Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820.an den Wänden derselben noch verhärtetes Zellgewebe, oder §. 598. Ist nun aber der Skirrhus irgend von beträchtlichem *) Richter (Anfangsgr. d. Wundarznk. 4r Bd. S. 416.) macht es
sogar wahrscheinlich, daß der Schmerz hierbey nicht viel größer sey, als bey bloßer Exstirpation. Ueberhaupt verdient hierüber die ganze treffliche Abbandlung Richters a. a. O. nachgelesen zu werden. an den Waͤnden derſelben noch verhaͤrtetes Zellgewebe, oder §. 598. Iſt nun aber der Skirrhus irgend von betraͤchtlichem *) Richter (Anfangsgr. d. Wundarznk. 4r Bd. S. 416.) macht es
ſogar wahrſcheinlich, daß der Schmerz hierbey nicht viel groͤßer ſey, als bey bloßer Exſtirpation. Ueberhaupt verdient hieruͤber die ganze treffliche Abbandlung Richters a. a. O. nachgeleſen zu werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div n="10"> <p><pb facs="#f0458" n="438"/> an den Waͤnden derſelben noch verhaͤrtetes Zellgewebe, oder<lb/> krankhafte Gefaͤße ſich vorfinden; auch dieſe muͤſſen dann hin-<lb/> weggenommen werden, und nun erſt ſchreitet man zum Schluß<lb/> der Wunde. In Faͤllen, wo es moͤglich war, den Grund<lb/> derſelben von allem Krankhaften zu reinigen, und keine Un-<lb/> terbindung von Gefaͤßen noͤthig war, zieht man ſodann die<lb/> Wunde durch Heftpflaſterſtreifen zuſammen, bewirkt durch das<lb/> Mittel einer ſtarken Compreſſe und umgelegte Binden das<lb/> Andruͤcken der Haut an den Grund der Wunde, und ſucht<lb/> ſo die ſchnelle Vereinigung zu bewerkſtelligen; außerdem wird<lb/> es noͤthig, die Wunde mit Charpie anzufuͤlleu und die Hei-<lb/> lung durch Eiterung zu Stande zu bringen.</p> </div><lb/> <div n="10"> <head>§. 598.</head><lb/> <p>Iſt nun aber der Skirrhus irgend von betraͤchtlichem<lb/> Umfange, ſo thut man auf jeden Fall beſſer, ſogleich die<lb/> ganze Bruſt hinwegzunehmen, <note place="foot" n="*)"><hi rendition="#g">Richter</hi> (Anfangsgr. d. Wundarznk. 4r Bd. S. 416.) macht es<lb/> ſogar wahrſcheinlich, daß der Schmerz hierbey nicht viel groͤßer ſey,<lb/> als bey bloßer Exſtirpation. Ueberhaupt verdient hieruͤber die ganze<lb/> treffliche Abbandlung <hi rendition="#g">Richters</hi> a. a. O. nachgeleſen zu werden.</note> welches dann noch unerlaß-<lb/> licher wird, wenn bereits Krebs eingetreten iſt, oder wenig-<lb/> ſtens die Bruſt in ihrem ganzen Umfange verhaͤrtet iſt, ja<lb/> zuweilen muͤſſen hierbey ſogar, wenn gleichzeitig ſchon eine<lb/> oder mehrere Achſeldruͤſen verhaͤrtet ſind (ein Fall, in welchem<lb/> freylich zuweilen das Uebel ſchon allzuſehr uͤberhand genom-<lb/> men hat und mitunter die Operation gar nicht mehr erlaubt),<lb/> auch dieſe mit hinweggenommen werden; obwohl man auch<lb/> berechtigt iſt, da, wo etwa dieſe Achſeldruͤſen ſehr tief lie-<lb/> gen und die Operation derſelben deßhalb ſehr gefaͤhrlich er-<lb/> ſcheint, zuvoͤrderſt die Ausrottung der Bruſt allein zu unter-<lb/> nehmen, und unter allgemeiner zweckmaͤßiger Behandlung dann<lb/> abzuwarten, ob vielleicht die <hi rendition="#g">mitunter</hi> (wie durch einige<lb/> von <hi rendition="#g">Richter</hi> angefuͤhrte Faͤlle erwieſen wird) nur conſenſuell<lb/> angeſchwollenen Druͤſen ſich von ſelbſt zertheilen, dahingegen<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [438/0458]
an den Waͤnden derſelben noch verhaͤrtetes Zellgewebe, oder
krankhafte Gefaͤße ſich vorfinden; auch dieſe muͤſſen dann hin-
weggenommen werden, und nun erſt ſchreitet man zum Schluß
der Wunde. In Faͤllen, wo es moͤglich war, den Grund
derſelben von allem Krankhaften zu reinigen, und keine Un-
terbindung von Gefaͤßen noͤthig war, zieht man ſodann die
Wunde durch Heftpflaſterſtreifen zuſammen, bewirkt durch das
Mittel einer ſtarken Compreſſe und umgelegte Binden das
Andruͤcken der Haut an den Grund der Wunde, und ſucht
ſo die ſchnelle Vereinigung zu bewerkſtelligen; außerdem wird
es noͤthig, die Wunde mit Charpie anzufuͤlleu und die Hei-
lung durch Eiterung zu Stande zu bringen.
§. 598.
Iſt nun aber der Skirrhus irgend von betraͤchtlichem
Umfange, ſo thut man auf jeden Fall beſſer, ſogleich die
ganze Bruſt hinwegzunehmen, *) welches dann noch unerlaß-
licher wird, wenn bereits Krebs eingetreten iſt, oder wenig-
ſtens die Bruſt in ihrem ganzen Umfange verhaͤrtet iſt, ja
zuweilen muͤſſen hierbey ſogar, wenn gleichzeitig ſchon eine
oder mehrere Achſeldruͤſen verhaͤrtet ſind (ein Fall, in welchem
freylich zuweilen das Uebel ſchon allzuſehr uͤberhand genom-
men hat und mitunter die Operation gar nicht mehr erlaubt),
auch dieſe mit hinweggenommen werden; obwohl man auch
berechtigt iſt, da, wo etwa dieſe Achſeldruͤſen ſehr tief lie-
gen und die Operation derſelben deßhalb ſehr gefaͤhrlich er-
ſcheint, zuvoͤrderſt die Ausrottung der Bruſt allein zu unter-
nehmen, und unter allgemeiner zweckmaͤßiger Behandlung dann
abzuwarten, ob vielleicht die mitunter (wie durch einige
von Richter angefuͤhrte Faͤlle erwieſen wird) nur conſenſuell
angeſchwollenen Druͤſen ſich von ſelbſt zertheilen, dahingegen
*) Richter (Anfangsgr. d. Wundarznk. 4r Bd. S. 416.) macht es
ſogar wahrſcheinlich, daß der Schmerz hierbey nicht viel groͤßer ſey,
als bey bloßer Exſtirpation. Ueberhaupt verdient hieruͤber die ganze
treffliche Abbandlung Richters a. a. O. nachgeleſen zu werden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |