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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
die eine gestalt deß brots / den Priesteren aber beide gstalten zuogelassen / vnnd ja den selbigen die allein zuogerechnet habend. Dann der heilig Apostel Paulus hat vom Herren selbs das recht empfangen / alle glöubigen Christi zum trinckgschirr deß Herren zuogelassen. Darumb luogind dise verwegne leüt zuo von wäm sy das gebott empfangen habind die Leyen außzeschliessen vnd zuo verhinderen am trinckgschirr / das jnen doch von Gott dem Herren zuogelassen ist. Dann Christus hat gleych als auß prophetischem geist vorgwüßt wie es in der kirchen gon wurde / vnd hat deßhalb nit vom brot gesagt / Essend alle daruon: sonder vom trinckgschirr hat er gesprochen / Trinckend alle darauß. Vnd Marcus setzt auch nit on grosse vrsach hinzuo / Vnd sy trunckend all darauß. Zuo welchem auch dienet / das der Herr bey dem Luca spricht: Nemmend das / vnnd teilends vnder euch. Auff dise heitere vnd außtruckte eynsatzung Christi sicht der heilig Apostel Paulus / da er das brot vnd das trinckgschirr zum dritten oder vierten mal zuosamen setzt / vnd spricht: So offt jr dises brot ässend / vnnd von disem trinckgschirr trinckend / so verkündend den tod deß Herren. Jtem / Welcher dises brot ässen / oder von disem tranck deß Herren trincken wirt / vnwirdig / der wirt schuldig deß leybs vnd bluots deß Herren. Vnd abermals: So bewäre der mensch sich selber / vnd also ässe er von disem brot / vnnd trincke von disem tranck. Vnd noch weyter: Wär vnwirdig isset vnd trinckt / etc. Das ist ein vilfaltige kundtschafft / die gantz wirdig daß man jren glaube / vnd deren alle angäbungen vnd satzungen aller menschen weychind. Der Herr hat das trinckgschirr deß Nachtmals allen glöubigen eyngesetzt / darumb habend es auch seine Apostel allen glöubigen dargereicht. Dann wenn das sacrament deß bluots Christi allein den apostlen gegeben ist / so gehört ye auch der handel selbs / namlich die verzyhung der sünden / die durch das bluot Christi erworben ist / allein den apostlen zuo. Nun spricht aber der Herr heiter / Dises ist das bluot deß neüwen testaments / das vergossen wirt für vil zur verzyhung der sünden. So wirt auch an anderen orten der heiligen gschrifft heiter angezeigt / dz das bluot Christi vergossen seye zur verzyhung der sünden aller glöubigen. Dieweyl dann nun die Leyen deß handels selbs teilhafftig sind / wie vil dann mer deß zeichens? Wenn aber vnsere widersächer weyter spräched / es seygind allein die Apostel im Nachtmal zetisch gesässen / die ein vorbild tragen habind der priesteren / vnd denen seye allein der brauch deß trinckgschirrs zuogelassen / vnd sölle keinen anderen / dann die im ersten Nachtmal zuogegen gewesen / nachgelassen werden. So frag ich sy / mit was rechtens sy dann deß Herren brot den Leyen darbietind / oder mit was rechtens sy die weyber zum Nachtmal zuolassind / so doch heiter vnd offenbar gnuog ist / daß weder dise noch yene / wie sy von disem handel redend / an deß Herren tisch gesässen seygind. Da gstäckend sy vnnd sind gefangen. Ja werffend sy für die gfar die bey dem trinckgschirr seye / das / wenn es gmeinlich yederman sölte darbotten werden / so wurde es darzuo kommen / daß es auß vngeschickte vnd vnwüssenheit der leüten / mit grosser ergernuß auff die erden wurde verschüttet werden. Grad als ob die ewig fürsichtigkeit Gottes söliche ergernuß nit vorgesehen habe / die dise weysen yetzund im end der wält erst ersähend / vnd die da ersetzen wöllend was dem sun Gottes gemanglet hat. Es thüye aber die ein gstalt den Leyen gnuog / schreyend sy / dieweyl es volgen müsse daß auch Christi bluot da begriffen werde da sein leyb seye. Also volgete aber / daß die eine gstalt vergäben eyngesetzt wäre. Es hat aber der Herr besonders vnd vnderscheidenlich erstlich das brot dargebotten / darnach aber das trinckgschirr: vnd ist an allem das der Herr eyngesetzt / nichts überflüssigs. Darumb so söllend beide gstalten / dieweyl es der Herr also gheissen / allen glöubigen außgeteilt werden. Welches die alten alle gethon habend garnach biß auff die zeyt

Predig.
die eine gestalt deß brots / den Priesteren aber beide gstalten zuͦgelassen / vnnd ja den selbigen die allein zuͦgerechnet habend. Dann der heilig Apostel Paulus hat vom Herren selbs das recht empfangen / alle gloͤubigen Christi zum trinckgschirr deß Herren zuͦgelassen. Darumb luͦgind dise verwegne leüt zuͦ von waͤm sy das gebott empfangen habind die Leyen außzeschliessen vnd zuͦ verhinderen am trinckgschirr / das jnen doch von Gott dem Herren zuͦgelassen ist. Dann Christus hat gleych als auß prophetischem geist vorgwüßt wie es in der kirchen gon wurde / vnd hat deßhalb nit vom brot gesagt / Essend alle daruͦn: sonder vom trinckgschirr hat er gesprochen / Trinckend alle darauß. Vnd Marcus setzt auch nit on grosse vrsach hinzuͦ / Vnd sy trunckend all darauß. Zuͦ welchem auch dienet / das der Herr bey dem Luca spricht: Nemmend das / vnnd teilends vnder euch. Auff dise heitere vnd außtruckte eynsatzung Christi sicht der heilig Apostel Paulus / da er das brot vnd das trinckgschirr zum dritten oder vierten mal zuͦsamen setzt / vnd spricht: So offt jr dises brot aͤssend / vnnd von disem trinckgschirr trinckend / so verkündend den tod deß Herren. Jtem / Welcher dises brot aͤssen / oder von disem tranck deß Herren trincken wirt / vnwirdig / der wirt schuldig deß leybs vnd bluͦts deß Herren. Vnd abermals: So bewaͤre der mensch sich selber / vnd also aͤsse er von disem brot / vnnd trincke von disem tranck. Vnd noch weyter: Waͤr vnwirdig isset vnd trinckt / ꝛc. Das ist ein vilfaltige kundtschafft / die gantz wirdig daß man jren glaube / vnd deren alle angaͤbungen vnd satzungen aller menschen weychind. Der Herr hat das trinckgschirr deß Nachtmals allen gloͤubigen eyngesetzt / darumb habend es auch seine Apostel allen gloͤubigen dargereicht. Dann wenn das sacrament deß bluͦts Christi allein den apostlen gegeben ist / so gehoͤrt ye auch der handel selbs / namlich die verzyhung der sünden / die durch das bluͦt Christi erworben ist / allein den apostlen zuͦ. Nun spricht aber der Herr heiter / Dises ist das bluͦt deß neüwen testaments / das vergossen wirt für vil zur verzyhung der sünden. So wirt auch an anderen orten der heiligen gschrifft heiter angezeigt / dz das bluͦt Christi vergossen seye zur verzyhung der sünden aller gloͤubigen. Dieweyl dann nun die Leyen deß handels selbs teilhafftig sind / wie vil dann mer deß zeichens? Wenn aber vnsere widersaͤcher weyter spraͤched / es seygind allein die Apostel im Nachtmal zetisch gesaͤssen / die ein vorbild tragen habind der priesteren / vnd denen seye allein der brauch deß trinckgschirrs zuͦgelassen / vnd soͤlle keinen anderen / dann die im ersten Nachtmal zuͦgegen gewesen / nachgelassen werden. So frag ich sy / mit was rechtens sy dann deß Herren brot den Leyen darbietind / oder mit was rechtens sy die weyber zum Nachtmal zuͦlassind / so doch heiter vnd offenbar gnuͦg ist / daß weder dise noch yene / wie sy von disem handel redend / an deß Herren tisch gesaͤssen seygind. Da gstaͤckend sy vnnd sind gefangen. Ja werffend sy für die gfar die bey dem trinckgschirr seye / das / wenn es gmeinlich yederman soͤlte darbotten werden / so wurde es darzuͦ kommen / daß es auß vngeschickte vnd vnwüssenheit der leüten / mit grosser ergernuß auff die erden wurde verschüttet werden. Grad als ob die ewig fürsichtigkeit Gottes soͤliche ergernuß nit vorgesehen habe / die dise weysen yetzund im end der waͤlt erst ersaͤhend / vnd die da ersetzen woͤllend was dem sun Gottes gemanglet hat. Es thuͤye aber die ein gstalt den Leyen gnuͦg / schreyend sy / dieweyl es volgen muͤsse daß auch Christi bluͦt da begriffen werde da sein leyb seye. Also volgete aber / daß die eine gstalt vergaͤben eyngesetzt waͤre. Es hat aber der Herr besonders vnd vnderscheidenlich erstlich das brot dargebotten / darnach aber das trinckgschirr: vnd ist an allem das der Herr eyngesetzt / nichts überflüssigs. Darumb so soͤllend beide gstalten / dieweyl es der Herr also gheissen / allen gloͤubigen außgeteilt werden. Welches die alten alle gethon habend garnach biß auff die zeyt

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[CCCCXLVI./0983] Predig. die eine gestalt deß brots / den Priesteren aber beide gstalten zuͦgelassen / vnnd ja den selbigen die allein zuͦgerechnet habend. Dann der heilig Apostel Paulus hat vom Herren selbs das recht empfangen / alle gloͤubigen Christi zum trinckgschirr deß Herren zuͦgelassen. Darumb luͦgind dise verwegne leüt zuͦ von waͤm sy das gebott empfangen habind die Leyen außzeschliessen vnd zuͦ verhinderen am trinckgschirr / das jnen doch von Gott dem Herren zuͦgelassen ist. Dann Christus hat gleych als auß prophetischem geist vorgwüßt wie es in der kirchen gon wurde / vnd hat deßhalb nit vom brot gesagt / Essend alle daruͦn: sonder vom trinckgschirr hat er gesprochen / Trinckend alle darauß. Vnd Marcus setzt auch nit on grosse vrsach hinzuͦ / Vnd sy trunckend all darauß. Zuͦ welchem auch dienet / das der Herr bey dem Luca spricht: Nemmend das / vnnd teilends vnder euch. Auff dise heitere vnd außtruckte eynsatzung Christi sicht der heilig Apostel Paulus / da er das brot vnd das trinckgschirr zum dritten oder vierten mal zuͦsamen setzt / vnd spricht: So offt jr dises brot aͤssend / vnnd von disem trinckgschirr trinckend / so verkündend den tod deß Herren. Jtem / Welcher dises brot aͤssen / oder von disem tranck deß Herren trincken wirt / vnwirdig / der wirt schuldig deß leybs vnd bluͦts deß Herren. Vnd abermals: So bewaͤre der mensch sich selber / vnd also aͤsse er von disem brot / vnnd trincke von disem tranck. Vnd noch weyter: Waͤr vnwirdig isset vnd trinckt / ꝛc. Das ist ein vilfaltige kundtschafft / die gantz wirdig daß man jren glaube / vnd deren alle angaͤbungen vnd satzungen aller menschen weychind. Der Herr hat das trinckgschirr deß Nachtmals allen gloͤubigen eyngesetzt / darumb habend es auch seine Apostel allen gloͤubigen dargereicht. Dann wenn das sacrament deß bluͦts Christi allein den apostlen gegeben ist / so gehoͤrt ye auch der handel selbs / namlich die verzyhung der sünden / die durch das bluͦt Christi erworben ist / allein den apostlen zuͦ. Nun spricht aber der Herr heiter / Dises ist das bluͦt deß neüwen testaments / das vergossen wirt für vil zur verzyhung der sünden. So wirt auch an anderen orten der heiligen gschrifft heiter angezeigt / dz das bluͦt Christi vergossen seye zur verzyhung der sünden aller gloͤubigen. Dieweyl dann nun die Leyen deß handels selbs teilhafftig sind / wie vil dann mer deß zeichens? Wenn aber vnsere widersaͤcher weyter spraͤched / es seygind allein die Apostel im Nachtmal zetisch gesaͤssen / die ein vorbild tragen habind der priesteren / vnd denen seye allein der brauch deß trinckgschirrs zuͦgelassen / vnd soͤlle keinen anderen / dann die im ersten Nachtmal zuͦgegen gewesen / nachgelassen werden. So frag ich sy / mit was rechtens sy dann deß Herren brot den Leyen darbietind / oder mit was rechtens sy die weyber zum Nachtmal zuͦlassind / so doch heiter vnd offenbar gnuͦg ist / daß weder dise noch yene / wie sy von disem handel redend / an deß Herren tisch gesaͤssen seygind. Da gstaͤckend sy vnnd sind gefangen. Ja werffend sy für die gfar die bey dem trinckgschirr seye / das / wenn es gmeinlich yederman soͤlte darbotten werden / so wurde es darzuͦ kommen / daß es auß vngeschickte vnd vnwüssenheit der leüten / mit grosser ergernuß auff die erden wurde verschüttet werden. Grad als ob die ewig fürsichtigkeit Gottes soͤliche ergernuß nit vorgesehen habe / die dise weysen yetzund im end der waͤlt erst ersaͤhend / vnd die da ersetzen woͤllend was dem sun Gottes gemanglet hat. Es thuͤye aber die ein gstalt den Leyen gnuͦg / schreyend sy / dieweyl es volgen muͤsse daß auch Christi bluͦt da begriffen werde da sein leyb seye. Also volgete aber / daß die eine gstalt vergaͤben eyngesetzt waͤre. Es hat aber der Herr besonders vnd vnderscheidenlich erstlich das brot dargebotten / darnach aber das trinckgschirr: vnd ist an allem das der Herr eyngesetzt / nichts überflüssigs. Darumb so soͤllend beide gstalten / dieweyl es der Herr also gheissen / allen gloͤubigen außgeteilt werden. Welches die alten alle gethon habend garnach biß auff die zeyt

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXLVI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/983>, abgerufen am 22.11.2024.