bungen, oder Auflegen des Emplastr. aromat. auf die regio hypogastrica oder offis sacri. Seltner darf man, wegen der Rücksicht auf den Schwangerschaftsprozeß die stärkern Reitzmit- tel, als Vesicatoria, Elektricität, innerlich Tr. cantharidum u. s. w. anwenden.
§. 1029.
Außerdem fordern diese Zustände auch je nachdem sie als Ischuria oder Incontinentia urinae erscheinen, ein ver- schiedenes palliatives Verfahren. Bei der Harnverhaltung nämlich ist die von Zeit zu Zeit durch Einbringen des Ka- theters veranstaltete Entleerung der Harnblase unentbehrlich, welche indeß namentlich bei Entzündungszuständen so wie bei der durch Druck des Kopfs verengerten Urethra, mit besonde- rer Vorsicht zu unternehmen ist, wobei das Bestreichen des Ka- theters mit dem Oleo hyoscyami oder einer Opiatsalbe zu empfehlen ist. Was das Unvermögen den Harn zurückzuhal- ten betrifft, so erfordert es, wenn es längere Zeit fortdauert, oder überhaupt für die Dauer der Schwangerschaft nicht zu heben ist, eine Vorrichtung um den abfließenden Harn aufzu- fangen, und den urinösen Geruch, die stete Verunreinigung, die Excoriationen der äußern Geschlechtstheile und der innern Fläche der Schenkel zu vermindern, oder wo möglich ganz zu beseitigen. Zu diesem Entzweck dient aber theils ein etwas großer, in die Mutterscheide gelegter Schwamm, welcher die Urethra comprimirt, theils das Tragen eines Urinhalters (Harnrecipienten) deren man mehrere erfunden hat, welche jedoch meistens ihren Zweck nur zum Theil erfüllen, leicht nachtheiligen Druck auf die Geburtstheile verursachen, im Sitzen hinderlich werden u. s w. Am meisten möchte noch der von Winter*) bekannt gemachte seinem Entzwecke ent- sprechen.
*) A. Winter Beschreibung eines Harnrecipienten für Frauen. Hei- delberg 1817.
bungen, oder Auflegen des Emplastr. aromat. auf die regio hypogastrica oder offis sacri. Seltner darf man, wegen der Ruͤckſicht auf den Schwangerſchaftsprozeß die ſtaͤrkern Reitzmit- tel, als Vesicatoria, Elektricitaͤt, innerlich Tr. cantharidum u. ſ. w. anwenden.
§. 1029.
Außerdem fordern dieſe Zuſtaͤnde auch je nachdem ſie als Ischuria oder Incontinentia urinae erſcheinen, ein ver- ſchiedenes palliatives Verfahren. Bei der Harnverhaltung naͤmlich iſt die von Zeit zu Zeit durch Einbringen des Ka- theters veranſtaltete Entleerung der Harnblaſe unentbehrlich, welche indeß namentlich bei Entzuͤndungszuſtaͤnden ſo wie bei der durch Druck des Kopfs verengerten Urethra, mit beſonde- rer Vorſicht zu unternehmen iſt, wobei das Beſtreichen des Ka- theters mit dem Oleo hyoscyami oder einer Opiatſalbe zu empfehlen iſt. Was das Unvermoͤgen den Harn zuruͤckzuhal- ten betrifft, ſo erfordert es, wenn es laͤngere Zeit fortdauert, oder uͤberhaupt fuͤr die Dauer der Schwangerſchaft nicht zu heben iſt, eine Vorrichtung um den abfließenden Harn aufzu- fangen, und den urinoͤſen Geruch, die ſtete Verunreinigung, die Excoriationen der aͤußern Geſchlechtstheile und der innern Flaͤche der Schenkel zu vermindern, oder wo moͤglich ganz zu beſeitigen. Zu dieſem Entzweck dient aber theils ein etwas großer, in die Mutterſcheide gelegter Schwamm, welcher die Urethra comprimirt, theils das Tragen eines Urinhalters (Harnrecipienten) deren man mehrere erfunden hat, welche jedoch meiſtens ihren Zweck nur zum Theil erfuͤllen, leicht nachtheiligen Druck auf die Geburtstheile verurſachen, im Sitzen hinderlich werden u. ſ w. Am meiſten moͤchte noch der von Winter*) bekannt gemachte ſeinem Entzwecke ent- ſprechen.
*) A. Winter Beſchreibung eines Harnrecipienten fuͤr Frauen. Hei- delberg 1817.
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bungen, oder Auflegen des Emplastr. aromat. auf die regio
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Ruͤckſicht auf den Schwangerſchaftsprozeß die ſtaͤrkern Reitzmit-
tel, als Vesicatoria, Elektricitaͤt, innerlich Tr. cantharidum
u. ſ. w. anwenden.
§. 1029.
Außerdem fordern dieſe Zuſtaͤnde auch je nachdem ſie
als Ischuria oder Incontinentia urinae erſcheinen, ein ver-
ſchiedenes palliatives Verfahren. Bei der Harnverhaltung
naͤmlich iſt die von Zeit zu Zeit durch Einbringen des Ka-
theters veranſtaltete Entleerung der Harnblaſe unentbehrlich,
welche indeß namentlich bei Entzuͤndungszuſtaͤnden ſo wie bei
der durch Druck des Kopfs verengerten Urethra, mit beſonde-
rer Vorſicht zu unternehmen iſt, wobei das Beſtreichen des Ka-
theters mit dem Oleo hyoscyami oder einer Opiatſalbe zu
empfehlen iſt. Was das Unvermoͤgen den Harn zuruͤckzuhal-
ten betrifft, ſo erfordert es, wenn es laͤngere Zeit fortdauert,
oder uͤberhaupt fuͤr die Dauer der Schwangerſchaft nicht zu
heben iſt, eine Vorrichtung um den abfließenden Harn aufzu-
fangen, und den urinoͤſen Geruch, die ſtete Verunreinigung,
die Excoriationen der aͤußern Geſchlechtstheile und der innern
Flaͤche der Schenkel zu vermindern, oder wo moͤglich ganz zu
beſeitigen. Zu dieſem Entzweck dient aber theils ein etwas
großer, in die Mutterſcheide gelegter Schwamm, welcher die
Urethra comprimirt, theils das Tragen eines Urinhalters
(Harnrecipienten) deren man mehrere erfunden hat, welche
jedoch meiſtens ihren Zweck nur zum Theil erfuͤllen, leicht
nachtheiligen Druck auf die Geburtstheile verurſachen, im
Sitzen hinderlich werden u. ſ w. Am meiſten moͤchte noch
der von Winter *) bekannt gemachte ſeinem Entzwecke ent-
ſprechen.
*) A. Winter Beſchreibung eines Harnrecipienten fuͤr Frauen. Hei-
delberg 1817.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/253>, abgerufen am 24.11.2024.
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