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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Acht vnd zwentzigste
wegen der beschneidung / vnd durch das zuothuon deß gsatztes / sonder auß gnaden durch den glauben. Dann er spricht / was überigs ist vonn den menschen / die werdend nach dem Herren fragen / darzuo alle Heiden über welche mein nam angerüfft ist / spricht der Herr der das alles thuot. Gott sind alle dise seine werck bekannt von der wält här. Sich er spricht / sie werdind den Herren suochen / vnd in sein gmeinschafft auffgenommen werden alle / über welche sein nam angerüfft seye. Das ist ein besondere art zuo reden / damit verstanden wirt / das dise kinder Gottes werdind / die außerwellt seyend. Dann über die wirt der nam deß Herren angerüfft / die kinder Gottes genennt werdend / vnnd außerwelte Gottes sind. Dises gibt aber die gantz heilig gschrifft dem glauben zuo. Darumb werdend wir durch den glauben glider der kirchen / vnd kinder / vnnd deßhalb erben Gottes. So aber jemand wider disen rathschlag Gottes brummlen wölte vnd sagen / warumb handlet Gott also? der gedencke dz dises werck / ein werck Gottes seye / dem man nicht widersprechen sol / vnnd dessen werck bekannt sind von anfang der wält an / das sie alle beschehen sind im gericht vnd in der gerechtikeit. Darauß dann volget / das auch diser rathschlag Gottes guot seye / mit dem er jhm die Heiden durch den glauben inn Christum on die haltung deß gsatztes vereinbaret hatt vnd sälig machet. Auß welchen worten deß Propheten / der heilig Apostel Jacobus der meinung Petri vnderschreibende / schleüßt vnnd spricht. Darumb beschleüß ich / das man denen / so auß den Heiden zuo Gott sich bekerend / nicht vnruow mache / das ist / Jch rathen / das man jhnen kein beschwärd auß dem gesatzt aufflege / oder sie vnrüwig mache. Damit aber die Heiden nit (so sie hortind das daß gsatzt auffgehept) gleich meintind dz jnen alles zimpte / vnd also diß jhr freyheit mißbrauchtind / vnd zuo dem auch jre brüder die Juden wider die liebe verachtetind vnd ergertind / so setzt Jacobus hin zuo vnd spricht / 1538 Sonder ich rathen / das man jnen schreibe / das sie sich enthaltind von der befleckung der götzen. Dann es warend zur selbigen zeyt etliche von den Heiden bekeret / die meintend sie dörfftind wol inn die götzen tempel gon / vnnd von den opfferen ässen die man den götzen geopfferet hat / darumb das der götz nichts vnd allein ein einiger warhaffter Gott wäre / deßhalb wärind auch die opffer nichts / vnd könttind nichts weder nützen noch schaden / Vnd schlussend deßhalb darauß / das die glöubigen sie wol ässen möchtind. Da wil aber der heilig Jacobus / wie auch Paulus j.Cor.viij. ix. x. Das die bekerten Heiden sich gar vnd gantz enthaltind vom götzendienst / das ist / von den götzen selb / vnnd von dem dz den falschen vnd erdachten götteren in jren götzen templen geopfferet ward. Darauff setzt er auch weiter / vnd das sie sich hütind vor huory. Dann die Heiden hattend wol guote gsatzt / wider den Ehbruch / vnd schendung der weyberen vnd töchteren / strafftend auch die so mit gwalt sölichs handletend / Darnebend aber hieltend sies für ein ringe vnd also zuo reden für kein sünd / so jemand eigens willens huoret / oder so ledige personen mit ledigen zuoschaffen hattend. Darumb erforderet der heilig Apostel Jacobus / wie auch S. Paul. j.Cor. vj. vnd j.Thes.iiij. gar ernstlich reinen vnd heiligen brauch deß leybs / der verr seye von aller befleckung. Zum dritten wil er auch das daß ersteckt / vnd das bluot zuo ässen verbotten werde. Vnd setzt dessen ein vrsach hinzuo / dann Moses spricht er / hat von den vorigen zeiten här in allen stetten die in predigend / vnd wirt alle Sabbath in den schuolen geläsen. Von welchem verbott ich doben vor diser digression geredt hab.

1539 Dieweil nun dem also ist / so sicht man / das die dem heiligen Apostel Jacobo vnrecht thuond / welche meinend das er dises on vrsach / vnd nit recht gerathen vnd anbracht habe / vnd das es ein schedliche frucht deß conciliij / vnd ein vngesunder rathschlag seye / der der Christenlichen freiheit gar zuo wider seye. Dann es je

1538 Das sich die glöubigen etlicher dingen enthalten söllind.
1539 S.Jacob wirt beschirmpt / das er nit vnrecht gehandlet mit disem gebott.

Die Acht vnd zwentzigste
wegen der beschneidung / vnd durch das zuͦthuͦn deß gsatztes / sonder auß gnaden durch den glauben. Dann er spricht / was überigs ist vonn den menschen / die werdend nach dem Herren fragen / darzuͦ alle Heiden über welche mein nam angeruͤfft ist / spricht der Herr der das alles thuͦt. Gott sind alle dise seine werck bekannt von der waͤlt haͤr. Sich er spricht / sie werdind den Herren suͦchen / vnd in sein gmeinschafft auffgenommen werden alle / über welche sein nam angeruͤfft seye. Das ist ein besondere art zuͦ reden / damit verstanden wirt / das dise kinder Gottes werdind / die außerwellt seyend. Dann über die wirt der nam deß Herren angeruͤfft / die kinder Gottes genennt werdend / vnnd außerwelte Gottes sind. Dises gibt aber die gantz heilig gschrifft dem glauben zuͦ. Darumb werdend wir durch den glauben glider der kirchen / vnd kinder / vnnd deßhalb erben Gottes. So aber jemand wider disen rathschlag Gottes brummlen woͤlte vnd sagen / warumb handlet Gott also? der gedencke dz dises werck / ein werck Gottes seye / dem man nicht widersprechen sol / vnnd dessen werck bekannt sind von anfang der waͤlt an / das sie alle beschehen sind im gericht vnd in der gerechtikeit. Darauß dann volget / das auch diser rathschlag Gottes guͦt seye / mit dem er jhm die Heiden durch den glauben inn Christum on die haltung deß gsatztes vereinbaret hatt vnd saͤlig machet. Auß welchen worten deß Propheten / der heilig Apostel Jacobus der meinung Petri vnderschreibende / schleüßt vnnd spricht. Darumb beschleüß ich / das man denen / so auß den Heiden zuͦ Gott sich bekerend / nicht vnruͦw mache / das ist / Jch rathen / das man jhnen kein beschwaͤrd auß dem gesatzt aufflege / oder sie vnruͤwig mache. Damit aber die Heiden nit (so sie hortind das daß gsatzt auffgehept) gleich meintind dz jnen alles zimpte / vnd also diß jhr freyheit mißbrauchtind / vnd zuͦ dem auch jre bruͤder die Juden wider die liebe verachtetind vnd ergertind / so setzt Jacobus hin zuͦ vnd spricht / 1538 Sonder ich rathen / das man jnen schreibe / das sie sich enthaltind von der befleckung der goͤtzen. Dann es warend zur selbigen zeyt etliche von den Heiden bekeret / die meintend sie doͤrfftind wol inn die goͤtzen tempel gon / vnnd von den opfferen aͤssen die man den goͤtzen geopfferet hat / darumb das der goͤtz nichts vnd allein ein einiger warhaffter Gott waͤre / deßhalb waͤrind auch die opffer nichts / vnd koͤnttind nichts weder nützen noch schaden / Vnd schlussend deßhalb darauß / das die gloͤubigen sie wol aͤssen moͤchtind. Da wil aber der heilig Jacobus / wie auch Paulus j.Cor.viij. ix. x. Das die bekerten Heiden sich gar vnd gantz enthaltind vom goͤtzendienst / das ist / von den goͤtzen selb / vnnd von dem dz den falschen vnd erdachten goͤtteren in jren goͤtzen templen geopfferet ward. Darauff setzt er auch weiter / vnd das sie sich huͤtind vor huͦry. Dann die Heiden hattend wol guͦte gsatzt / wider den Ehbruch / vnd schendung der weyberen vnd toͤchteren / strafftend auch die so mit gwalt soͤlichs handletend / Darnebend aber hieltend sies für ein ringe vnd also zuͦ reden für kein sünd / so jemand eigens willens huͦret / oder so ledige personen mit ledigen zuͦschaffen hattend. Darumb erforderet der heilig Apostel Jacobus / wie auch S. Paul. j.Cor. vj. vnd j.Thes.iiij. gar ernstlich reinen vnd heiligen brauch deß leybs / der verr seye von aller befleckung. Zum dritten wil er auch das daß ersteckt / vnd das bluͦt zuͦ aͤssen verbotten werde. Vnd setzt dessen ein vrsach hinzuͦ / dann Moses spricht er / hat von den vorigen zeiten haͤr in allen stetten die in predigend / vnd wirt alle Sabbath in den schuͦlen gelaͤsen. Von welchem verbott ich doben vor diser digression geredt hab.

1539 Dieweil nun dem also ist / so sicht man / das die dem heiligen Apostel Jacobo vnrecht thuͦnd / welche meinend das er dises on vrsach / vnd nit recht gerathen vnd anbracht habe / vnd das es ein schedliche frucht deß conciliij / vnd ein vngesunder rathschlag seye / der der Christenlichen freiheit gar zuͦ wider seye. Dann es je

1538 Das sich die gloͤubigen etlicher dingen enthalten soͤllind.
1539 S.Jacob wirt beschirmpt / das er nit vnrecht gehandlet mit disem gebott.
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                   Heiden über welche mein nam angeru&#x0364;fft ist / spricht der Herr der das alles thu&#x0366;t.
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                   Propheten / der heilig Apostel Jacobus der meinung Petri vnderschreibende /
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                   personen mit ledigen zu&#x0366;schaffen hattend. Darumb erforderet der heilig Apostel
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[[178]/0448] Die Acht vnd zwentzigste wegen der beschneidung / vnd durch das zuͦthuͦn deß gsatztes / sonder auß gnaden durch den glauben. Dann er spricht / was überigs ist vonn den menschen / die werdend nach dem Herren fragen / darzuͦ alle Heiden über welche mein nam angeruͤfft ist / spricht der Herr der das alles thuͦt. Gott sind alle dise seine werck bekannt von der waͤlt haͤr. Sich er spricht / sie werdind den Herren suͦchen / vnd in sein gmeinschafft auffgenommen werden alle / über welche sein nam angeruͤfft seye. Das ist ein besondere art zuͦ reden / damit verstanden wirt / das dise kinder Gottes werdind / die außerwellt seyend. Dann über die wirt der nam deß Herren angeruͤfft / die kinder Gottes genennt werdend / vnnd außerwelte Gottes sind. Dises gibt aber die gantz heilig gschrifft dem glauben zuͦ. Darumb werdend wir durch den glauben glider der kirchen / vnd kinder / vnnd deßhalb erben Gottes. So aber jemand wider disen rathschlag Gottes brummlen woͤlte vnd sagen / warumb handlet Gott also? der gedencke dz dises werck / ein werck Gottes seye / dem man nicht widersprechen sol / vnnd dessen werck bekannt sind von anfang der waͤlt an / das sie alle beschehen sind im gericht vnd in der gerechtikeit. Darauß dann volget / das auch diser rathschlag Gottes guͦt seye / mit dem er jhm die Heiden durch den glauben inn Christum on die haltung deß gsatztes vereinbaret hatt vnd saͤlig machet. Auß welchen worten deß Propheten / der heilig Apostel Jacobus der meinung Petri vnderschreibende / schleüßt vnnd spricht. Darumb beschleüß ich / das man denen / so auß den Heiden zuͦ Gott sich bekerend / nicht vnruͦw mache / das ist / Jch rathen / das man jhnen kein beschwaͤrd auß dem gesatzt aufflege / oder sie vnruͤwig mache. Damit aber die Heiden nit (so sie hortind das daß gsatzt auffgehept) gleich meintind dz jnen alles zimpte / vnd also diß jhr freyheit mißbrauchtind / vnd zuͦ dem auch jre bruͤder die Juden wider die liebe verachtetind vnd ergertind / so setzt Jacobus hin zuͦ vnd spricht / 1538 Sonder ich rathen / das man jnen schreibe / das sie sich enthaltind von der befleckung der goͤtzen. Dann es warend zur selbigen zeyt etliche von den Heiden bekeret / die meintend sie doͤrfftind wol inn die goͤtzen tempel gon / vnnd von den opfferen aͤssen die man den goͤtzen geopfferet hat / darumb das der goͤtz nichts vnd allein ein einiger warhaffter Gott waͤre / deßhalb waͤrind auch die opffer nichts / vnd koͤnttind nichts weder nützen noch schaden / Vnd schlussend deßhalb darauß / das die gloͤubigen sie wol aͤssen moͤchtind. Da wil aber der heilig Jacobus / wie auch Paulus j.Cor.viij. ix. x. Das die bekerten Heiden sich gar vnd gantz enthaltind vom goͤtzendienst / das ist / von den goͤtzen selb / vnnd von dem dz den falschen vnd erdachten goͤtteren in jren goͤtzen templen geopfferet ward. Darauff setzt er auch weiter / vnd das sie sich huͤtind vor huͦry. Dann die Heiden hattend wol guͦte gsatzt / wider den Ehbruch / vnd schendung der weyberen vnd toͤchteren / strafftend auch die so mit gwalt soͤlichs handletend / Darnebend aber hieltend sies für ein ringe vnd also zuͦ reden für kein sünd / so jemand eigens willens huͦret / oder so ledige personen mit ledigen zuͦschaffen hattend. Darumb erforderet der heilig Apostel Jacobus / wie auch S. Paul. j.Cor. vj. vnd j.Thes.iiij. gar ernstlich reinen vnd heiligen brauch deß leybs / der verr seye von aller befleckung. Zum dritten wil er auch das daß ersteckt / vnd das bluͦt zuͦ aͤssen verbotten werde. Vnd setzt dessen ein vrsach hinzuͦ / dann Moses spricht er / hat von den vorigen zeiten haͤr in allen stetten die in predigend / vnd wirt alle Sabbath in den schuͦlen gelaͤsen. Von welchem verbott ich doben vor diser digression geredt hab. 1539 Dieweil nun dem also ist / so sicht man / das die dem heiligen Apostel Jacobo vnrecht thuͦnd / welche meinend das er dises on vrsach / vnd nit recht gerathen vnd anbracht habe / vnd das es ein schedliche frucht deß conciliij / vnd ein vngesunder rathschlag seye / der der Christenlichen freiheit gar zuͦ wider seye. Dann es je 1538 Das sich die gloͤubigen etlicher dingen enthalten soͤllind. 1539 S.Jacob wirt beschirmpt / das er nit vnrecht gehandlet mit disem gebott.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [178]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/448>, abgerufen am 22.11.2024.