herung an den frühern Zustand, wo das Kind als Fetus stets mit warmer Flüssigkeit umgeben war, erhalten. -- Außer dem Bade wird die gleichmäßige Wärme des Kindes durch sorgfältige, jedoch keinesweges beengende Einhüllung desselben, und durch Beigeben einer Wärmflasche in das Bett des Kindes (die ersten Wochen hindurch) erhalten. Ue- brigens ist es auch dem Kinde vorzüglich angemessen, wenn es anfänglich wenigstens am Tage *) von der Mutter öfters mit ins Bette genommen wird, da animalische Wärme stets nur unvollkommen durch die künstliche zu ersetzen ist. -- Ferner ist darauf zu dringen, daß die Wäsche des Kindes sehr häufig, und die Einschlagetücher und Betten desselben, so oft sie verunreinigt sind, gewechselt werden. Die Ver- nachlässigung dieser Regel legt den Grund zu vielfachen Krankheiten.
§. 973.
In sonstiger Hinsicht hat man darauf achten zu lassen, daß das Kind nie plötzlich im Schlafe unterbrochen und etwa sogleich ins Bad gebracht werde, daß es eine reine gesunde Luft athme, weshalb nach 10 bis 14 Tagen, unter Begünstigung der Witterung, das Austragen des Kindes (welches hiebei mit einem leichten Tuche verhüllt wird) und späterhin das längere Verweilen desselben in freier Luft sehr nützlich ist. Was die Augen betrifft so gewöhne man sie nur nach und nach an ein helleres Licht und vermeide plötz- liche Uebergänge aus Dunkel in Hell. Endlich sorge man auch dafür daß dem Kinde eine gewiße Bewegung der Glieder möglich sey (welches durch die an manchen Orten leider noch üblichen Wickelbänder freilich ganz gehindert wird) und lasse weder Füße noch Hände zu ängstlich einhüllen.
*) Eine Mutter welche ihr Kind wirklich liebt, wird es übrigens gewiß auch des Nachts und im Schlafe nicht beschädigen, Einer Amme freilich darf man so viel nicht zutrauen.
herung an den fruͤhern Zuſtand, wo das Kind als Fetus ſtets mit warmer Fluͤſſigkeit umgeben war, erhalten. — Außer dem Bade wird die gleichmaͤßige Waͤrme des Kindes durch ſorgfaͤltige, jedoch keinesweges beengende Einhuͤllung deſſelben, und durch Beigeben einer Waͤrmflaſche in das Bett des Kindes (die erſten Wochen hindurch) erhalten. Ue- brigens iſt es auch dem Kinde vorzuͤglich angemeſſen, wenn es anfaͤnglich wenigſtens am Tage *) von der Mutter oͤfters mit ins Bette genommen wird, da animaliſche Waͤrme ſtets nur unvollkommen durch die kuͤnſtliche zu erſetzen iſt. — Ferner iſt darauf zu dringen, daß die Waͤſche des Kindes ſehr haͤufig, und die Einſchlagetuͤcher und Betten deſſelben, ſo oft ſie verunreinigt ſind, gewechſelt werden. Die Ver- nachlaͤſſigung dieſer Regel legt den Grund zu vielfachen Krankheiten.
§. 973.
In ſonſtiger Hinſicht hat man darauf achten zu laſſen, daß das Kind nie ploͤtzlich im Schlafe unterbrochen und etwa ſogleich ins Bad gebracht werde, daß es eine reine geſunde Luft athme, weshalb nach 10 bis 14 Tagen, unter Beguͤnſtigung der Witterung, das Austragen des Kindes (welches hiebei mit einem leichten Tuche verhuͤllt wird) und ſpaͤterhin das laͤngere Verweilen deſſelben in freier Luft ſehr nuͤtzlich iſt. Was die Augen betrifft ſo gewoͤhne man ſie nur nach und nach an ein helleres Licht und vermeide ploͤtz- liche Uebergaͤnge aus Dunkel in Hell. Endlich ſorge man auch dafuͤr daß dem Kinde eine gewiße Bewegung der Glieder moͤglich ſey (welches durch die an manchen Orten leider noch uͤblichen Wickelbaͤnder freilich ganz gehindert wird) und laſſe weder Fuͤße noch Haͤnde zu aͤngſtlich einhuͤllen.
*) Eine Mutter welche ihr Kind wirklich liebt, wird es uͤbrigens gewiß auch des Nachts und im Schlafe nicht beſchaͤdigen, Einer Amme freilich darf man ſo viel nicht zutrauen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><p><pbfacs="#f0223"n="199"/>
herung an den fruͤhern Zuſtand, wo das Kind als Fetus<lb/>ſtets mit warmer Fluͤſſigkeit umgeben war, erhalten. —<lb/>
Außer dem Bade wird die gleichmaͤßige Waͤrme des Kindes<lb/>
durch ſorgfaͤltige, jedoch keinesweges beengende Einhuͤllung<lb/>
deſſelben, und durch Beigeben einer Waͤrmflaſche in das<lb/>
Bett des Kindes (die erſten Wochen hindurch) erhalten. Ue-<lb/>
brigens iſt es auch dem Kinde vorzuͤglich angemeſſen, wenn<lb/>
es anfaͤnglich wenigſtens am Tage <noteplace="foot"n="*)">Eine Mutter welche ihr Kind wirklich liebt, wird es uͤbrigens<lb/>
gewiß auch des Nachts und im Schlafe nicht beſchaͤdigen, Einer<lb/>
Amme freilich darf man ſo viel nicht zutrauen.</note> von der Mutter oͤfters<lb/>
mit ins Bette genommen wird, da animaliſche Waͤrme ſtets<lb/>
nur unvollkommen durch die kuͤnſtliche zu erſetzen iſt. —<lb/>
Ferner iſt darauf zu dringen, daß die Waͤſche des Kindes<lb/>ſehr haͤufig, und die Einſchlagetuͤcher und Betten deſſelben,<lb/>ſo oft ſie verunreinigt ſind, gewechſelt werden. Die Ver-<lb/>
nachlaͤſſigung dieſer Regel legt den Grund zu vielfachen<lb/>
Krankheiten.</p></div><lb/><divn="6"><head>§. 973.</head><lb/><p>In ſonſtiger Hinſicht hat man darauf achten zu laſſen,<lb/>
daß das Kind nie ploͤtzlich im Schlafe unterbrochen und<lb/>
etwa ſogleich ins Bad gebracht werde, daß es eine reine<lb/>
geſunde Luft athme, weshalb nach 10 bis 14 Tagen, unter<lb/>
Beguͤnſtigung der Witterung, das Austragen des Kindes<lb/>
(welches hiebei mit einem leichten Tuche verhuͤllt wird) und<lb/>ſpaͤterhin das laͤngere Verweilen deſſelben in freier Luft ſehr<lb/>
nuͤtzlich iſt. Was die Augen betrifft ſo gewoͤhne man ſie<lb/>
nur nach und nach an ein helleres Licht und vermeide ploͤtz-<lb/>
liche Uebergaͤnge aus Dunkel in Hell. Endlich ſorge man<lb/>
auch dafuͤr daß dem Kinde eine gewiße Bewegung der Glieder<lb/>
moͤglich ſey (welches durch die an manchen Orten leider noch<lb/>
uͤblichen Wickelbaͤnder freilich ganz gehindert wird) und laſſe<lb/>
weder Fuͤße noch Haͤnde zu aͤngſtlich einhuͤllen.</p></div><lb/></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[199/0223]
herung an den fruͤhern Zuſtand, wo das Kind als Fetus
ſtets mit warmer Fluͤſſigkeit umgeben war, erhalten. —
Außer dem Bade wird die gleichmaͤßige Waͤrme des Kindes
durch ſorgfaͤltige, jedoch keinesweges beengende Einhuͤllung
deſſelben, und durch Beigeben einer Waͤrmflaſche in das
Bett des Kindes (die erſten Wochen hindurch) erhalten. Ue-
brigens iſt es auch dem Kinde vorzuͤglich angemeſſen, wenn
es anfaͤnglich wenigſtens am Tage *) von der Mutter oͤfters
mit ins Bette genommen wird, da animaliſche Waͤrme ſtets
nur unvollkommen durch die kuͤnſtliche zu erſetzen iſt. —
Ferner iſt darauf zu dringen, daß die Waͤſche des Kindes
ſehr haͤufig, und die Einſchlagetuͤcher und Betten deſſelben,
ſo oft ſie verunreinigt ſind, gewechſelt werden. Die Ver-
nachlaͤſſigung dieſer Regel legt den Grund zu vielfachen
Krankheiten.
§. 973.
In ſonſtiger Hinſicht hat man darauf achten zu laſſen,
daß das Kind nie ploͤtzlich im Schlafe unterbrochen und
etwa ſogleich ins Bad gebracht werde, daß es eine reine
geſunde Luft athme, weshalb nach 10 bis 14 Tagen, unter
Beguͤnſtigung der Witterung, das Austragen des Kindes
(welches hiebei mit einem leichten Tuche verhuͤllt wird) und
ſpaͤterhin das laͤngere Verweilen deſſelben in freier Luft ſehr
nuͤtzlich iſt. Was die Augen betrifft ſo gewoͤhne man ſie
nur nach und nach an ein helleres Licht und vermeide ploͤtz-
liche Uebergaͤnge aus Dunkel in Hell. Endlich ſorge man
auch dafuͤr daß dem Kinde eine gewiße Bewegung der Glieder
moͤglich ſey (welches durch die an manchen Orten leider noch
uͤblichen Wickelbaͤnder freilich ganz gehindert wird) und laſſe
weder Fuͤße noch Haͤnde zu aͤngſtlich einhuͤllen.
*) Eine Mutter welche ihr Kind wirklich liebt, wird es uͤbrigens
gewiß auch des Nachts und im Schlafe nicht beſchaͤdigen, Einer
Amme freilich darf man ſo viel nicht zutrauen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/223>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.