dem Munde, welche der Hebamme oder dem Geburtshelfer selbst fühlbar sind (obwohl oft, trotz dem daß das Kind voll- kommen lebt, Bewegungen nicht wahrgenommen werden, und zwar oft nur darum, weil das Kind durch die zusammen ge- zogenen Fruchthälterwände zu sehr eingeengt ist). b. Pulsa- sation der Gefäße, welche entweder im Nabelstrange oder an andern Theilen des Kindes zu fühlen ist (von diesen Zeichen Gebrauch zu machen, wird man indeß oft durch die Lage des Kindes verhindert). c. Geschlossener Schließmuskel des Afters; d. reines, nicht riechendes Fruchtwasser; e. Ge- schwulst, welche unter dem Drange der Wehen am vorlie- genden Kindestheile sich bildet (man darf indeß hierbei die normale elastische Geschwulst am lebenden Kinde nicht ver- wechseln mit den Säcken, welche zuweilen Wasser und Blut bei schon in Fäulniß übergegangenen Früchten am vorliegen- den Theile bilden, welche allerdings mitunter, namentlich während des Wehendranges, jener Geschwulst äußerst ähnlich sind, und oft nur durch das Vorhandenseyn der übrigen Zeichen vom Tode des Kindes unterschieden werden können). f. Mangel aller Ursachen, welche während der Schwanger- schaft oder Geburt eingewirkt, und den Tod des Kindes ver- anlaßt haben könnten.
§. 848. 2) Kennzeichen des während oder kurz vor der Geburt abgestorbenen Kindes.
a. Spuren von Fäulniß am vorliegenden Kindestheile, als welche namentlich das mit fauligtem Geruche begleitete Ablösen der Oberhaut erwähnt werden muß (zuweilen löst sich zwar auch die Oberhaut in Folge eines blasigten Exan- thems ab, welches Kinder zuweilen mit zur Welt bringen, allein dann fehlt der fauligte Geruch). b. Uebelriechendes mit Meconium gemischtes Fruchtwasser (die Beimischung von Meconium ohne fauligten Geruch kommt nicht selten auch bei gesunden und ausgetragenen Kindern vor, ganz vorzüg- lich aber bei Steislagen; ist also dann nicht für Zeichen des Todes zu erklären). c. Nicht mehr pulsirender, schlaffer
dem Munde, welche der Hebamme oder dem Geburtshelfer ſelbſt fuͤhlbar ſind (obwohl oft, trotz dem daß das Kind voll- kommen lebt, Bewegungen nicht wahrgenommen werden, und zwar oft nur darum, weil das Kind durch die zuſammen ge- zogenen Fruchthaͤlterwaͤnde zu ſehr eingeengt iſt). b. Pulſa- ſation der Gefaͤße, welche entweder im Nabelſtrange oder an andern Theilen des Kindes zu fuͤhlen iſt (von dieſen Zeichen Gebrauch zu machen, wird man indeß oft durch die Lage des Kindes verhindert). c. Geſchloſſener Schließmuskel des Afters; d. reines, nicht riechendes Fruchtwaſſer; e. Ge- ſchwulſt, welche unter dem Drange der Wehen am vorlie- genden Kindestheile ſich bildet (man darf indeß hierbei die normale elaſtiſche Geſchwulſt am lebenden Kinde nicht ver- wechſeln mit den Saͤcken, welche zuweilen Waſſer und Blut bei ſchon in Faͤulniß uͤbergegangenen Fruͤchten am vorliegen- den Theile bilden, welche allerdings mitunter, namentlich waͤhrend des Wehendranges, jener Geſchwulſt aͤußerſt aͤhnlich ſind, und oft nur durch das Vorhandenſeyn der uͤbrigen Zeichen vom Tode des Kindes unterſchieden werden koͤnnen). f. Mangel aller Urſachen, welche waͤhrend der Schwanger- ſchaft oder Geburt eingewirkt, und den Tod des Kindes ver- anlaßt haben koͤnnten.
§. 848. 2) Kennzeichen des waͤhrend oder kurz vor der Geburt abgeſtorbenen Kindes.
a. Spuren von Faͤulniß am vorliegenden Kindestheile, als welche namentlich das mit fauligtem Geruche begleitete Abloͤſen der Oberhaut erwaͤhnt werden muß (zuweilen loͤſt ſich zwar auch die Oberhaut in Folge eines blaſigten Exan- thems ab, welches Kinder zuweilen mit zur Welt bringen, allein dann fehlt der fauligte Geruch). b. Uebelriechendes mit Meconium gemiſchtes Fruchtwaſſer (die Beimiſchung von Meconium ohne fauligten Geruch kommt nicht ſelten auch bei geſunden und ausgetragenen Kindern vor, ganz vorzuͤg- lich aber bei Steislagen; iſt alſo dann nicht fuͤr Zeichen des Todes zu erklaͤren). c. Nicht mehr pulſirender, ſchlaffer
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dem Munde, welche der Hebamme oder dem Geburtshelfer
ſelbſt fuͤhlbar ſind (obwohl oft, trotz dem daß das Kind voll-
kommen lebt, Bewegungen nicht wahrgenommen werden, und
zwar oft nur darum, weil das Kind durch die zuſammen ge-
zogenen Fruchthaͤlterwaͤnde zu ſehr eingeengt iſt). b. Pulſa-
ſation der Gefaͤße, welche entweder im Nabelſtrange oder an
andern Theilen des Kindes zu fuͤhlen iſt (von dieſen Zeichen
Gebrauch zu machen, wird man indeß oft durch die Lage
des Kindes verhindert). c. Geſchloſſener Schließmuskel des
Afters; d. reines, nicht riechendes Fruchtwaſſer; e. Ge-
ſchwulſt, welche unter dem Drange der Wehen am vorlie-
genden Kindestheile ſich bildet (man darf indeß hierbei die
normale elaſtiſche Geſchwulſt am lebenden Kinde nicht ver-
wechſeln mit den Saͤcken, welche zuweilen Waſſer und Blut
bei ſchon in Faͤulniß uͤbergegangenen Fruͤchten am vorliegen-
den Theile bilden, welche allerdings mitunter, namentlich
waͤhrend des Wehendranges, jener Geſchwulſt aͤußerſt aͤhnlich
ſind, und oft nur durch das Vorhandenſeyn der uͤbrigen
Zeichen vom Tode des Kindes unterſchieden werden koͤnnen).
f. Mangel aller Urſachen, welche waͤhrend der Schwanger-
ſchaft oder Geburt eingewirkt, und den Tod des Kindes ver-
anlaßt haben koͤnnten.
§. 848.
2) Kennzeichen des waͤhrend oder kurz vor
der Geburt abgeſtorbenen Kindes.
a. Spuren von Faͤulniß am vorliegenden Kindestheile,
als welche namentlich das mit fauligtem Geruche begleitete
Abloͤſen der Oberhaut erwaͤhnt werden muß (zuweilen loͤſt
ſich zwar auch die Oberhaut in Folge eines blaſigten Exan-
thems ab, welches Kinder zuweilen mit zur Welt bringen,
allein dann fehlt der fauligte Geruch). b. Uebelriechendes
mit Meconium gemiſchtes Fruchtwaſſer (die Beimiſchung von
Meconium ohne fauligten Geruch kommt nicht ſelten auch
bei geſunden und ausgetragenen Kindern vor, ganz vorzuͤg-
lich aber bei Steislagen; iſt alſo dann nicht fuͤr Zeichen des
Todes zu erklaͤren). c. Nicht mehr pulſirender, ſchlaffer
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/151>, abgerufen am 21.11.2024.
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