Buri, Maximilian von: Ueber Causalität und deren Verantwortung. Leipzig, 1873.Staatsrechtliche und Strafrechtliche Diese Schrift enthalt eine eingehende Prufung der Norddeutschen Die Dieses ohne Zweifel epochemachende Werk, welches an der Hand Die hohe Bedeutung dieses wissenschaftlichen Werkes auch fur Staatsrechtliche und Strafrechtliche Diese Schrift enthalt eine eingehende Prufung der Norddeutschen Die Dieses ohne Zweifel epochemachende Werk, welches an der Hand Die hohe Bedeutung dieses wissenschaftlichen Werkes auch fur <TEI> <text> <back> <pb facs="#f0160" n="[156]"/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#aq">Staatsrechtliche und Strafrechtliche<lb/><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Erörterungen</hi></hi><lb/> zu dem amtlichen Entwurf<lb/> eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund<lb/> von<lb/> Dr. <hi rendition="#b">Carl Friedrich Rudolf Heinze,</hi><lb/> Ordentl Professor des Criminalrechts a d. Univ. Leipzig, Kön. Sächs. Geh. Hofrath<lb/> Preis 1 Thlr. 15 Ngr.</hi> </hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#aq">Diese Schrift enthalt eine eingehende Prufung der Norddeutschen<lb/> Strafgesetzgebung aus dem Gesichtspunkt der bestehenden staatsrecht-<lb/> lichen Verhaltuisse und gewinnt dabei mit unwiderlegter Logik eine<lb/> Reihe überraschender Ergebnisse Nachstdem giebt sie werthvolle<lb/> Beitrage zu den schwierigen Lehren des Bundesstrafrechts von Ver-<lb/> brechen im Ausland und von offentlichen Verbrechen gegen das Aus-<lb/> land Endlich begrundet sie unter Verwerthung originell ausgefuhrter<lb/> Strattabellen die Forderung auf gewisse grundsatzliche Aenderungen<lb/> in der Methode der Strafgesetzgebung, welche, einmal laut geworden,<lb/> die Gewissheit des einstigen Siegs in sich tragt</hi> </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#aq">Die<lb/><hi rendition="#b">nothwendige Theilnahme am Verbrechen.</hi><lb/> Zugleich ein Beitrag<lb/> zur<lb/><hi rendition="#b">Läuterung der gesammten Lehre von der<lb/> Verbrechermehrheit.</hi><lb/> Von<lb/> Dr. <hi rendition="#b">Theodor Reinhold Schütze,</hi><lb/> Professor der Rechte in Kiel.<lb/> Ein Band von 27 Bogen in gross Lex.-8°.<lb/><hi rendition="#b">Preis 2 Thir. 20 Ngr.</hi></hi> </hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#aq">Dieses ohne Zweifel epochemachende Werk, welches an der Hand<lb/> obiger Specialfrage die gesammte Lehre von der Theilnahme am Ver-<lb/> brechen theils vom rechtsgeschichtlich dogmatischen Gesichtspunkte,<lb/> theils auch in besonderem Bezug auf die Praxis und die unmittelbar<lb/> bevorstehende Codification des deutschen Strafrechts vom casuistischen<lb/> wie legislatorischen Standpunkte erortert und umzugestalten unter-<lb/> nimmt, ist nicht nur für Professoren und Docenten der Rechte, sondern<lb/> überhaupt für jeden Juristen von grosstem Interesse</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#aq">Die hohe Bedeutung dieses wissenschaftlichen Werkes auch fur<lb/> die heutige Praxis geht u A daraus hervor, dass dem Herrn Ver-<lb/> fasser von Seiten des Bundeskanzleramts, bei Uebersendung eines<lb/> Exemplars des Norddeutschen Strafgesetzbuch-Entwurfs nebst sammt-<lb/> lichen Anlagen, ein hochst anerkennendes Schreiben zugegangen,<lb/> welches ausspricht, wie des Verf „neueste Untersuchungen über die<lb/> nothwendige Theilnahme am Verbrechen“ den Arbeiten bei der Auf-<lb/> stellung des Entwurfes eines Strafgesetzbuches fur den Norddeutschen<lb/> Bund vielfach forderlich gewesen</hi> </p> </back><lb/> </text> </TEI> [[156]/0160]
Staatsrechtliche und Strafrechtliche
Erörterungen
zu dem amtlichen Entwurf
eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund
von
Dr. Carl Friedrich Rudolf Heinze,
Ordentl Professor des Criminalrechts a d. Univ. Leipzig, Kön. Sächs. Geh. Hofrath
Preis 1 Thlr. 15 Ngr.
Diese Schrift enthalt eine eingehende Prufung der Norddeutschen
Strafgesetzgebung aus dem Gesichtspunkt der bestehenden staatsrecht-
lichen Verhaltuisse und gewinnt dabei mit unwiderlegter Logik eine
Reihe überraschender Ergebnisse Nachstdem giebt sie werthvolle
Beitrage zu den schwierigen Lehren des Bundesstrafrechts von Ver-
brechen im Ausland und von offentlichen Verbrechen gegen das Aus-
land Endlich begrundet sie unter Verwerthung originell ausgefuhrter
Strattabellen die Forderung auf gewisse grundsatzliche Aenderungen
in der Methode der Strafgesetzgebung, welche, einmal laut geworden,
die Gewissheit des einstigen Siegs in sich tragt
Die
nothwendige Theilnahme am Verbrechen.
Zugleich ein Beitrag
zur
Läuterung der gesammten Lehre von der
Verbrechermehrheit.
Von
Dr. Theodor Reinhold Schütze,
Professor der Rechte in Kiel.
Ein Band von 27 Bogen in gross Lex.-8°.
Preis 2 Thir. 20 Ngr.
Dieses ohne Zweifel epochemachende Werk, welches an der Hand
obiger Specialfrage die gesammte Lehre von der Theilnahme am Ver-
brechen theils vom rechtsgeschichtlich dogmatischen Gesichtspunkte,
theils auch in besonderem Bezug auf die Praxis und die unmittelbar
bevorstehende Codification des deutschen Strafrechts vom casuistischen
wie legislatorischen Standpunkte erortert und umzugestalten unter-
nimmt, ist nicht nur für Professoren und Docenten der Rechte, sondern
überhaupt für jeden Juristen von grosstem Interesse
Die hohe Bedeutung dieses wissenschaftlichen Werkes auch fur
die heutige Praxis geht u A daraus hervor, dass dem Herrn Ver-
fasser von Seiten des Bundeskanzleramts, bei Uebersendung eines
Exemplars des Norddeutschen Strafgesetzbuch-Entwurfs nebst sammt-
lichen Anlagen, ein hochst anerkennendes Schreiben zugegangen,
welches ausspricht, wie des Verf „neueste Untersuchungen über die
nothwendige Theilnahme am Verbrechen“ den Arbeiten bei der Auf-
stellung des Entwurfes eines Strafgesetzbuches fur den Norddeutschen
Bund vielfach forderlich gewesen
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