoten willen Gottes gegen den beschnittnen / vnd sie auch erinnerte der widergeburt vnd reinikeit / auch hiemit die puntsgnossen Gottes von anderen völckeren oder Heiden absünderte vnd vnderschiede.

1329Deßhalb so ist Gott ein vrhab vnd anfenger der beschneidung / vnnd jhr vrsprung treffenlich alt. Dann es sagt auch Christus der Herr im Euangelio / die beschneidung seye nit von Mose / sonder von den vätteren. Moses hat wol das gsatzt oder den brauch deß beschneidens wideräferet / vnnd ernüweret / der erst aber der bschnitten ist worden / ist Abraham der fürtreffenlich freünd Gottes

1327 Zwey Sacrament deß alten volcks
1328 Von der beschneidung wz die seye
1329 Vom anfang vnd vrsprung der beschneidung.

Die Vier vnd zwentzigste
begriffen ward / welcher vns auch selb die bedeütung diser ceremoni Luce am vierdten Cap. auß dem lxj. Capitel Esaie außgelegt hat / da er anzeigt / das er der seye / der warlich das jubeljar auffthuͤye / vnnd die war freyheit vnd verzeihung der sünden allen gloͤubigen / wol nit mit dem widers horn / sonder mitt dem horn deß Euangelij. Dann durch die barmhertzigkeit Gottes im verdienst Jesu Christi deß suns Gottes / werdend allen gloͤubigen die auff der gantzen erden wonend verzigen alle schulden oder sünden / doch mitt dem geding vnd anhang / das wir / denen jetz die schulden nachgelassen sind / auch hinwider denen die schulden vergaͤbind vnd nachlaßind die vns schuldig sind / das ist / wider vns gesündet habend. Wir habend auch in Christo die war vnd ewig fyr vnd ruͦw. Durch Christum wirdt vns zuͦgelassen wider zuͦ kommen zuͦ dem vatterland vnd zuͦ der alten besitzung / das ist / zuͦ dem land der laͤbendigen.

Das hab ich nun also von den heiligen zeyten vnnd faͤsten / auffs kürtzest ich jmmer gemoͤgen ewer lieb woͤllen fürhalten. Weytloͤuffigers findet man hieuon Exod. am xxiij. Leuit. am xxiij. Num. xxviij. vnnd xxix. Deut. am xvj. Capitel. Was nun weyter zuͦ disem handel dienet / nammlich von den Jüdischen ceremonien / woͤllend wir / wils Gott in nechstuͦlgender predig außrichten. Jetz aber woͤllend wir Gott anruͤffen vnd baͤtten ꝛc.

Die Saͤchs vnd zwentzigste Predig.

Von den Sacramenten der Juden / auch jhren mengerley opfferen / vnd anderem
das zum gesatzt der ceremonien gehoͤrt.

JN der nechsten Predig habend wir geredt von den personen / so zuͦ dem eusseren dienst Gottes verordnet / nammlich von den dieneren / vnd Leuitischen priesteren / Jtem auch von dem ort vnd den zeyten so zuͦ der religion bestimpt warend. Nun volget das wir auch den handel selbs / den die gedachten personen an gedachtem heiligen ort / vnd auff gedachte heilige zeyt uͤptend vnd begiengend / das ist die heiligen breüch vnnd ceremonien / vnd den Gottsdienst selb erwaͤgind / welcher also von Gott yngesetzt / angegeben vnd fürgeschriben ist / das jederman hatt moͤgen verston / was er Gott für ein dienst schuldig seye vnd leisten soͤlle. Hierinnen sind aber fürnemlich zwey ding zuͦ bedencken / zum ersten die Sacrament / demnach die opffer.

1327 So vil die Sacrament belanget / so hatt die alte kirch der selbigen zwey fürnemme gehept / die beschneidung nammlich vnd den überschritt. Von deren jedem woͤllend wir besonders reden / so vil vns der Herr auß seinem wort eroffnet.

1328 Die beschneidung was ein heiliger brauch / da die vorhaut zur besiglung deß punts Gottes mit den menschen / beschnitten ward. Oder das wirs weytloͤuffiger beschreibind / so was die bschneidung ein zeichen deß ewigen punts Gottes / das gegeben ward am geburtsglid / von Gott darumb yngesetzt / das es zeügete von dem gnaͤdigen vnd guͦten willen Gottes gegen den beschnittnen / vnd sie auch erinnerte der widergeburt vnd reinikeit / auch hiemit die puntsgnossen Gottes von anderen voͤlckeren oder Heiden absünderte vnd vnderschiede.

1329Deßhalb so ist Gott ein vrhab vnd anfenger der beschneidung / vnnd jhr vrsprung treffenlich alt. Dann es sagt auch Christus der Herr im Euangelio / die beschneidung seye nit von Mose / sonder von den vaͤtteren. Moses hat wol das gsatzt oder den brauch deß beschneidens wideraͤferet / vnnd ernüweret / der erst aber der bschnitten ist worden / ist Abraham der fürtreffenlich freünd Gottes

1327 Zwey Sacrament deß alten volcks
1328 Von der beschneidung wz die seye
1329 Vom anfang vnd vrsprung der beschneidung.
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[[149]/0390] Die Vier vnd zwentzigste begriffen ward / welcher vns auch selb die bedeütung diser ceremoni Luce am vierdten Cap. auß dem lxj. Capitel Esaie außgelegt hat / da er anzeigt / das er der seye / der warlich das jubeljar auffthuͤye / vnnd die war freyheit vnd verzeihung der sünden allen gloͤubigen / wol nit mit dem widers horn / sonder mitt dem horn deß Euangelij. Dann durch die barmhertzigkeit Gottes im verdienst Jesu Christi deß suns Gottes / werdend allen gloͤubigen die auff der gantzen erden wonend verzigen alle schulden oder sünden / doch mitt dem geding vnd anhang / das wir / denen jetz die schulden nachgelassen sind / auch hinwider denen die schulden vergaͤbind vnd nachlaßind die vns schuldig sind / das ist / wider vns gesündet habend. Wir habend auch in Christo die war vnd ewig fyr vnd ruͦw. Durch Christum wirdt vns zuͦgelassen wider zuͦ kommen zuͦ dem vatterland vnd zuͦ der alten besitzung / das ist / zuͦ dem land der laͤbendigen. Das hab ich nun also von den heiligen zeyten vnnd faͤsten / auffs kürtzest ich jmmer gemoͤgen ewer lieb woͤllen fürhalten. Weytloͤuffigers findet man hieuon Exod. am xxiij. Leuit. am xxiij. Num. xxviij. vnnd xxix. Deut. am xvj. Capitel. Was nun weyter zuͦ disem handel dienet / nammlich von den Jüdischen ceremonien / woͤllend wir / wils Gott in nechstuͦlgender predig außrichten. Jetz aber woͤllend wir Gott anruͤffen vnd baͤtten ꝛc. Die Saͤchs vnd zwentzigste Predig. Von den Sacramenten der Juden / auch jhren mengerley opfferen / vnd anderem das zum gesatzt der ceremonien gehoͤrt. JN der nechsten Predig habend wir geredt von den personen / so zuͦ dem eusseren dienst Gottes verordnet / nammlich von den dieneren / vnd Leuitischen priesteren / Jtem auch von dem ort vnd den zeyten so zuͦ der religion bestimpt warend. Nun volget das wir auch den handel selbs / den die gedachten personen an gedachtem heiligen ort / vnd auff gedachte heilige zeyt uͤptend vnd begiengend / das ist die heiligen breüch vnnd ceremonien / vnd den Gottsdienst selb erwaͤgind / welcher also von Gott yngesetzt / angegeben vnd fürgeschriben ist / das jederman hatt moͤgen verston / was er Gott für ein dienst schuldig seye vnd leisten soͤlle. Hierinnen sind aber fürnemlich zwey ding zuͦ bedencken / zum ersten die Sacrament / demnach die opffer. 1327 So vil die Sacrament belanget / so hatt die alte kirch der selbigen zwey fürnemme gehept / die beschneidung nammlich vnd den überschritt. Von deren jedem woͤllend wir besonders reden / so vil vns der Herr auß seinem wort eroffnet. 1328 Die beschneidung was ein heiliger brauch / da die vorhaut zur besiglung deß punts Gottes mit den menschen / beschnitten ward. Oder das wirs weytloͤuffiger beschreibind / so was die bschneidung ein zeichen deß ewigen punts Gottes / das gegeben ward am geburtsglid / von Gott darumb yngesetzt / das es zeügete von dem gnaͤdigen vnd guͦten willen Gottes gegen den beschnittnen / vnd sie auch erinnerte der widergeburt vnd reinikeit / auch hiemit die puntsgnossen Gottes von anderen voͤlckeren oder Heiden absünderte vnd vnderschiede. 1329Deßhalb so ist Gott ein vrhab vnd anfenger der beschneidung / vnnd jhr vrsprung treffenlich alt. Dann es sagt auch Christus der Herr im Euangelio / die beschneidung seye nit von Mose / sonder von den vaͤtteren. Moses hat wol das gsatzt oder den brauch deß beschneidens wideraͤferet / vnnd ernüweret / der erst aber der bschnitten ist worden / ist Abraham der fürtreffenlich freünd Gottes 1327 Zwey Sacrament deß alten volcks 1328 Von der beschneidung wz die seye 1329 Vom anfang vnd vrsprung der beschneidung.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [149]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/390>, abgerufen am 22.11.2024.