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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
heiligen möge / dieweyl die selbig eer deß einigen verdiensts deß suns Gottes seye: zuo dem so seygind auch die seelen der abgestorbnen in yhener zeyt nit in einem sölichen stand vnnd wäsen / daß jnen mit einigen wercken diser wält sölle oder möge geholffen werden. Dargegen aber / wenn die alten durch das opffer / das opffer deß lobs verstond / so widerfächtend wirs nit / das nit auch opffer für die abgestorbnen geschähind: das ist / daß man Gott dancke vnd sein güte lobe / daß er sy mit warem glauben begabet / auß diser ellenden zeyt berüfft / vnd in die gsellschafft vnd menge der englen vnd aller säligen / in das ewig vatterland aller fröuden genommen vnd versamlet habe. Aber das Nachtmal für die abgestorbnen halten / heißt vns kein warheit noch warer glaub.

3799 Vnd haltend also im opffer ein vnderscheid. Dann es ist ein versünopffer / item auch ein opffer der bekanntnuß oder deß lobs. Das opffer der versünung wirt geopfferet zuo versünung vnnd reinigung der sünd / ja zur gnuogthüyung für die sünd. Das kan nit geschehen on sterben vnnd bluotuergiessen: welches Paulus heiter anzeigt im 9. cap. zun Hebreern. Ein sölichs ist das opffer Christi (dessen alle opffer aller glöubigen deß alten Testaments / ein vorbild getragen habend) welcher der priester vnd das opffer selbs / sich selbs ein mal Gott dem vatter aufgeopfferet hat / do er am creütz gelitten / sein vnschuldig bluot vergossen / vnd den geist aufgeben hat. Ein sölichs opffer ist das Nachtmal auff den heüttigen tag nit / sonder ein widergedächtnuß deß todts vnd deß ein mal beschächnen opffers am creütz. Dann Christus sol vnd mag auch nit widerumb geopfferet werden / der ein mal geopfferet / gnuogsam ist zuo versünen alle sünd aller zeyten vnd der gantzen wält. Worzuo sölte er dann widerumb geopfferet werden? Es mag auch der sun Gottes von keinem menschen geopfferet werden / der darumb sich selbs ein mal Gott dem vatter geopfferet hat / als der da ist ein priester in ewigkeit nach der ordnung Melchizedek. Darumb so opfferet der diener der kirchen den leyb vnd das bluot Christi im Nachtmal nit für die läbenden in der gmeind / sonder er begadt mit sampt der gantzen gmeind die gedächtnuß deß opffers das ein mal am creütz geschehen ist. Von welchem / wie ich an anderen orten geredt / daß Nachtmal ein opffer mag genennet werden / darumb daß es ein sacrament ist / deß opffers das ein mal von Christo beschähen ist / wie auch der heilig Augustinus geschriben hat. Das opffer aber der bekanntnuß / ist ein opffer deß lobs vnnd der dancksagung / das wir Gott opfferend vmb die erlösung vnnd guotthaten / die er der kirchen auß gnaden bewisen vnd zuogestelt hat. Dieweyl wir aber dises Gott allweg opfferend / so wir bättend / insonders aber wenn wir die dancksagung haltend / oder deß Herren Nachtmal begond / so ist das Nachtmal von den alten ein opffer genennt worden / darumb daß wir darinn Gott dancksagend vmb die erlösung vom tod / vnnd vmb die erbschafft deß ewigen läbens die er vns geschenckt hat. Daß aber diser opffer gmeinlich von der gantzen kirchen die das Nachtmal haltet / Gott geopfferet werde / vnd nit vom diener allein für die läbenden in der kirchen / hab ich da oben angezeigt.

3800 Dieweyl ich aber nun bißhär den merteil vmbstend deß Nachtmals vnd fragen / so dauon gmeinlich fürbracht werdend / so vil mich der notturfft dises handels dienstlich seyn bedunckt hat / vnd so vil mein schlächte vnd kleinfüge hat mögen darthuon / erleüteret hab: so ist nun überig / daß ich mich wende auff das end / von deßwegen das Nachtmal vom Herren ist eyngesetzt worden (welches stuck dann nit on vrsach vnder die fürnemsten dises handels gezelt wirt) zuo erklären. Dasselbig hab ich aber gleych von anfang diser Predig in der beschreybung deß Nachtmals erzelt. Dann der Herr hat vns mit brot vnd weyn / die er zuo ässen vnnd zuo trinken dargestelt / sein verheissung

3799 Zweyerley opffer der versünung vnd deß lobs.
3800 Vom end deß Herren Nachtmals.

Predig.
heiligen moͤge / dieweyl die selbig eer deß einigen verdiensts deß suns Gottes seye: zuͦ dem so seygind auch die seelen der abgestorbnen in yhener zeyt nit in einem soͤlichen stand vnnd waͤsen / daß jnen mit einigen wercken diser waͤlt soͤlle oder moͤge geholffen werden. Dargegen aber / wenn die alten durch das opffer / das opffer deß lobs verstond / so widerfaͤchtend wirs nit / das nit auch opffer für die abgestorbnen geschaͤhind: das ist / daß man Gott dancke vnd sein guͤte lobe / daß er sy mit warem glauben begabet / auß diser ellenden zeyt beruͤfft / vnd in die gsellschafft vnd menge der englen vnd aller saͤligen / in das ewig vatterland aller froͤuden genommen vnd versamlet habe. Aber das Nachtmal für die abgestorbnen halten / heißt vns kein warheit noch warer glaub.

3799 Vnd haltend also im opffer ein vnderscheid. Dann es ist ein versuͤnopffer / item auch ein opffer der bekanntnuß oder deß lobs. Das opffer der versuͤnung wirt geopfferet zuͦ versuͤnung vnnd reinigung der sünd / ja zur gnuͦgthuͤyung für die sünd. Das kan nit geschehen on sterben vnnd bluͦtuergiessen: welches Paulus heiter anzeigt im 9. cap. zun Hebreern. Ein soͤlichs ist das opffer Christi (dessen alle opffer aller gloͤubigen deß alten Testaments / ein vorbild getragen habend) welcher der priester vnd das opffer selbs / sich selbs ein mal Gott dem vatter aufgeopfferet hat / do er am creütz gelitten / sein vnschuldig bluͦt vergossen / vnd den geist aufgeben hat. Ein soͤlichs opffer ist das Nachtmal auff den heüttigen tag nit / sonder ein widergedaͤchtnuß deß todts vnd deß ein mal beschaͤchnen opffers am creütz. Dann Christus sol vnd mag auch nit widerumb geopfferet werden / der ein mal geopfferet / gnuͦgsam ist zuͦ versuͤnen alle sünd aller zeyten vnd der gantzen waͤlt. Worzuͦ soͤlte er dann widerumb geopfferet werden? Es mag auch der sun Gottes von keinem menschen geopfferet werden / der darumb sich selbs ein mal Gott dem vatter geopfferet hat / als der da ist ein priester in ewigkeit nach der ordnung Melchizedek. Darumb so opfferet der diener der kirchen den leyb vnd das bluͦt Christi im Nachtmal nit für die laͤbenden in der gmeind / sonder er begadt mit sampt der gantzen gmeind die gedaͤchtnuß deß opffers das ein mal am creütz geschehen ist. Von welchem / wie ich an anderen orten geredt / daß Nachtmal ein opffer mag genennet werden / darumb daß es ein sacrament ist / deß opffers das ein mal von Christo beschaͤhen ist / wie auch der heilig Augustinus geschriben hat. Das opffer aber der bekanntnuß / ist ein opffer deß lobs vnnd der dancksagung / das wir Gott opfferend vmb die erloͤsung vnnd guͦtthaten / die er der kirchen auß gnaden bewisen vnd zuͦgestelt hat. Dieweyl wir aber dises Gott allweg opfferend / so wir baͤttend / insonders aber wenn wir die dancksagung haltend / oder deß Herren Nachtmal begond / so ist das Nachtmal von den alten ein opffer genennt worden / darumb daß wir darinn Gott dancksagend vmb die erloͤsung vom tod / vnnd vmb die erbschafft deß ewigen laͤbens die er vns geschenckt hat. Daß aber diser opffer gmeinlich von der gantzen kirchen die das Nachtmal haltet / Gott geopfferet werde / vnd nit vom diener allein für die laͤbenden in der kirchen / hab ich da oben angezeigt.

3800 Dieweyl ich aber nun bißhaͤr den merteil vmbstend deß Nachtmals vnd fragen / so dauon gmeinlich fürbracht werdend / so vil mich der notturfft dises handels dienstlich seyn bedunckt hat / vnd so vil mein schlaͤchte vnd kleinfuͤge hat moͤgen darthuͦn / erleüteret hab: so ist nun überig / daß ich mich wende auff das end / von deßwegen das Nachtmal vom Herren ist eyngesetzt worden (welches stuck dann nit on vrsach vnder die fürnemsten dises handels gezelt wirt) zuͦ erklaͤren. Dasselbig hab ich aber gleych von anfang diser Predig in der beschreybung deß Nachtmals erzelt. Dann der Herr hat vns mit brot vnd weyn / die er zuͦ aͤssen vnnd zuͦ trinken dargestelt / sein verheissung

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/993>, abgerufen am 22.11.2024.