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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
ding widerumb in die kirchen füren wöltind. Dann was bedarff die kirch der schatten vnd zeichen / dieweil sie die sach selb hat vnd neüßt / namlich den Herren Christum durch den glauben? Darzuo so hatt die kirch zeichen gnuog die sie von Christo empfangen hatt / namlich die zwey Sacramentlichen zeichen / die alles das begreiffend / das die alte kirch in vil vnd mancherley zeichen gehept hat.

1520 Die heilige zeit hatt der Herr auch gefreyet / der im Euangelio spricht / Der Sabbath ist von deß menschen wegen erschaffen / nit der mensch von deß Sabbaths wegen / darumb ist der sun deß menschen auch ein Herr deß Sabbaths. Vnd der Apostel Paulus1521 / Deßhalb sol eüch niemand vrteylen in speiß oder tranck / oder über eins teyls tagen / nammlich den feyrtagen / oder Neüwmonaten / oder Sabbaten / welches ist der schatten deß das zuokünfftig was / aber dz wäsenlich selbs / ist Christi. Von dem Sabbath der Christen ist geredt worden in der vßlegung deß vierten gebotts. Die Neüwmonat aber begat die kirch Christi nitt / welche durch Christum geleert / nitt nun den anfang der Monaten / sonder das gantz jar / vnnd alles ynkommen vnnd gewächß deß jars / auch die klarheit der Sonnen / deß Mons / vnd der sternen / Gott dem schöpffer zuogibt. Die Christen habend vnd begond wol jr Osterlamb / aber mer geistlich dann leiblich. Also auch die Pfingsten / dann wie der Herr den jüngeren den heiligen geist geschickt / also schenckt er jnn den glöubigen noch täglich. Die selbigen trummeetend auch alle zeit vff vnd sind gerüstet zum streit. Dann das fleisch begärt vnd fichtet wider den geist / vnd wirt der gottsförchtig mensch von der wält / vnd vom Teüffel dem Fürsten diser welt jmmerdar angefochten. So wäret auch das fäst der versünung die ein mal am Creütz gschehen vnd vollendet / allwegen / vnd schickend die glöubigen den bock der sünden nit mer daruon / dann vnser Herr ist ein mal kommen / vnd geopfferet worden / vnd hat hingenommen alle sünd der gantzen wält. Dieweil auch die glöubigen täglich betrachtend / das sie hie kein bleibende statt habind / sonder ein zuokünfftige suochind / so bedörffend sie nicht järlich daß fäst der lauberhütten zuo begon. Desselben gleichen haltend sie auch kein jubeljar mer / dann Christus ist ein mal kommen / vnd hat vns das angenäm jar verkündet / das Euangelium namlich / mit welchem vns verkündet wirt / dz vns alle sünden vergeben sygind. Dann dises erklärt der Herr Christus selbs also Luc. iiij. Auß dem lxj. Cap. Esaie. Also sind nun die heiligen zeit vnd die fästtag durch Christum in der kirchen (die doch darzwüschend keins guoten vnnd notwendigen dings manglet) auffgehept.

1522 Dieweil aber diß jar / in dem dise fünfftzig predgenen in latin zum ersten getruckt worden / das fünfftzehenhundert vnnd fünfftzigest jar ist / vnd nach der Römischen kirchen brauch ein jubeljar genennt wirt / so zwingt mich also zuo reden die not etwas an einem fürgang hie zuo reden vom Römischen jubeljar. Welches ich das Römisch jubeljar nennen / von der vrsach wegen / das ich erst anzeigt hab / das die kirch Christi nach der erlösung durch Christum beschehen / die vnns durch das Euangelium verkündt wirt / kein ander jubeljar erkenne noch halte. Jm alten jubeljar werdend zwey ding bedacht / der buochstab vnd der geist / das ist das vsser vnd das jnner. Nach dem buochstaben vnd ausseren / wurdend die dienst vnd leibeignen leüt frey gelassen / vnnd ward einem yeden sein vätterlich guot vnnd besitzung / so darzwüschend etwan den rechten erben durch tausch oder sonst entwennt was / wider. Wie aber diser brauch on grosse zerrüttung nicht möchte auff den hüttigen tag in allen Reichen auffgericht vnnd zuowegen bracht werden / also fragend dise heilige vätter / die das jubeljar allein darumb erfunden / vnnd der torechtigen wält verkündend / das sie dest reicher werdind / vnd dest mer guots sammlind / den vndertruckten nicht vil nach. Der geist aber deß alten jubeljars / leert mitt glauben Christum empfahen /

1520 Von der fryung der zyt.
1521 Col.2.
1522 Von dem Römischen jubeljar.

Predig.
ding widerumb in die kirchen fuͤren woͤltind. Dann was bedarff die kirch der schatten vnd zeichen / dieweil sie die sach selb hat vnd neüßt / namlich den Herren Christum durch den glauben? Darzuͦ so hatt die kirch zeichen gnuͦg die sie von Christo empfangen hatt / namlich die zwey Sacramentlichen zeichen / die alles das begreiffend / das die alte kirch in vil vnd mancherley zeichen gehept hat.

1520 Die heilige zeit hatt der Herr auch gefreyet / der im Euangelio spricht / Der Sabbath ist von deß menschen wegen erschaffen / nit der mensch von deß Sabbaths wegen / darumb ist der sun deß menschen auch ein Herr deß Sabbaths. Vnd der Apostel Paulus1521 / Deßhalb sol eüch niemand vrteylen in speiß oder tranck / oder über eins teyls tagen / nammlich den feyrtagen / oder Neüwmonaten / oder Sabbaten / welches ist der schatten deß das zuͦkünfftig was / aber dz waͤsenlich selbs / ist Christi. Von dem Sabbath der Christen ist geredt worden in der vßlegung deß vierten gebotts. Die Neüwmonat aber begat die kirch Christi nitt / welche durch Christum geleert / nitt nun den anfang der Monaten / sonder das gantz jar / vnnd alles ynkommen vnnd gewaͤchß deß jars / auch die klarheit der Sonnen / deß Mons / vnd der sternen / Gott dem schoͤpffer zuͦgibt. Die Christen habend vnd begond wol jr Osterlamb / aber mer geistlich dann leiblich. Also auch die Pfingsten / dann wie der Herr den jüngeren den heiligen geist geschickt / also schenckt er jnn den gloͤubigen noch taͤglich. Die selbigen trummeetend auch alle zeit vff vnd sind gerüstet zum streit. Dann das fleisch begaͤrt vnd fichtet wider den geist / vnd wirt der gottsfoͤrchtig mensch von der waͤlt / vnd vom Teüffel dem Fürsten diser welt jmmerdar angefochten. So waͤret auch das faͤst der versuͤnung die ein mal am Creütz gschehen vnd vollendet / allwegen / vnd schickend die gloͤubigen den bock der sünden nit mer daruͦn / dann vnser Herr ist ein mal kommen / vnd geopfferet worden / vnd hat hingenommen alle sünd der gantzen waͤlt. Dieweil auch die gloͤubigen taͤglich betrachtend / das sie hie kein bleibende statt habind / sonder ein zuͦkünfftige suͦchind / so bedoͤrffend sie nicht jaͤrlich daß faͤst der lauberhütten zuͦ begon. Desselben gleichen haltend sie auch kein jubeljar mer / dann Christus ist ein mal kommen / vnd hat vns das angenaͤm jar verkündet / das Euangelium namlich / mit welchem vns verkündet wirt / dz vns alle sünden vergeben sygind. Dann dises erklaͤrt der Herr Christus selbs also Luc. iiij. Auß dem lxj. Cap. Esaie. Also sind nun die heiligen zeit vnd die faͤsttag durch Christum in der kirchen (die doch darzwüschend keins guͦten vnnd notwendigen dings manglet) auffgehept.

1522 Dieweil aber diß jar / in dem dise fünfftzig predgenen in latin zum ersten getruckt worden / das fünfftzehenhundert vnnd fünfftzigest jar ist / vnd nach der Roͤmischen kirchen brauch ein jubeljar genennt wirt / so zwingt mich also zuͦ reden die not etwas an einem fürgang hie zuͦ reden vom Roͤmischen jubeljar. Welches ich das Roͤmisch jubeljar nennen / von der vrsach wegen / das ich erst anzeigt hab / das die kirch Christi nach der erloͤsung durch Christum beschehen / die vnns durch das Euangelium verkündt wirt / kein ander jubeljar erkenne noch halte. Jm alten jubeljar werdend zwey ding bedacht / der buͦchstab vnd der geist / das ist das vsser vnd das jnner. Nach dem buͦchstaben vnd ausseren / wurdend die dienst vnd leibeignen leüt frey gelassen / vnnd ward einem yeden sein vaͤtterlich guͦt vnnd besitzung / so darzwüschend etwan den rechten erben durch tausch oder sonst entwennt was / wider. Wie aber diser brauch on grosse zerrüttung nicht moͤchte auff den hüttigen tag in allen Reichen auffgericht vnnd zuͦwegen bracht werden / also fragend dise heilige vaͤtter / die das jubeljar allein darumb erfunden / vnnd der torechtigen waͤlt verkündend / das sie dest reicher werdind / vnd dest mer guͦts sammlind / den vndertruckten nicht vil nach. Der geist aber deß alten jubeljars / leert mitt glauben Christum empfahen /

1520 Von der fryung der zyt.
1521 Col.2.
1522 Von dem Roͤmischen jubeljar.
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[CLXXV./0441] Predig. ding widerumb in die kirchen fuͤren woͤltind. Dann was bedarff die kirch der schatten vnd zeichen / dieweil sie die sach selb hat vnd neüßt / namlich den Herren Christum durch den glauben? Darzuͦ so hatt die kirch zeichen gnuͦg die sie von Christo empfangen hatt / namlich die zwey Sacramentlichen zeichen / die alles das begreiffend / das die alte kirch in vil vnd mancherley zeichen gehept hat. 1520 Die heilige zeit hatt der Herr auch gefreyet / der im Euangelio spricht / Der Sabbath ist von deß menschen wegen erschaffen / nit der mensch von deß Sabbaths wegen / darumb ist der sun deß menschen auch ein Herr deß Sabbaths. Vnd der Apostel Paulus 1521 / Deßhalb sol eüch niemand vrteylen in speiß oder tranck / oder über eins teyls tagen / nammlich den feyrtagen / oder Neüwmonaten / oder Sabbaten / welches ist der schatten deß das zuͦkünfftig was / aber dz waͤsenlich selbs / ist Christi. Von dem Sabbath der Christen ist geredt worden in der vßlegung deß vierten gebotts. Die Neüwmonat aber begat die kirch Christi nitt / welche durch Christum geleert / nitt nun den anfang der Monaten / sonder das gantz jar / vnnd alles ynkommen vnnd gewaͤchß deß jars / auch die klarheit der Sonnen / deß Mons / vnd der sternen / Gott dem schoͤpffer zuͦgibt. Die Christen habend vnd begond wol jr Osterlamb / aber mer geistlich dann leiblich. Also auch die Pfingsten / dann wie der Herr den jüngeren den heiligen geist geschickt / also schenckt er jnn den gloͤubigen noch taͤglich. Die selbigen trummeetend auch alle zeit vff vnd sind gerüstet zum streit. Dann das fleisch begaͤrt vnd fichtet wider den geist / vnd wirt der gottsfoͤrchtig mensch von der waͤlt / vnd vom Teüffel dem Fürsten diser welt jmmerdar angefochten. So waͤret auch das faͤst der versuͤnung die ein mal am Creütz gschehen vnd vollendet / allwegen / vnd schickend die gloͤubigen den bock der sünden nit mer daruͦn / dann vnser Herr ist ein mal kommen / vnd geopfferet worden / vnd hat hingenommen alle sünd der gantzen waͤlt. Dieweil auch die gloͤubigen taͤglich betrachtend / das sie hie kein bleibende statt habind / sonder ein zuͦkünfftige suͦchind / so bedoͤrffend sie nicht jaͤrlich daß faͤst der lauberhütten zuͦ begon. Desselben gleichen haltend sie auch kein jubeljar mer / dann Christus ist ein mal kommen / vnd hat vns das angenaͤm jar verkündet / das Euangelium namlich / mit welchem vns verkündet wirt / dz vns alle sünden vergeben sygind. Dann dises erklaͤrt der Herr Christus selbs also Luc. iiij. Auß dem lxj. Cap. Esaie. Also sind nun die heiligen zeit vnd die faͤsttag durch Christum in der kirchen (die doch darzwüschend keins guͦten vnnd notwendigen dings manglet) auffgehept. 1522 Dieweil aber diß jar / in dem dise fünfftzig predgenen in latin zum ersten getruckt worden / das fünfftzehenhundert vnnd fünfftzigest jar ist / vnd nach der Roͤmischen kirchen brauch ein jubeljar genennt wirt / so zwingt mich also zuͦ reden die not etwas an einem fürgang hie zuͦ reden vom Roͤmischen jubeljar. Welches ich das Roͤmisch jubeljar nennen / von der vrsach wegen / das ich erst anzeigt hab / das die kirch Christi nach der erloͤsung durch Christum beschehen / die vnns durch das Euangelium verkündt wirt / kein ander jubeljar erkenne noch halte. Jm alten jubeljar werdend zwey ding bedacht / der buͦchstab vnd der geist / das ist das vsser vnd das jnner. Nach dem buͦchstaben vnd ausseren / wurdend die dienst vnd leibeignen leüt frey gelassen / vnnd ward einem yeden sein vaͤtterlich guͦt vnnd besitzung / so darzwüschend etwan den rechten erben durch tausch oder sonst entwennt was / wider. Wie aber diser brauch on grosse zerrüttung nicht moͤchte auff den hüttigen tag in allen Reichen auffgericht vnnd zuͦwegen bracht werden / also fragend dise heilige vaͤtter / die das jubeljar allein darumb erfunden / vnnd der torechtigen waͤlt verkündend / das sie dest reicher werdind / vnd dest mer guͦts sammlind / den vndertruckten nicht vil nach. Der geist aber deß alten jubeljars / leert mitt glauben Christum empfahen / 1520 Von der fryung der zyt. 1521 Col.2. 1522 Von dem Roͤmischen jubeljar.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLXXV.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/441>, abgerufen am 22.11.2024.