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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Drey vnd viertzigste
verwaltungen vnnd Bistummen der Bischoffen worden ist. So hatt man vnder die Diaconos verordnet Subdiaconos. Vnnd als sich die reichthumb gemeeret hatt / hatt man auch Archidiaconos gemachet / die namlich aller Kirchengüteren verwalter wärind. Die selbigen wurdend aber noch nicht vnder die ordnung vnnd zal der Priesteren / Bischoffen / vnnd Leereren gezellt / sonder blibend haußhalter vnnd verwalter der Kirchengüteren: 3173 Gleich wie auch die München vonn anfang sich deß Priesterthumbs / vnnd diensts der Kirchen nicht gebrauchtend: Dann sie wurdend für Leyen / nicht für Clericos oder Priester gehalten / vnnd warend der sorg der Hirten vnnderworffen. Aber dise vnglückhafftigen vögel habend kein ruow gehept / biß das sie zuo diser letsten zeit zuo oberst auff die Kirchen geflogen / vnnd den Bischoffen vnnd Hirten auff die köpff gesässen sind. Dann die Münch sind Bäpst / Ertzbischoff / Bischoff / vnnd in summa als gewesen / vnd sind es noch. Es wirt auß dem Registro Gregorij anzogen / das er (der doch den München fast günstig gewesen) hab wöllen / das sich der deß Priesterlichen ampts entschlüge / der ein Apt was worden / darumb das daß ein / das ander verhinderte.

3174 Clerici aber (die da heissend ein loß vnnd erbschafft deß Herren / oder deren loß vnnd theyl Gott ist) wurdend vorzeyten genennt / die sich der Theologey an namend vnnd darinnen studiertend / vnnd gleich als ein samen warend der Hirten / verordnet das sie den selbigen in dem Kirchendienst nachkämind: Die läbtend namlich vnnder der disciplin / züchtigung / vnd meysterschafft der Leereren vnnd Priesteren / vnnd studiertend darunder in der geschrifft vnnd inn guoten künsten. Dasselbig ist ein alte / nicht ein neüwe oder menschliche ordnung. Dann vor zeyten in dem alten volck wurdend sie Nazareer genennet. So bezeüget auch Eusebius gnuogsam / das die fürtreffenlicheren Kirchen vonn der Apostel zeyt an allwäg fürnemme schuolen gehebt. Da laßt es sich nun ansehen das mitt der zeyt / als der Kirchen sachen yetz ettwo weyt kommen / disen studierenden befolhen seye worden / das ampt die Tempel auffzuothuon vnnd zuo beschliessen / Jtem alles in dem Tempel zuo zebereiten / auch die ort der heiligen gschrifft dem volck vorzuoläsen / die dann der Bischoff hieß läsen. 3175 Dahar villeicht entstanden sind die nammen / Ostiarij, Lectores, das ist Thürhüter vnnd Läser / welche man yetz zellt vnnder die Kirchen ämpter vnnd ordnungen. Die aber den Bischoffen die geheimeren warend / vnnd jhnen nachfolgetend / vnnd gehalten wurdend als für die / die da möchtind / so die Bischoff abgiengind / jhnen in dem ampt nachkommen / die wurdend Acoluthi genennet / das als vil ist / als wenn du sagtist die Nachfolger / dann Acoluthos ist ein Griechisch wörtli. 3176 Wie es aber gar nach alles mitt der zeit böser vnnd erger wirt / also sind auch dise ding gar schandtlich vnnd weyt von jhrer ersten ynsatzung veränderet worden. Dann in ettlichen sichst du nützit überigs / dann allein ein ytelen nammen: ettliche sind denn gar zenüte vnnd verloren / ettliche inn ein gar anderen brauch verkeert worden. Dessen stell ich zuo zeügen Isidorum / Rabanum / Jnnocentium / Durandum / vnnd dergleichen andere Scribenten. Sie setzend zweyerley geschlächt der Personen die Kirchenämpter tragend / Deren sie das ein nemmend / der wirdi / das ander der weihe. Der wirde / als Bäpst / Ertzvätter / Prelaten / Ertzbischoff / Ertzpriester / Ertzdiacon / Pröbst. Der weihe / als Priester / Diacon oder hälffer etc. Vnnder denen zellend aber ettliche sechs stafflen oder ordnungen / ettliche acht: Gemeynlich zellend sie einhälligklich all dise / namlich / Ostiarios oder Janitores / Lectores oder Psalmisten / Exorcisten / Acolythos / Subdiaconos / Diaconos / Preßbyteros oder

3173 Vonn den München.
3174 Clerici.
3175 Deren wirt im Carthaginensischen Concilio gedacht.
3176 Von der verböserung aller alten brüchen.

Die Drey vnd viertzigste
verwaltungen vnnd Bistummen der Bischoffen worden ist. So hatt man vnder die Diaconos verordnet Subdiaconos. Vnnd als sich die reichthumb gemeeret hatt / hatt man auch Archidiaconos gemachet / die namlich aller Kirchenguͤteren verwalter waͤrind. Die selbigen wurdend aber noch nicht vnder die ordnung vnnd zal der Priesteren / Bischoffen / vnnd Leereren gezellt / sonder blibend haußhalter vnnd verwalter der Kirchenguͤteren: 3173 Gleich wie auch die München vonn anfang sich deß Priesterthumbs / vnnd diensts der Kirchen nicht gebrauchtend: Dann sie wurdend für Leyen / nicht für Clericos oder Priester gehalten / vnnd warend der sorg der Hirten vnnderworffen. Aber dise vnglückhafftigen voͤgel habend kein ruͦw gehept / biß das sie zuͦ diser letsten zeit zuͦ oberst auff die Kirchen geflogen / vnnd den Bischoffen vnnd Hirten auff die koͤpff gesaͤssen sind. Dann die Münch sind Baͤpst / Ertzbischoff / Bischoff / vnnd in summa als gewesen / vnd sind es noch. Es wirt auß dem Registro Gregorij anzogen / das er (der doch den München fast günstig gewesen) hab woͤllen / das sich der deß Priesterlichen ampts entschluͤge / der ein Apt was worden / darumb das daß ein / das ander verhinderte.

3174 Clerici aber (die da heissend ein loß vnnd erbschafft deß Herren / oder deren loß vnnd theyl Gott ist) wurdend vorzeyten genennt / die sich der Theologey an namend vnnd darinnen studiertend / vnnd gleich als ein samen warend der Hirten / verordnet das sie den selbigen in dem Kirchendienst nachkaͤmind: Die laͤbtend namlich vnnder der disciplin / züchtigung / vnd meysterschafft der Leereren vnnd Priesteren / vnnd studiertend darunder in der geschrifft vnnd inn guͦten künsten. Dasselbig ist ein alte / nicht ein neüwe oder menschliche ordnung. Dann vor zeyten in dem alten volck wurdend sie Nazareer genennet. So bezeüget auch Eusebius gnuͦgsam / das die fürtreffenlicheren Kirchen vonn der Apostel zeyt an allwaͤg fürnemme schuͦlen gehebt. Da laßt es sich nun ansehen das mitt der zeyt / als der Kirchen sachen yetz ettwo weyt kommen / disen studierenden befolhen seye worden / das ampt die Tempel auffzuͦthuͦn vnnd zuͦ beschliessen / Jtem alles in dem Tempel zuͦ zebereiten / auch die ort der heiligen gschrifft dem volck vorzuͦlaͤsen / die dann der Bischoff hieß laͤsen. 3175 Dahar villeicht entstanden sind die nammen / Ostiarij, Lectores, das ist Thürhuͤter vnnd Laͤser / welche man yetz zellt vnnder die Kirchen aͤmpter vnnd ordnungen. Die aber den Bischoffen die geheimeren warend / vnnd jhnen nachfolgetend / vnnd gehalten wurdend als für die / die da moͤchtind / so die Bischoff abgiengind / jhnen in dem ampt nachkommen / die wurdend Acoluthi genennet / das als vil ist / als wenn du sagtist die Nachfolger / dann Acoluthos ist ein Griechisch woͤrtli. 3176 Wie es aber gar nach alles mitt der zeit boͤser vnnd erger wirt / also sind auch dise ding gar schandtlich vnnd weyt von jhrer ersten ynsatzung veraͤnderet worden. Dann in ettlichen sichst du nützit überigs / dann allein ein ytelen nammen: ettliche sind denn gar zenüte vnnd verloren / ettliche inn ein gar anderen brauch verkeert worden. Dessen stell ich zuͦ zeügen Isidorum / Rabanum / Jnnocentium / Durandum / vnnd dergleichen andere Scribenten. Sie setzend zweyerley geschlaͤcht der Personen die Kirchenaͤmpter tragend / Deren sie das ein nemmend / der wirdi / das ander der weihe. Der wirde / als Baͤpst / Ertzvaͤtter / Prelaten / Ertzbischoff / Ertzpriester / Ertzdiacon / Proͤbst. Der weihe / als Priester / Diacon oder haͤlffer ꝛc. Vnnder denen zellend aber ettliche sechs stafflen oder ordnungen / ettliche acht: Gemeynlich zellend sie einhaͤlligklich all dise / namlich / Ostiarios oder Janitores / Lectores oder Psalmisten / Exorcisten / Acolythos / Subdiaconos / Diaconos / Preßbyteros oder

3173 Vonn den München.
3174 Clerici.
3175 Deren wirt im Carthaginensischen Concilio gedacht.
3176 Von der verboͤserung aller alten brüchen.
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[[361]/0814] Die Drey vnd viertzigste verwaltungen vnnd Bistummen der Bischoffen worden ist. So hatt man vnder die Diaconos verordnet Subdiaconos. Vnnd als sich die reichthumb gemeeret hatt / hatt man auch Archidiaconos gemachet / die namlich aller Kirchenguͤteren verwalter waͤrind. Die selbigen wurdend aber noch nicht vnder die ordnung vnnd zal der Priesteren / Bischoffen / vnnd Leereren gezellt / sonder blibend haußhalter vnnd verwalter der Kirchenguͤteren: 3173 Gleich wie auch die München vonn anfang sich deß Priesterthumbs / vnnd diensts der Kirchen nicht gebrauchtend: Dann sie wurdend für Leyen / nicht für Clericos oder Priester gehalten / vnnd warend der sorg der Hirten vnnderworffen. Aber dise vnglückhafftigen voͤgel habend kein ruͦw gehept / biß das sie zuͦ diser letsten zeit zuͦ oberst auff die Kirchen geflogen / vnnd den Bischoffen vnnd Hirten auff die koͤpff gesaͤssen sind. Dann die Münch sind Baͤpst / Ertzbischoff / Bischoff / vnnd in summa als gewesen / vnd sind es noch. Es wirt auß dem Registro Gregorij anzogen / das er (der doch den München fast günstig gewesen) hab woͤllen / das sich der deß Priesterlichen ampts entschluͤge / der ein Apt was worden / darumb das daß ein / das ander verhinderte. 3174 Clerici aber (die da heissend ein loß vnnd erbschafft deß Herren / oder deren loß vnnd theyl Gott ist) wurdend vorzeyten genennt / die sich der Theologey an namend vnnd darinnen studiertend / vnnd gleich als ein samen warend der Hirten / verordnet das sie den selbigen in dem Kirchendienst nachkaͤmind: Die laͤbtend namlich vnnder der disciplin / züchtigung / vnd meysterschafft der Leereren vnnd Priesteren / vnnd studiertend darunder in der geschrifft vnnd inn guͦten künsten. Dasselbig ist ein alte / nicht ein neüwe oder menschliche ordnung. Dann vor zeyten in dem alten volck wurdend sie Nazareer genennet. So bezeüget auch Eusebius gnuͦgsam / das die fürtreffenlicheren Kirchen vonn der Apostel zeyt an allwaͤg fürnemme schuͦlen gehebt. Da laßt es sich nun ansehen das mitt der zeyt / als der Kirchen sachen yetz ettwo weyt kommen / disen studierenden befolhen seye worden / das ampt die Tempel auffzuͦthuͦn vnnd zuͦ beschliessen / Jtem alles in dem Tempel zuͦ zebereiten / auch die ort der heiligen gschrifft dem volck vorzuͦlaͤsen / die dann der Bischoff hieß laͤsen. 3175 Dahar villeicht entstanden sind die nammen / Ostiarij, Lectores, das ist Thürhuͤter vnnd Laͤser / welche man yetz zellt vnnder die Kirchen aͤmpter vnnd ordnungen. Die aber den Bischoffen die geheimeren warend / vnnd jhnen nachfolgetend / vnnd gehalten wurdend als für die / die da moͤchtind / so die Bischoff abgiengind / jhnen in dem ampt nachkommen / die wurdend Acoluthi genennet / das als vil ist / als wenn du sagtist die Nachfolger / dann Acoluthos ist ein Griechisch woͤrtli. 3176 Wie es aber gar nach alles mitt der zeit boͤser vnnd erger wirt / also sind auch dise ding gar schandtlich vnnd weyt von jhrer ersten ynsatzung veraͤnderet worden. Dann in ettlichen sichst du nützit überigs / dann allein ein ytelen nammen: ettliche sind denn gar zenüte vnnd verloren / ettliche inn ein gar anderen brauch verkeert worden. Dessen stell ich zuͦ zeügen Isidorum / Rabanum / Jnnocentium / Durandum / vnnd dergleichen andere Scribenten. Sie setzend zweyerley geschlaͤcht der Personen die Kirchenaͤmpter tragend / Deren sie das ein nemmend / der wirdi / das ander der weihe. Der wirde / als Baͤpst / Ertzvaͤtter / Prelaten / Ertzbischoff / Ertzpriester / Ertzdiacon / Proͤbst. Der weihe / als Priester / Diacon oder haͤlffer ꝛc. Vnnder denen zellend aber ettliche sechs stafflen oder ordnungen / ettliche acht: Gemeynlich zellend sie einhaͤlligklich all dise / namlich / Ostiarios oder Janitores / Lectores oder Psalmisten / Exorcisten / Acolythos / Subdiaconos / Diaconos / Preßbyteros oder 3173 Vonn den München. 3174 Clerici. 3175 Deren wirt im Carthaginensischen Concilio gedacht. 3176 Von der verboͤserung aller alten brüchen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [361]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/814>, abgerufen am 22.11.2024.