beßten bey etwas erhöhter Kreuzgegend) annehmen, und wird so alsbald über den Zustand der übrigen äußern Genitalien entscheiden können, wobey denn namentlich auf die Stellung derselben (ob mehr vor- oder rückwärts), auf Turgor oder Erschlaffung, Integrität oder Verletzung, Verhärtung, oder sonstige Entstellung derselben zu achten ist.
§. 98.
Bedarf man indeß der Ocularinspektion nicht, so wird man durch folgendes Verfahren den Zustand dieser Theile am sichersten ausmitteln: -- Kann nämlich die zu Untersuchende außerhalb des Bettes und in aufrechter Stellung verweilen, so wird man dieselbe, leicht angelehnt, an eine Wand treten lassen, sich selbst läßt man sodann auf das rechte Knie (wenn man mit der rechten Hand untersucht, im Gegentheil auf das linke) nieder, und führt nun die Hand (gewöhnlich die rechte) an dem ihr entsprechenden Schenkel der zu Untersu- chenden (also am linken) unter den Kleidern, jedoch ohne diese mehr als bis zum Knie aufzuheben, zur Hüfte herauf, indem man zugleich auf Richtung und Form der Schenkel- knochen, etwaige Blutaderknoten, ödematöse Anschwellungen u. s. w. achtet. Hier angekommen fixirt die Hand erst den großen Rollhügel, dann den Hüftbeinkamm, indem mit der zweiten Hand auf der andern Seite, jedoch über der (frey- lich nicht zu dicken) Bekleidung dasselbe geschieht. So nun die Breite des Beckens nach der Entfernung beyder Hände zu bestimmen, fordert allerdings Uebung, ist aber bis zu ei- nem hohen Grade der Sicherheit sehr wohl möglich. Zugleich dient die Berücksichtigung der Neigung des Hüftbeinkammes, verbunden mit der spätern Beachtung des Schambogens und der Stellung der Genitalien um die Neigung des Beckens zu erforschen.
§. 99.
Ferner gleitet die untersuchende Hand ruhig, ohne zu stark oder zu leicht und reitzend die Haut zu berühren, nach der Rückwand des Beckens, und indem hier Wölbung des Kreuzknochens, Tiefe des äußern Eindrucks in der Gegend
beßten bey etwas erhoͤhter Kreuzgegend) annehmen, und wird ſo alsbald uͤber den Zuſtand der uͤbrigen aͤußern Genitalien entſcheiden koͤnnen, wobey denn namentlich auf die Stellung derſelben (ob mehr vor- oder ruͤckwaͤrts), auf Turgor oder Erſchlaffung, Integritaͤt oder Verletzung, Verhaͤrtung, oder ſonſtige Entſtellung derſelben zu achten iſt.
§. 98.
Bedarf man indeß der Ocularinſpektion nicht, ſo wird man durch folgendes Verfahren den Zuſtand dieſer Theile am ſicherſten ausmitteln: — Kann naͤmlich die zu Unterſuchende außerhalb des Bettes und in aufrechter Stellung verweilen, ſo wird man dieſelbe, leicht angelehnt, an eine Wand treten laſſen, ſich ſelbſt laͤßt man ſodann auf das rechte Knie (wenn man mit der rechten Hand unterſucht, im Gegentheil auf das linke) nieder, und fuͤhrt nun die Hand (gewoͤhnlich die rechte) an dem ihr entſprechenden Schenkel der zu Unterſu- chenden (alſo am linken) unter den Kleidern, jedoch ohne dieſe mehr als bis zum Knie aufzuheben, zur Huͤfte herauf, indem man zugleich auf Richtung und Form der Schenkel- knochen, etwaige Blutaderknoten, oͤdematoͤſe Anſchwellungen u. ſ. w. achtet. Hier angekommen fixirt die Hand erſt den großen Rollhuͤgel, dann den Huͤftbeinkamm, indem mit der zweiten Hand auf der andern Seite, jedoch uͤber der (frey- lich nicht zu dicken) Bekleidung daſſelbe geſchieht. So nun die Breite des Beckens nach der Entfernung beyder Haͤnde zu beſtimmen, fordert allerdings Uebung, iſt aber bis zu ei- nem hohen Grade der Sicherheit ſehr wohl moͤglich. Zugleich dient die Beruͤckſichtigung der Neigung des Huͤftbeinkammes, verbunden mit der ſpaͤtern Beachtung des Schambogens und der Stellung der Genitalien um die Neigung des Beckens zu erforſchen.
§. 99.
Ferner gleitet die unterſuchende Hand ruhig, ohne zu ſtark oder zu leicht und reitzend die Haut zu beruͤhren, nach der Ruͤckwand des Beckens, und indem hier Woͤlbung des Kreuzknochens, Tiefe des aͤußern Eindrucks in der Gegend
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beßten bey etwas erhoͤhter Kreuzgegend) annehmen, und wird
ſo alsbald uͤber den Zuſtand der uͤbrigen aͤußern Genitalien
entſcheiden koͤnnen, wobey denn namentlich auf die Stellung
derſelben (ob mehr vor- oder ruͤckwaͤrts), auf Turgor oder
Erſchlaffung, Integritaͤt oder Verletzung, Verhaͤrtung, oder
ſonſtige Entſtellung derſelben zu achten iſt.
§. 98.
Bedarf man indeß der Ocularinſpektion nicht, ſo wird
man durch folgendes Verfahren den Zuſtand dieſer Theile am
ſicherſten ausmitteln: — Kann naͤmlich die zu Unterſuchende
außerhalb des Bettes und in aufrechter Stellung verweilen,
ſo wird man dieſelbe, leicht angelehnt, an eine Wand treten
laſſen, ſich ſelbſt laͤßt man ſodann auf das rechte Knie
(wenn man mit der rechten Hand unterſucht, im Gegentheil
auf das linke) nieder, und fuͤhrt nun die Hand (gewoͤhnlich die
rechte) an dem ihr entſprechenden Schenkel der zu Unterſu-
chenden (alſo am linken) unter den Kleidern, jedoch ohne
dieſe mehr als bis zum Knie aufzuheben, zur Huͤfte herauf,
indem man zugleich auf Richtung und Form der Schenkel-
knochen, etwaige Blutaderknoten, oͤdematoͤſe Anſchwellungen
u. ſ. w. achtet. Hier angekommen fixirt die Hand erſt den
großen Rollhuͤgel, dann den Huͤftbeinkamm, indem mit der
zweiten Hand auf der andern Seite, jedoch uͤber der (frey-
lich nicht zu dicken) Bekleidung daſſelbe geſchieht. So nun
die Breite des Beckens nach der Entfernung beyder Haͤnde
zu beſtimmen, fordert allerdings Uebung, iſt aber bis zu ei-
nem hohen Grade der Sicherheit ſehr wohl moͤglich. Zugleich
dient die Beruͤckſichtigung der Neigung des Huͤftbeinkammes,
verbunden mit der ſpaͤtern Beachtung des Schambogens und
der Stellung der Genitalien um die Neigung des Beckens
zu erforſchen.
§. 99.
Ferner gleitet die unterſuchende Hand ruhig, ohne zu
ſtark oder zu leicht und reitzend die Haut zu beruͤhren, nach
der Ruͤckwand des Beckens, und indem hier Woͤlbung des
Kreuzknochens, Tiefe des aͤußern Eindrucks in der Gegend
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/90>, abgerufen am 24.11.2024.
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