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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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wasser, oder ungewöhnliche Lage des Kindes veranlaßt, und
werden hinwiederum auch bei vorhandenen Zwillingen nicht
selten vermißt, so daß öftere Täuschungen in Hinsicht der
Bestimmung einer einfachen oder mehrfachen Schwangerschaft
fast ganz unvermeidlich sind.

3) Kennzeichen für das Geschlecht des Kindes.
§. 781.

Alle in dieser Hinsicht bisher von einzelnen Aerzten
oder Geburtshelfern aufgestellten Kennzeichen, z. B. häufige-
res Erbrechen und hellere Augen bei Schwangerschaften mit
Knaben und stärkerer Schleimabgang aus der Vagina, so wie
öftere Ohnmachten bei Schwangerschaften mit Mädchen u.
s. w. können eben so wenig als das neuerlich von einem
französischen Arzte vorgeschlagene Kennzeichen im Pulse (wo
die stärkern Pulsschläge am rechten Arm einen Knaben, die
stärkern Pulsschläge am linken Arm ein Mädchen bezeichnen
sollen) über diese Gegenstände irgend Gewißheit geben. --
Ueberhaupt sind auch selbst physiologisch die Momente, von
welchen die Erzeugung eines oder des andern Geschlechts ab-
hängt, durchaus nicht einzeln nachzuweisen, denn weder daß
das eine Geschlecht von dem einen Ovario, das andere von
dem andern Ovario abhängig sey, hat sich erwiesen, noch daß
die Geschlechtsverschiedenheit, je nachdem das Sperma aus
einem oder dem andern Hoden komme, bestimmt werde. Nur
so viel darf man annehmen, daß die Mehrzahl der Erstge-
bornen einer Frau, weiblichen Geschlechts sey, eben so wie
es wahrscheinlich ist, daß überhaupt die größere Lebensenergie
eines der beiden zeugenden Individuen im Moment der Conce-
ption, vorzüglich das Geschlecht des Embry'os bestimme.

4) Kennzeichen über Leben und Tod des Fetus.
§. 782.

Die Kennzeichen des Lebens können mit Aus-
nahme der vom Geburtshelfer selbst gefühlten Bewegungen

waſſer, oder ungewoͤhnliche Lage des Kindes veranlaßt, und
werden hinwiederum auch bei vorhandenen Zwillingen nicht
ſelten vermißt, ſo daß oͤftere Taͤuſchungen in Hinſicht der
Beſtimmung einer einfachen oder mehrfachen Schwangerſchaft
faſt ganz unvermeidlich ſind.

3) Kennzeichen fuͤr das Geſchlecht des Kindes.
§. 781.

Alle in dieſer Hinſicht bisher von einzelnen Aerzten
oder Geburtshelfern aufgeſtellten Kennzeichen, z. B. haͤufige-
res Erbrechen und hellere Augen bei Schwangerſchaften mit
Knaben und ſtaͤrkerer Schleimabgang aus der Vagina, ſo wie
oͤftere Ohnmachten bei Schwangerſchaften mit Maͤdchen u.
ſ. w. koͤnnen eben ſo wenig als das neuerlich von einem
franzoͤſiſchen Arzte vorgeſchlagene Kennzeichen im Pulſe (wo
die ſtaͤrkern Pulsſchlaͤge am rechten Arm einen Knaben, die
ſtaͤrkern Pulsſchlaͤge am linken Arm ein Maͤdchen bezeichnen
ſollen) uͤber dieſe Gegenſtaͤnde irgend Gewißheit geben. —
Ueberhaupt ſind auch ſelbſt phyſiologiſch die Momente, von
welchen die Erzeugung eines oder des andern Geſchlechts ab-
haͤngt, durchaus nicht einzeln nachzuweiſen, denn weder daß
das eine Geſchlecht von dem einen Ovario, das andere von
dem andern Ovario abhaͤngig ſey, hat ſich erwieſen, noch daß
die Geſchlechtsverſchiedenheit, je nachdem das Sperma aus
einem oder dem andern Hoden komme, beſtimmt werde. Nur
ſo viel darf man annehmen, daß die Mehrzahl der Erſtge-
bornen einer Frau, weiblichen Geſchlechts ſey, eben ſo wie
es wahrſcheinlich iſt, daß uͤberhaupt die groͤßere Lebensenergie
eines der beiden zeugenden Individuen im Moment der Conce-
ption, vorzuͤglich das Geſchlecht des Embry’os beſtimme.

4) Kennzeichen uͤber Leben und Tod des Fetus.
§. 782.

Die Kennzeichen des Lebens koͤnnen mit Aus-
nahme der vom Geburtshelfer ſelbſt gefuͤhlten Bewegungen

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[85/0107] waſſer, oder ungewoͤhnliche Lage des Kindes veranlaßt, und werden hinwiederum auch bei vorhandenen Zwillingen nicht ſelten vermißt, ſo daß oͤftere Taͤuſchungen in Hinſicht der Beſtimmung einer einfachen oder mehrfachen Schwangerſchaft faſt ganz unvermeidlich ſind. 3) Kennzeichen fuͤr das Geſchlecht des Kindes. §. 781. Alle in dieſer Hinſicht bisher von einzelnen Aerzten oder Geburtshelfern aufgeſtellten Kennzeichen, z. B. haͤufige- res Erbrechen und hellere Augen bei Schwangerſchaften mit Knaben und ſtaͤrkerer Schleimabgang aus der Vagina, ſo wie oͤftere Ohnmachten bei Schwangerſchaften mit Maͤdchen u. ſ. w. koͤnnen eben ſo wenig als das neuerlich von einem franzoͤſiſchen Arzte vorgeſchlagene Kennzeichen im Pulſe (wo die ſtaͤrkern Pulsſchlaͤge am rechten Arm einen Knaben, die ſtaͤrkern Pulsſchlaͤge am linken Arm ein Maͤdchen bezeichnen ſollen) uͤber dieſe Gegenſtaͤnde irgend Gewißheit geben. — Ueberhaupt ſind auch ſelbſt phyſiologiſch die Momente, von welchen die Erzeugung eines oder des andern Geſchlechts ab- haͤngt, durchaus nicht einzeln nachzuweiſen, denn weder daß das eine Geſchlecht von dem einen Ovario, das andere von dem andern Ovario abhaͤngig ſey, hat ſich erwieſen, noch daß die Geſchlechtsverſchiedenheit, je nachdem das Sperma aus einem oder dem andern Hoden komme, beſtimmt werde. Nur ſo viel darf man annehmen, daß die Mehrzahl der Erſtge- bornen einer Frau, weiblichen Geſchlechts ſey, eben ſo wie es wahrſcheinlich iſt, daß uͤberhaupt die groͤßere Lebensenergie eines der beiden zeugenden Individuen im Moment der Conce- ption, vorzuͤglich das Geſchlecht des Embry’os beſtimme. 4) Kennzeichen uͤber Leben und Tod des Fetus. §. 782. Die Kennzeichen des Lebens koͤnnen mit Aus- nahme der vom Geburtshelfer ſelbſt gefuͤhlten Bewegungen

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/107>, abgerufen am 25.11.2024.