Buri, Maximilian von: Ueber Causalität und deren Verantwortung. Leipzig, 1873.verbrecherischen Willen durchdrungen sein, gerade so wie dies Einen Erfolg wollen kann man nur, wenn man sich Das Bewußtsein, den gewollten Erfolg mit einiger verbrecheriſchen Willen durchdrungen ſein, gerade ſo wie dies Einen Erfolg wollen kann man nur, wenn man ſich Das Bewußtſein, den gewollten Erfolg mit einiger <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0019" n="15"/> verbrecheriſchen Willen durchdrungen ſein, gerade ſo wie dies<lb/> auch der Fall iſt bei der unmittelbar zur Herbeiführung des<lb/> Erfolgs unternommenen Wirkſamkeit. Es muß alſo, wenn<lb/> der Erfolg zur Schuld ſoll zugerechnet werden können, nicht<lb/> allein ein Cauſalzuſammenhang ſondern auch ein Willens-<lb/> zuſammenhang zwiſchen der eigenen Handlung und dem ein-<lb/> getretenen Erfolge beſtehen. Hat ſich ein Theil der bis<lb/> zum Erfolge reichenden eigenen Wirkſamkeit <hi rendition="#g">ohne</hi> den Willen<lb/> (nicht blos <hi rendition="#g">gegen</hi> den Willen, Goltd. Archiv <hi rendition="#aq">l. c.</hi>) des<lb/> Handelnden entwickelt, ſo tritt eine Unterbrechung — nicht<lb/> des Cauſalzuſammenhangs, der vielmehr ruhig beſtehen<lb/> bleibt — ſondern nur des Willenszuſammenhangs ein. Das<lb/> von dem Willen des Handelnden nicht erfüllte Stück des<lb/> Cauſalzuſammenhangs muß, wenn es ſich um deſſen verant-<lb/> wortliche Zurechnung handelt, ausgeſchieden werden, und es<lb/> fällt darum, da die Exiſtenz des Cauſalzuſammenhangs, und<lb/> ſomit des Erfolgs, von jedem einzelnen Theile deſſelben<lb/> bedingt iſt, dem Handelnden nicht Vollendung ſondern nur<lb/> Verſuch zur Laſt.</p><lb/> <p>Einen Erfolg <hi rendition="#g">wollen</hi> kann man nur, wenn man ſich<lb/> bewußt iſt, daß man denſelben auch mit <hi rendition="#g">einiger Wahr-<lb/> ſcheinlichkeit</hi> durch ſeine Thätigkeit erreichen werde. Hatte<lb/> man dieſes Bewußtſein bei Vornahme ſeiner Handlung nicht,<lb/> ſo war auch der Erfolg, auf welchen man ſein Augenmerk<lb/> gerichtet hatte, nicht gewollt ſondern nur gewünſcht. Es kann<lb/> darum ein ſolcher Erfolg nicht zugerechnet werden, wenn er<lb/> auch durch Hinzutritt eines Zufalls objectiv durch die eigene<lb/> Thätigkeit verurſacht worden ſein ſollte. Das würde der<lb/> Fall ſein, wenn Jemand einen Andern veranlaßt hat, mit<lb/> der Eiſenbahn zu fahren, in der Hoffnung, daß derſelbe mit<lb/> dem Zuge verunglücken werde.</p><lb/> <p>Das Bewußtſein, den gewollten Erfolg mit einiger<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [15/0019]
verbrecheriſchen Willen durchdrungen ſein, gerade ſo wie dies
auch der Fall iſt bei der unmittelbar zur Herbeiführung des
Erfolgs unternommenen Wirkſamkeit. Es muß alſo, wenn
der Erfolg zur Schuld ſoll zugerechnet werden können, nicht
allein ein Cauſalzuſammenhang ſondern auch ein Willens-
zuſammenhang zwiſchen der eigenen Handlung und dem ein-
getretenen Erfolge beſtehen. Hat ſich ein Theil der bis
zum Erfolge reichenden eigenen Wirkſamkeit ohne den Willen
(nicht blos gegen den Willen, Goltd. Archiv l. c.) des
Handelnden entwickelt, ſo tritt eine Unterbrechung — nicht
des Cauſalzuſammenhangs, der vielmehr ruhig beſtehen
bleibt — ſondern nur des Willenszuſammenhangs ein. Das
von dem Willen des Handelnden nicht erfüllte Stück des
Cauſalzuſammenhangs muß, wenn es ſich um deſſen verant-
wortliche Zurechnung handelt, ausgeſchieden werden, und es
fällt darum, da die Exiſtenz des Cauſalzuſammenhangs, und
ſomit des Erfolgs, von jedem einzelnen Theile deſſelben
bedingt iſt, dem Handelnden nicht Vollendung ſondern nur
Verſuch zur Laſt.
Einen Erfolg wollen kann man nur, wenn man ſich
bewußt iſt, daß man denſelben auch mit einiger Wahr-
ſcheinlichkeit durch ſeine Thätigkeit erreichen werde. Hatte
man dieſes Bewußtſein bei Vornahme ſeiner Handlung nicht,
ſo war auch der Erfolg, auf welchen man ſein Augenmerk
gerichtet hatte, nicht gewollt ſondern nur gewünſcht. Es kann
darum ein ſolcher Erfolg nicht zugerechnet werden, wenn er
auch durch Hinzutritt eines Zufalls objectiv durch die eigene
Thätigkeit verurſacht worden ſein ſollte. Das würde der
Fall ſein, wenn Jemand einen Andern veranlaßt hat, mit
der Eiſenbahn zu fahren, in der Hoffnung, daß derſelbe mit
dem Zuge verunglücken werde.
Das Bewußtſein, den gewollten Erfolg mit einiger
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |