Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Einleitung. und im Allgemeinen (objectiv), theils in wiefern er durchIndividuen realisirt wird (subjectiv). Sie zerfällt demnach in zwey Abtheilungen, deren die eine die Heilkunst, die andere den Arzt darstellt. § 3. I. Sie entwickelt zuerst den Begriff der Heilkunst, § 4. Sodann liefert sie die Encyklopädie der Heil- § 5. II. Sie ertheilt hierauf Belehrung überdie Mittel, § 6.
Einleitung. und im Allgemeinen (objectiv), theils in wiefern er durchIndividuen realiſirt wird (ſubjectiv). Sie zerfaͤllt demnach in zwey Abtheilungen, deren die eine die Heilkunſt, die andere den Arzt darſtellt. § 3. I. Sie entwickelt zuerſt den Begriff der Heilkunſt, § 4. Sodann liefert ſie die Encyklopaͤdie der Heil- § 5. II. Sie ertheilt hierauf Belehrung uͤberdie Mittel, § 6.
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Einleitung.
und im Allgemeinen (objectiv), theils in wiefern er durch
Individuen realiſirt wird (ſubjectiv). Sie zerfaͤllt demnach
in zwey Abtheilungen, deren die eine die Heilkunſt, die
andere den Arzt darſtellt.
§ 3.
I. Sie entwickelt zuerſt den Begriff der Heilkunſt,
und fuͤhrt dadurch, daß ſie das Weſen, den Zweck, die
Quellen und Mittel derſelben erlaͤutert, auf den Stand-
punct, von wo aus ein gehoͤrig begruͤndetes Urtheil theils
uͤber ihren wiſſenſchaftlichen Werth, ihre Gewißheit und
ihren Nutzen, theils uͤber die Mittel, ſie zu erlernen und
auszuuͤben, gefaͤllt werden kann. Dies iſt die Kritik
der Heilkunſt.
§ 4.
Sodann liefert ſie die Encyklopaͤdie der Heil-
kunſt, indem ſie einen Umriß der Kenntniſſe entwirft,
welche dieſelbe begruͤnden. Sie ſtellt dieſe Kenntniſſe als
ein wiſſenſchaftliches Gebaͤude dar, und zeigt, wie die
einzelnen Theile zum zweckmaͤßigen Ganzen vereinigt ſind;
ſie entwickelt den Inhalt und die Quellen jeder hierher gehoͤ-
rigen Wiſſenſchaft, ihren Zuſammenhang mit den uͤbrigen,
und ihren Einfluß auf das Ganze.
§ 5.
II. Sie ertheilt hierauf Belehrung uͤberdie Mittel,
die Heilkunſt durch ſein Individuum zu realiſiren, oder uͤber
den Weg, auf welchem man Arzt wird, oder ſich zu dem-
ſelben bildet.
§ 6.
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