Grundsätze auf, nach welchen man bey Heilung der Krank- heiten im Allgemeinen, und einzelner Klassen derselben ins- besondere verfahren müsse. Sie schildert demnach die ge- meinschaftlichen Erscheinungen der Krankheiten, so wie die Würkung der Heilmittel in ihrer allgemeinsten und höchsten Ansicht, um daraus das allgemeinste Verhältniß der Heil- mittel zu den Krankheiten in das gehörige Licht zu setzen.
§ 369.
Dieses entdeckte gehörige Verhältniß (Proportion) ei- nes bestimmten Heilmittels zu einer bestimmten Krankheits- erscheinung, wird eine Heilanzeige (Indication) ge- nennt, so wie das Mißverhältniß (Disproportion) dersel- ben eine Gegenanzeige (Contraindication) heißt. Da nun die allgemeine Heilkunst sich mit Bestimmung dieser Verhältnisse oder Mißverhältnisse beschäftigt, so wird sie auch die Lehre von den allgemeinen Heilanzeigen genennt.
§ 370.
Ihre Quelle ist die an dem kranken Menschen gemachte Erfahrung. Sie zieht nämlich aus der Beobachtung der Heilung einzelner Krankheiten allgemeine Resultate, welche sich auf die Heilung der Krankheiten überhaupt, oder einzel- ner Klassen derselben, die ihren wesentlichen Erscheinungen nach, mit einander übereinkommen, beziehen.
§ 371.
Sie stellt also, und darinne besteht vorzüglich ihr Ge- schäft, die Resultate der Pathogenie und der Heilmittellehre zusammen, und bedarf also zunächst der Hülfe dieser Wis- senschaften, sodann aber auch aller übrigen, welche diese selbst begründen oder unterstützen.
§ 372.
Encyklopaͤdie der Heilkunſt.
Grundſaͤtze auf, nach welchen man bey Heilung der Krank- heiten im Allgemeinen, und einzelner Klaſſen derſelben ins- beſondere verfahren muͤſſe. Sie ſchildert demnach die ge- meinſchaftlichen Erſcheinungen der Krankheiten, ſo wie die Wuͤrkung der Heilmittel in ihrer allgemeinſten und hoͤchſten Anſicht, um daraus das allgemeinſte Verhaͤltniß der Heil- mittel zu den Krankheiten in das gehoͤrige Licht zu ſetzen.
§ 369.
Dieſes entdeckte gehoͤrige Verhaͤltniß (Proportion) ei- nes beſtimmten Heilmittels zu einer beſtimmten Krankheits- erſcheinung, wird eine Heilanzeige (Indication) ge- nennt, ſo wie das Mißverhaͤltniß (Disproportion) derſel- ben eine Gegenanzeige (Contraindication) heißt. Da nun die allgemeine Heilkunſt ſich mit Beſtimmung dieſer Verhaͤltniſſe oder Mißverhaͤltniſſe beſchaͤftigt, ſo wird ſie auch die Lehre von den allgemeinen Heilanzeigen genennt.
§ 370.
Ihre Quelle iſt die an dem kranken Menſchen gemachte Erfahrung. Sie zieht naͤmlich aus der Beobachtung der Heilung einzelner Krankheiten allgemeine Reſultate, welche ſich auf die Heilung der Krankheiten uͤberhaupt, oder einzel- ner Klaſſen derſelben, die ihren weſentlichen Erſcheinungen nach, mit einander uͤbereinkommen, beziehen.
§ 371.
Sie ſtellt alſo, und darinne beſteht vorzuͤglich ihr Ge- ſchaͤft, die Reſultate der Pathogenie und der Heilmittellehre zuſammen, und bedarf alſo zunaͤchſt der Huͤlfe dieſer Wiſ- ſenſchaften, ſodann aber auch aller uͤbrigen, welche dieſe ſelbſt begruͤnden oder unterſtuͤtzen.
§ 372.
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Encyklopaͤdie der Heilkunſt.
Grundſaͤtze auf, nach welchen man bey Heilung der Krank-
heiten im Allgemeinen, und einzelner Klaſſen derſelben ins-
beſondere verfahren muͤſſe. Sie ſchildert demnach die ge-
meinſchaftlichen Erſcheinungen der Krankheiten, ſo wie die
Wuͤrkung der Heilmittel in ihrer allgemeinſten und hoͤchſten
Anſicht, um daraus das allgemeinſte Verhaͤltniß der Heil-
mittel zu den Krankheiten in das gehoͤrige Licht zu ſetzen.
§ 369.
Dieſes entdeckte gehoͤrige Verhaͤltniß (Proportion) ei-
nes beſtimmten Heilmittels zu einer beſtimmten Krankheits-
erſcheinung, wird eine Heilanzeige (Indication) ge-
nennt, ſo wie das Mißverhaͤltniß (Disproportion) derſel-
ben eine Gegenanzeige (Contraindication) heißt. Da
nun die allgemeine Heilkunſt ſich mit Beſtimmung dieſer
Verhaͤltniſſe oder Mißverhaͤltniſſe beſchaͤftigt, ſo wird ſie
auch die Lehre von den allgemeinen Heilanzeigen genennt.
§ 370.
Ihre Quelle iſt die an dem kranken Menſchen gemachte
Erfahrung. Sie zieht naͤmlich aus der Beobachtung der
Heilung einzelner Krankheiten allgemeine Reſultate, welche
ſich auf die Heilung der Krankheiten uͤberhaupt, oder einzel-
ner Klaſſen derſelben, die ihren weſentlichen Erſcheinungen
nach, mit einander uͤbereinkommen, beziehen.
§ 371.
Sie ſtellt alſo, und darinne beſteht vorzuͤglich ihr Ge-
ſchaͤft, die Reſultate der Pathogenie und der Heilmittellehre
zuſammen, und bedarf alſo zunaͤchſt der Huͤlfe dieſer Wiſ-
ſenſchaften, ſodann aber auch aller uͤbrigen, welche dieſe
ſelbſt begruͤnden oder unterſtuͤtzen.
§ 372.
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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/129>, abgerufen am 22.02.2025.
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