je mehr wirkliche organische Verbildungen im Spiel sind, je mehr durch deren Druck die Aufsaugung gehindert, oder der Weg zur freywilligen Entleerung gehemmt ist, um so ungün- stiger muß die Vorhersagung werden.
§. 405.
Die Behandlung der Gebärmutterwassersucht muß zunächst auf Entleerung des angesammelten Wassers gerichtet seyn. In den Fällen sonach, wo aus den oben erwähnten Zeichen mit Zuverlässigkeit die Natur der Krankheit, und zu- gleich das nicht etwa gleichzeitige Vorhandenseyn wirklicher Schwangerschaft erkannt worden ist; ferner da, wo das Was- ser wirklich in der Gebärmutterhöhle stagnirt, sich dort durch Fluktuation zu erkennen giebt (wenn im Gegentheil der öde- matöse Zustand des Uterus durch das teigartige Gefühl an seinen Wänden sich auszeichnet), wird die Entleerung durch den Muttermund zu befördern seyn. Es geschieht dies, wo keine Verwachsung Statt findet, am besten durch die Ein- führung einer geknöpften Sonde, entweder frey oder in einer Trockarröhre verborgen; wo hingegen der Muttermund ver- wachsen gefunden würde, durch Einbringung eines dünnen, etwas gebogenen und hinlänglich langen Trockars. Gleich- zeitig sucht man hierbey die Zusammenziehung des Fruchthäl- ters durch äußere und innere Mittel, als Einreibungen von Naphtha, Lin. vol., durch einige Gaben der Zimmttinktur u. s. w. zu befördern, läßt nach der Entleerung eine Bauch- binde mäßig fest um den Unterleib legen, und schreitet dann zur Anwendung der sonst indicirten innern Mittel, welche übrigens bey der Hydrometra oedematosa als die einzigen Hülfsmittel benutzt werden können.
§. 406.
Die innere Behandlung hat aber hierbey einen drey- fachen Zweck: 1) den Ursachen dieser Wasseranhäufung zu begegnen; 2) dem Abgange des Wassers, wenn er durch den Muttermund nicht Statt finden kann, andere Wege, durch Vermehrung sonstiger Excretionen, anzuweisen; 3) der er-
je mehr wirkliche organiſche Verbildungen im Spiel ſind, je mehr durch deren Druck die Aufſaugung gehindert, oder der Weg zur freywilligen Entleerung gehemmt iſt, um ſo unguͤn- ſtiger muß die Vorherſagung werden.
§. 405.
Die Behandlung der Gebaͤrmutterwaſſerſucht muß zunaͤchſt auf Entleerung des angeſammelten Waſſers gerichtet ſeyn. In den Faͤllen ſonach, wo aus den oben erwaͤhnten Zeichen mit Zuverlaͤſſigkeit die Natur der Krankheit, und zu- gleich das nicht etwa gleichzeitige Vorhandenſeyn wirklicher Schwangerſchaft erkannt worden iſt; ferner da, wo das Waſ- ſer wirklich in der Gebaͤrmutterhoͤhle ſtagnirt, ſich dort durch Fluktuation zu erkennen giebt (wenn im Gegentheil der oͤde- matoͤſe Zuſtand des Uterus durch das teigartige Gefuͤhl an ſeinen Waͤnden ſich auszeichnet), wird die Entleerung durch den Muttermund zu befoͤrdern ſeyn. Es geſchieht dies, wo keine Verwachſung Statt findet, am beſten durch die Ein- fuͤhrung einer geknoͤpften Sonde, entweder frey oder in einer Trockarroͤhre verborgen; wo hingegen der Muttermund ver- wachſen gefunden wuͤrde, durch Einbringung eines duͤnnen, etwas gebogenen und hinlaͤnglich langen Trockars. Gleich- zeitig ſucht man hierbey die Zuſammenziehung des Fruchthaͤl- ters durch aͤußere und innere Mittel, als Einreibungen von Naphtha, Lin. vol., durch einige Gaben der Zimmttinktur u. ſ. w. zu befoͤrdern, laͤßt nach der Entleerung eine Bauch- binde maͤßig feſt um den Unterleib legen, und ſchreitet dann zur Anwendung der ſonſt indicirten innern Mittel, welche uͤbrigens bey der Hydrometra oedematosa als die einzigen Huͤlfsmittel benutzt werden koͤnnen.
§. 406.
Die innere Behandlung hat aber hierbey einen drey- fachen Zweck: 1) den Urſachen dieſer Waſſeranhaͤufung zu begegnen; 2) dem Abgange des Waſſers, wenn er durch den Muttermund nicht Statt finden kann, andere Wege, durch Vermehrung ſonſtiger Excretionen, anzuweiſen; 3) der er-
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je mehr wirkliche organiſche Verbildungen im Spiel ſind, je
mehr durch deren Druck die Aufſaugung gehindert, oder der
Weg zur freywilligen Entleerung gehemmt iſt, um ſo unguͤn-
ſtiger muß die Vorherſagung werden.
§. 405.
Die Behandlung der Gebaͤrmutterwaſſerſucht muß
zunaͤchſt auf Entleerung des angeſammelten Waſſers gerichtet
ſeyn. In den Faͤllen ſonach, wo aus den oben erwaͤhnten
Zeichen mit Zuverlaͤſſigkeit die Natur der Krankheit, und zu-
gleich das nicht etwa gleichzeitige Vorhandenſeyn wirklicher
Schwangerſchaft erkannt worden iſt; ferner da, wo das Waſ-
ſer wirklich in der Gebaͤrmutterhoͤhle ſtagnirt, ſich dort durch
Fluktuation zu erkennen giebt (wenn im Gegentheil der oͤde-
matoͤſe Zuſtand des Uterus durch das teigartige Gefuͤhl an
ſeinen Waͤnden ſich auszeichnet), wird die Entleerung durch
den Muttermund zu befoͤrdern ſeyn. Es geſchieht dies, wo
keine Verwachſung Statt findet, am beſten durch die Ein-
fuͤhrung einer geknoͤpften Sonde, entweder frey oder in einer
Trockarroͤhre verborgen; wo hingegen der Muttermund ver-
wachſen gefunden wuͤrde, durch Einbringung eines duͤnnen,
etwas gebogenen und hinlaͤnglich langen Trockars. Gleich-
zeitig ſucht man hierbey die Zuſammenziehung des Fruchthaͤl-
ters durch aͤußere und innere Mittel, als Einreibungen von
Naphtha, Lin. vol., durch einige Gaben der Zimmttinktur
u. ſ. w. zu befoͤrdern, laͤßt nach der Entleerung eine Bauch-
binde maͤßig feſt um den Unterleib legen, und ſchreitet dann
zur Anwendung der ſonſt indicirten innern Mittel, welche
uͤbrigens bey der Hydrometra oedematosa als die einzigen
Huͤlfsmittel benutzt werden koͤnnen.
§. 406.
Die innere Behandlung hat aber hierbey einen drey-
fachen Zweck: 1) den Urſachen dieſer Waſſeranhaͤufung zu
begegnen; 2) dem Abgange des Waſſers, wenn er durch den
Muttermund nicht Statt finden kann, andere Wege, durch
Vermehrung ſonſtiger Excretionen, anzuweiſen; 3) der er-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/334>, abgerufen am 22.11.2024.
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