Johannes. Ja, er durfte sie wohl aus dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin- gen; aber wenn die Leute sich wieder einfanden: so must' er sie ihnen wieder geben.
Vater. Richtig! Denn nahm er die Sa- chen nicht heraus, so wurden sie nach und nach ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch mit gutem Gewissen sich so gleich dasjenige da- von zu eignen, was ihm an unentbehrlichsten war, und es den Leuten, wenn sie jemahls wie- derkämen, für die Mühe und Arbeit anrechnen, die er auf die Rettung des Schifguts verwandt hatte.
Was überhaupt die gestrandeten Schiffe betrift: so sind die Menschen in einigen gesit- teten Ländern darin übereingekommen, daß die geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen getheilt werden. Die Eine davon kriegen die vorigen Besizer wieder, wenn sie noch leben, oder ihre Erben, wenn sie todt sind; die An- dere wird denjenigen zuerkant, welche diese Sa- chen gerettet haben, und die Dritte fält dem Landesherrn zu.
Ni-
Johannes. Ja, er durfte ſie wohl aus dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin- gen; aber wenn die Leute ſich wieder einfanden: ſo muſt' er ſie ihnen wieder geben.
Vater. Richtig! Denn nahm er die Sa- chen nicht heraus, ſo wurden ſie nach und nach ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch mit gutem Gewiſſen ſich ſo gleich dasjenige da- von zu eignen, was ihm an unentbehrlichſten war, und es den Leuten, wenn ſie jemahls wie- derkaͤmen, fuͤr die Muͤhe und Arbeit anrechnen, die er auf die Rettung des Schifguts verwandt hatte.
Was uͤberhaupt die geſtrandeten Schiffe betrift: ſo ſind die Menſchen in einigen geſit- teten Laͤndern darin uͤbereingekommen, daß die geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen getheilt werden. Die Eine davon kriegen die vorigen Beſizer wieder, wenn ſie noch leben, oder ihre Erben, wenn ſie todt ſind; die An- dere wird denjenigen zuerkant, welche dieſe Sa- chen gerettet haben, und die Dritte faͤlt dem Landesherrn zu.
Ni-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0213"n="207"/><p><hirendition="#fr">Johannes.</hi> Ja, er durfte ſie wohl aus<lb/>
dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin-<lb/>
gen; aber wenn die Leute ſich wieder einfanden:<lb/>ſo muſt' er ſie ihnen wieder geben.</p><lb/><p><hirendition="#fr">Vater.</hi> Richtig! Denn nahm er die Sa-<lb/>
chen nicht heraus, ſo wurden ſie nach und nach<lb/>
ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch<lb/>
mit gutem Gewiſſen ſich ſo gleich dasjenige da-<lb/>
von zu eignen, was ihm an unentbehrlichſten<lb/>
war, und es den Leuten, wenn ſie jemahls wie-<lb/>
derkaͤmen, fuͤr die Muͤhe und Arbeit anrechnen,<lb/>
die er auf die Rettung des Schifguts verwandt<lb/>
hatte.</p><lb/><p>Was uͤberhaupt die geſtrandeten Schiffe<lb/>
betrift: ſo ſind die Menſchen in einigen geſit-<lb/>
teten Laͤndern darin uͤbereingekommen, daß die<lb/>
geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen<lb/>
getheilt werden. Die Eine davon kriegen die<lb/>
vorigen Beſizer wieder, wenn ſie noch leben,<lb/>
oder ihre Erben, wenn ſie todt ſind; die An-<lb/>
dere wird denjenigen zuerkant, welche dieſe Sa-<lb/>
chen gerettet haben, und die Dritte faͤlt dem<lb/>
Landesherrn zu.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Ni-</hi></fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[207/0213]
Johannes. Ja, er durfte ſie wohl aus
dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin-
gen; aber wenn die Leute ſich wieder einfanden:
ſo muſt' er ſie ihnen wieder geben.
Vater. Richtig! Denn nahm er die Sa-
chen nicht heraus, ſo wurden ſie nach und nach
ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch
mit gutem Gewiſſen ſich ſo gleich dasjenige da-
von zu eignen, was ihm an unentbehrlichſten
war, und es den Leuten, wenn ſie jemahls wie-
derkaͤmen, fuͤr die Muͤhe und Arbeit anrechnen,
die er auf die Rettung des Schifguts verwandt
hatte.
Was uͤberhaupt die geſtrandeten Schiffe
betrift: ſo ſind die Menſchen in einigen geſit-
teten Laͤndern darin uͤbereingekommen, daß die
geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen
getheilt werden. Die Eine davon kriegen die
vorigen Beſizer wieder, wenn ſie noch leben,
oder ihre Erben, wenn ſie todt ſind; die An-
dere wird denjenigen zuerkant, welche dieſe Sa-
chen gerettet haben, und die Dritte faͤlt dem
Landesherrn zu.
Ni-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Campe, Joachim Heinrich: Robinson der Jüngere. Bd. 2. Hamburg, 1780, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/campe_robinson02_1780/213>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.