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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Sächs vnd viertzig
vnd heilige eynsatzungen vnd breüch sind / die von allen glöubigen sind gebraucht worden: vnd sind doch sy nicht destminder vnderscheiden von denen sacramenten / die da heilige übungen sind / die in worten vnd ausseren ceremonien stond / vnd die niessenden in ein gsellschafft vnd gmeinschafft verbindend. Es spricht auch Rabanus Maurus / der ein fleyssiger läser der bücheren Augustini / vnd ein Bischoff zuo Mentz ist gewäsen / lib. de Instit. Clericorum 1. cap.24. Das sind aber sacrament / der Tauff vnd salbung / der Lyb vnd das bluot: welche darumb sacrament genennt werdend / daß die göttlich krafft vnder der anbildung der lyblichen dingen das heil der selbigen sacramenten secretius / das ist / in geheim würckt / dahär auch die sacrament a secretis uirtutibus uel sacris / das ist / von den geheimen krefften oder heiligen dingen / also genennt werdend. Diser Rabanus hat gläbt vmb die zeyt als man zalt 830. Das man deßhalb auch darauß abnemmen kan / daß die alt Apostolisch kirch nit me dann zwey sacrament gehan hat. Ambrosij wil ich hie nit gedencken: wie wol auch er in seinen bücheren von sacramenten / jren nit so vil zellt / als aber der hauff der Schuolleereren thuot: vnd das darumb / daß die selben bücher nit von allen gleerten für ware bücher Ambrosij gehalten werdend. Also laß ich mich auch nit bewegen mit den bücheren Dionysij. Dann was alle frommen vnd gleerten von dem selbigen haltind / ist offenbar. Wie aber dem allem seye / so zeigt vnd befilcht vns die heilig Biblisch geschrifft / die die einig vnd aller gwüssest regel vnd richtschnuor ist des läbens / vnd alles dessen das man in der kirchen thuon vnd halten sol / den Tauff vnnd des Herren Nachtmal als offenliche eynsatzungen vnd sacrament Christi vnsers Herren. Darumb so sind vns die selbigen gnuog / das wir vns deßhalb an das nit kerend / was die spitzfündige des menschlichen gemüts wider das oder über das erdenckt vnd aufbringt / dann sy kein gwalt nie empfangen hat neüwe sacrament ynzuosetzen.

3473 Darnäbend verachtend wir aber die guoten breüch vnd heilsamen eynsatzungen Gottes / vnd glöubigen übungen der kirchen Christi nit. Wir habend an anderen orten anzeigt was wir haltind von der Buoß / vnd von der Ordnung oder weyhung der dieneren der kirchen / so wöllend wir auch an seinem ort von den anderen vnd übrigen reden / die von de Nüwen leereren für sacrament außgäben werdend. Also hab ich auch an anderen orten / so vil mich gnuog seyn bedunckt hat / von der gleychheit / deßgleych vom vnderscheid der sacramenten des alten vnd neüwen volcks / geredt.

3474 Nun wöllend wir besähen worinnen die sacrament standind / vnd was sy begreyffind. So bezeüget nun die heilig gschrifft / mit sampt allen glöubigen / daß sy in zweyen dingen standind / oder zwey ding begreyffind / das zeichen namlich vnd das so verzeichnet wirt / das wort vnd den ausseren bruch / die Euangelisch verheissung vnd die ausser ceremoni / ein aussers ding vnd ein inners / das ist ein irrdischs vnd ein himmlischs / wie der heilig Marterer Christi Irenaeus sagt / ein sichtbars vnd ein vnsichtbars / ein empfindtlichs vnd eins das allein mit dem verstand begriffen wirt. Dann hiehar dienet daß der heilig Joannes Chrysostomus in Matth. spricht3475 / Christus hat vns nichts empfindtlichs gäben. Die ausseren ding sind wol empfindtlich / dz ander aber alles verständtlich. Da nennt er empfindtlich / das durch die ausseren sinn / als durch gsicht / gehör / versuochen vnd anrüren / begriffen wirt. Verständtlich aber / das mit dem gmüt / verstand / betrachtung vnd rächnung des hertzens / ja nit des fleischinen sonder des glöubigen / erfasset wirt. Das wirt durch beyspil vnd anzeigung der gschrifft klärer werden. Der Herr spricht im Euangelio zuo seinen jüngeren: Gond hin in die gantz wält / vnd predigend das Euangelium allen creaturen / Wär glaubt vnd taufft wirt / der wirt sälig. Jr söllend sy aber

3473 Dz wir guote vnd heilsame brüch der kirchen nit verwerffind.
3474 Daß die sacrament zwey ding begryffind das zeichen vnd das verzeichnet. Lib. contra haereses 4. & 5.
3475 Homel.83.

Die Saͤchs vnd viertzig
vnd heilige eynsatzungen vnd breüch sind / die von allen gloͤubigen sind gebraucht worden: vnd sind doch sy nicht destminder vnderscheiden von denen sacramenten / die da heilige uͤbungen sind / die in worten vnd ausseren ceremonien stond / vnd die niessenden in ein gsellschafft vnd gmeinschafft verbindend. Es spricht auch Rabanus Maurus / der ein fleyssiger laͤser der buͤcheren Augustini / vnd ein Bischoff zuͦ Mentz ist gewaͤsen / lib. de Instit. Clericorum 1. cap.24. Das sind aber sacrament / der Tauff vnd salbung / der Lyb vnd das bluͦt: welche darumb sacrament genennt werdend / daß die goͤttlich krafft vnder der anbildung der lyblichen dingen das heil der selbigen sacramenten secretius / das ist / in geheim würckt / dahaͤr auch die sacrament à secretis uirtutibus uel sacris / das ist / von den geheimen krefften oder heiligen dingen / also genennt werdend. Diser Rabanus hat glaͤbt vmb die zeyt als man zalt 830. Das man deßhalb auch darauß abnemmen kan / daß die alt Apostolisch kirch nit me dann zwey sacrament gehan hat. Ambrosij wil ich hie nit gedencken: wie wol auch er in seinen buͤcheren von sacramenten / jren nit so vil zellt / als aber der hauff der Schuͦlleereren thuͦt: vnd das darumb / daß die selben buͤcher nit von allen gleerten für ware buͤcher Ambrosij gehalten werdend. Also laß ich mich auch nit bewegen mit den buͤcheren Dionysij. Dann was alle frommen vnd gleerten von dem selbigen haltind / ist offenbar. Wie aber dem allem seye / so zeigt vnd befilcht vns die heilig Biblisch geschrifft / die die einig vnd aller gwüssest regel vnd richtschnuͦr ist des laͤbens / vnd alles dessen das man in der kirchen thuͦn vnd halten sol / den Tauff vnnd des Herren Nachtmal als offenliche eynsatzungen vnd sacrament Christi vnsers Herren. Darumb so sind vns die selbigen gnuͦg / das wir vns deßhalb an das nit kerend / was die spitzfündige des menschlichen gemuͤts wider das oder über das erdenckt vnd aufbringt / dann sy kein gwalt nie empfangen hat neüwe sacrament ynzuͦsetzen.

3473 Darnaͤbend verachtend wir aber die guͦten breüch vnd heilsamen eynsatzungen Gottes / vnd gloͤubigen uͤbungen der kirchen Christi nit. Wir habend an anderen orten anzeigt was wir haltind von der Buͦß / vnd von der Ordnung oder weyhung der dieneren der kirchen / so woͤllend wir auch an seinem ort von den anderen vnd übrigen reden / die von de Nüwen leereren für sacrament außgaͤben werdend. Also hab ich auch an anderen orten / so vil mich gnuͦg seyn bedunckt hat / von der gleychheit / deßgleych vom vnderscheid der sacramenten des alten vnd neüwen volcks / geredt.

3474 Nun woͤllend wir besaͤhen worinnen die sacrament standind / vnd was sy begreyffind. So bezeüget nun die heilig gschrifft / mit sampt allen gloͤubigen / daß sy in zweyen dingen standind / oder zwey ding begreyffind / das zeichen namlich vnd das so verzeichnet wirt / das wort vnd den ausseren bruch / die Euangelisch verheissung vnd die ausser ceremoni / ein aussers ding vnd ein inners / das ist ein irrdischs vnd ein himmlischs / wie der heilig Marterer Christi Irenaeus sagt / ein sichtbars vnd ein vnsichtbars / ein empfindtlichs vnd eins das allein mit dem verstand begriffen wirt. Dann hiehar dienet daß der heilig Joannes Chrysostomus in Matth. spricht3475 / Christus hat vns nichts empfindtlichs gaͤben. Die ausseren ding sind wol empfindtlich / dz ander aber alles verstaͤndtlich. Da nennt er empfindtlich / das durch die ausseren sinn / als durch gsicht / gehoͤr / versuͦchen vnd anruͤren / begriffen wirt. Verstaͤndtlich aber / das mit dem gmuͤt / verstand / betrachtung vnd raͤchnung des hertzens / ja nit des fleischinen sonder des gloͤubigen / erfasset wirt. Das wirt durch beyspil vnd anzeigung der gschrifft klaͤrer werden. Der Herr spricht im Euangelio zuͦ seinen jüngeren: Gond hin in die gantz waͤlt / vnd predigend das Euangelium allen creaturen / Waͤr glaubt vnd taufft wirt / der wirt saͤlig. Jr soͤllend sy aber

3473 Dz wir guͦte vnd heilsame brüch der kirchen nit verwerffind.
3474 Daß die sacrament zwey ding begryffind das zeichen vnd das verzeichnet. Lib. contra hæreses 4. & 5.
3475 Homel.83.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [400]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/892>, abgerufen am 24.11.2024.